Beständeübersicht
Bestand
50117 Arbeitsamt Zittau
Datierung | 1926 - 1937 |
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Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
Umfang (nur lfm) | 1,3 |
1927 wurde die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegründet. Sie war die erste selbstständige Behörde, deren Aufgabe die öffentliche Arbeitsvermittlung und Berufsberatung war, und sie war Träger der Arbeitslosenversicherung. Dazu wurden Arbeitsbeschaffungspro-gramme bei der Reichsbahn, der Reichspost, der Reichsautobahn und beim Ausbau von Kleinsiedlungen eingerichtet. Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung war Friedrich Syrup von 1927 bis 1938. Im Jahre 1938 wurde die Reichsanstalt weitgehend in das Reichsarbeitsministerium eingegliedert. Während der NS-Zeit wurden die Reichsanstalt und die Arbeitsämter gleichgestellt. Im August 1943 wurden die Landesarbeitsämter auf Grund der Verordnung vom 27. Juli 1943 über die Bildung von Gauarbeitsämtern aufgelöst. Ab 1945 gab es keine Aktivität der Reichsanstalt mehr. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Bundesrepublik Deutschland erst im Jahr 1952 wieder selbstständige Bundesanstalten für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung errichtet.
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bestanden nach 1945 die Arbeitsämter als selbstständige Dienststellen der neu entstandenen Verwaltungsorgane weiter. Durch Befehle der SMAD vom 29. November 1945 und des Alliierten Kontrollrats vom 17. Januar 1946 wurde die Tätigkeit der Arbeitsämter unterstützt. Die Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und über die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. Juli 1951 setzte den Schlusspunkt der Existenz der Arbeitsämter. Die Aufgaben wurden von den neu gebildeten Abteilungen für Arbeit der Räte der Städte bzw. Landkreise übernommen.
Eines der Ämter hatte seinen Sitz in Zittau. Zunächst mussten die Treffen im Handelshof Zittau stattfinden. Im Juli 1928 wurde Dr. Werner Fröhlich zum Vorsitzenden des Arbeitsamtes gewählt. Sein Stellvertreter war Herr Bauer. Ab 1933 standen dem Arbeitsamt eigene Räume in der Oybinstrasse 12b zur Verfügung.
1933 wurde das Arbeitsamt in verschiedene Bezirke gegliedert. So gab es die Nebenstelle Reichenau (heute Bogatynia, Polen) welche für Reichenau, Dornhennersdorf, Friedersdorf, Lichtenberg, Markersdorf, Oppelsdorf, Reibersdorf, Sommerau, Türchau, Wald und Weigsdorf zuständig war, die Nebenstelle Ostritz welche für Ostritz, Grunau, Königshain, Leuba, Marienthal, Reutnitz, Schönfeld, Trattlau, Wanscha und den Stift Joachimstein zuständig war und die Nebenstelle Großschönau welche für Großschönau, Hainewalde, Waltersdorf und Spitzkunnersdorf zuständig war. Außerdem gab es drei Hilfsstellen, welche für verschiedene Orte zuständig waren. Die Hilfsstelle Olbersdorf war für Olbersdorf, Jonsdorf, Bertsdorf, Oybin und Lückendorf zuständig, die Hilfsstelle Niederoderwitz für Niederoderwitz, Mittelherwigsdorf und Oberherwigsdorf und die Hilfsstelle Hirschfelde, welche für diesen Ort zuständig war.
Nach der politischen Wende und der Wiedervereinigung Deutschlands wurden im Oktober 1990 wurde auch in Zittau das Arbeitsamt als Bundesbehörde neu errichtet. 2013 fallen folgende Ortschaften in den Zuständigkeitsbereich dieses Arbeitsamtes Zittau: Bertsdorf-Hörnitz, Radgendorf, Seifhennersdorf, Schlegel, Kurort Jonsdorf, Ostritz, Mittelherwigsdorf, Großschönau, Dittelsdorf, Leutersdorf, Luftkurort Lückendorf, Eckartsberg, Zittau und Olbersdorf. Für die Überlieferung dieser Behörde ist das Sächsische Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden zuständig.
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bestanden nach 1945 die Arbeitsämter als selbstständige Dienststellen der neu entstandenen Verwaltungsorgane weiter. Durch Befehle der SMAD vom 29. November 1945 und des Alliierten Kontrollrats vom 17. Januar 1946 wurde die Tätigkeit der Arbeitsämter unterstützt. Die Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und über die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. Juli 1951 setzte den Schlusspunkt der Existenz der Arbeitsämter. Die Aufgaben wurden von den neu gebildeten Abteilungen für Arbeit der Räte der Städte bzw. Landkreise übernommen.
Eines der Ämter hatte seinen Sitz in Zittau. Zunächst mussten die Treffen im Handelshof Zittau stattfinden. Im Juli 1928 wurde Dr. Werner Fröhlich zum Vorsitzenden des Arbeitsamtes gewählt. Sein Stellvertreter war Herr Bauer. Ab 1933 standen dem Arbeitsamt eigene Räume in der Oybinstrasse 12b zur Verfügung.
1933 wurde das Arbeitsamt in verschiedene Bezirke gegliedert. So gab es die Nebenstelle Reichenau (heute Bogatynia, Polen) welche für Reichenau, Dornhennersdorf, Friedersdorf, Lichtenberg, Markersdorf, Oppelsdorf, Reibersdorf, Sommerau, Türchau, Wald und Weigsdorf zuständig war, die Nebenstelle Ostritz welche für Ostritz, Grunau, Königshain, Leuba, Marienthal, Reutnitz, Schönfeld, Trattlau, Wanscha und den Stift Joachimstein zuständig war und die Nebenstelle Großschönau welche für Großschönau, Hainewalde, Waltersdorf und Spitzkunnersdorf zuständig war. Außerdem gab es drei Hilfsstellen, welche für verschiedene Orte zuständig waren. Die Hilfsstelle Olbersdorf war für Olbersdorf, Jonsdorf, Bertsdorf, Oybin und Lückendorf zuständig, die Hilfsstelle Niederoderwitz für Niederoderwitz, Mittelherwigsdorf und Oberherwigsdorf und die Hilfsstelle Hirschfelde, welche für diesen Ort zuständig war.
Nach der politischen Wende und der Wiedervereinigung Deutschlands wurden im Oktober 1990 wurde auch in Zittau das Arbeitsamt als Bundesbehörde neu errichtet. 2013 fallen folgende Ortschaften in den Zuständigkeitsbereich dieses Arbeitsamtes Zittau: Bertsdorf-Hörnitz, Radgendorf, Seifhennersdorf, Schlegel, Kurort Jonsdorf, Ostritz, Mittelherwigsdorf, Großschönau, Dittelsdorf, Leutersdorf, Luftkurort Lückendorf, Eckartsberg, Zittau und Olbersdorf. Für die Überlieferung dieser Behörde ist das Sächsische Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden zuständig.
- 2013 | Findbuch/Datenbank
- 2024-03-07 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5