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Beständeübersicht

Bestand

50233 Arbeitsamt Bautzen

Datierung1934 - 1951
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)0,1
Mit dem Reichsgesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 wurde zum 1. Oktober desselben Jahres die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegründet. Sie war eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Reichsarbeitsministeriums unterstand. In ihre Zuständigkeit fielen die öffentliche Arbeitsvermittlung und Berufsberatung. Zudem war sie Träger der Arbeitslosenversicherung. Sie gliederte sich in die Hauptstelle mit Sitz in Berlin, die Landesarbeitsämter und die Arbeitsämter. Jede Gemeinde musste in einem Arbeitsamtsbezirk erfasst sein. Die Amtsbezirksgrenzen konnten auf Grund von wirtschaftlichen Zusammenhängen festgelegt und auch geändert werden. Die Organe der Reichsanstalt waren die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter, die Verwaltungsausschüsse der Landesarbeitsämter, der Verwaltungsrat der Reichsanstalt und der Vorstand der Reichsanstalt, die für die Dauer von fünf Jahren bestellt wurden. Die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter bestanden aus dem Vorsitzenden des Amtes oder einem seiner Stellvertreter sowie Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und öffentlichen Körperschaften als Beisitzern. Für jeden Beisitzer wurde ein Stellvertreter bestellt. Die Bestellung der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Verwaltungsausschuss eines Arbeitsamtes erfolgte durch den Vorsitzenden des zuständigen Landesarbeitsamtes. Die Vertreter der öffentlichen Körperschaften waren Vertreter von Gemeinden oder Gemeindeverbänden im Bezirk des Arbeitsamtes. Sie wurden von der Gemeindeaufsichtsbehörde bestellt. Der Verwaltungsausschuss eines Arbeitsamtes hatte einen ge-schäftsführenden Ausschuss zu bilden, dem er seine Rechte und Pflichten übertrug. Ebenso war die Bildung von Unterausschüssen des Verwaltungsausschusses möglich. Die Beisitzer erledigten ihre Aufgaben ehrenamtlich. Zu den Sitzungen des Verwaltungsausschusses, die so oft als nötig, mindestens jedoch einmal vierteljährlich, stattfinden sollten, lud der Vorsitzende dieses Ausschusses ein. Bei den Arbeitsämtern konnten auf Anordnung des Landesarbeitsamtes Fachabteilungen eingerichtet werden, so beispielsweise für Angestellte oder für die Land- und Forstwirtschaft. Außerdem wurde für jedes Arbeitsamt ein Spruchausschuss gebildet, der als Behörde der Arbeitslosenversicherung u. a. über strittige Entscheidungen bei Unterstützungsanträgen verhandelte. Der Vorsitzende und dessen ständiger Stellvertreter eines Arbeitsamtes wurden durch den Vorstand der Reichsanstalt ernannt. Sie konnten den Status eines Reichsbeamten erhalten. Die anderen Arbeitskräfte des Arbeitsamtes wurden auf Grund privatrechtlicher Dienstverträge angestellt. Dabei bestellte der Vorsitzende des Landesarbeitsamtes auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses des Arbeitsamtes die Fachkräfte für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitslosenversicherung. Alle anderen Arbeitskräfte des Amtes wurden vom Vorsitzenden des Arbeitsamtes selbst bestellt. Die Geschäftsführung des Arbeitsamtes regelte eine durch den Verwaltungsausschuss erlassene Geschäftsordnung.
Seit Mitte der 1930er Jahre wurden die Aufgaben der Reichsanstalt als Versicherungsträger immer geringer. Dagegen wuchsen die Aufgaben auf dem Gebiet des "Arbeitseinsatzes". Im Zuge der Gleichschaltung wurde 1938 die Reichsanstalt zunächst direkt in das Reichsarbeitsministerium eingegliedert und im Laufe des Frühjahres 1939 als selbständige Körperschaft aufgelöst. Die Landesarbeitsämter und die Arbeitsämter wurden zu nachgeordneten Reichsbehörden, die Beamten und Angestellten zu Reichsbediensteten. Im August 1943 wurden die Landesarbeitsämter auf Grund der Verordnung vom 27. Juli 1943 über die Bildung von Gauarbeitsämtern aufgelöst. Während in der Bundesrepublik Deutschland erst 1952 wieder selbstständige Bundesanstalten für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung errichtet wurden, bestanden in der sowjetischen Besatzungszonen und der dort 1949 gegründeten DDR die Arbeitsämter als selbstständige Dienststellen weiter. Durch Befehle der SMAD vom 29. November 1945 und des Alliierten Kontrollrats vom 17. Januar 1946 wurde die Tätigkeit der Arbeitsämter unterstützt. Die Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltung und über die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. Juli 1951 setzte den Schlusspunkt der Existenz der Arbeitsämter. Die Aufgaben wurden von den neu gebildeten Abteilungen für Arbeit der Räte der Städte bzw. Landkreise übernommen.

Das Arbeitsamt Bautzen wurde auf Grund des o. g. Reichsgesetzes errichtet. Es war zuständig für den Bezirk der Stadt und der Amtshauptmannschaft Bautzen sowie zeitweise auch für die Orte Cunewalde, Weigsdorf -Köblitz, Schönberg, Hochkirch und Kuppritz im Bezirk der Amtshauptmannschaft Löbau. Seinen Sitz hatte es zunächst im ehemaligen Bautzener Landhaus auf der Schloßstraße 10 in Bautzen. Bereits 1929 wurde die Abteilung "Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung" in Räumen am Kornmarkt 18 in Bautzen untergebracht . Der Umzug der gesamten Behörde in die neuen Geschäftsräume in der Moritzstraße 4 (heute: Liselotte-Hermann-Straße) erfolgte im Laufe der Jahre 1931/32. Der Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes Bautzen wurde wohl im zweiten Halbjahr 1928 erstmals einberufen. Er bestand aus je sechs Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften und beschloss am 15. Juni 1929 die Geschäftsordnung für das Arbeitsamt Bautzen. Darin wurde festgelegt, dass neben dem Verwaltungsausschuss der geschäftsführende Ausschuss, der landwirtschaftliche Fachausschuss, der auch Prüfungsausschuss für die Zulassung ausländischer Landarbeiter war, und der Prüfungsausschuss für die Zulassung ausländischer nichtlandwirtschaftlicher Arbeiter als Unterausschüsse zu bilden waren. Den Vorsitz des Amtes übernahm Karl Albert von Boxberg auf Großwelka. Sein Stellvertreter war Stadtrat Paul Müller aus Bautzen. Die Aufgabenerledigung erfolgte in vier Abteilungen:
1) Verwaltung
2) Arbeitsvermittlung
a) männliche Abteilung
b) weibliche Abteilung
c) Fachabteilung für Landwirtschaft
d) Abteilung für das Gastwirtsgewerbe
3) Arbeitslosenversicherung
4) Abteilung für Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung
Ein Jahr später 1929 gab es eine weitere Fachabteilung, die für die Angestellten zuständig war.
Für die Gemeinden des Amtshauptmannschaftsbezirkes wurden Nebenstellen in Bischofswerda, Kirschau und Cunewalde, später auch in Großdubrau und Neukirch/Lausitz eingerichtet. Im Geschäftsverteilungsplan vom 1. Oktober 1930 wird der Behördenleiter Arbeitsamtsdirektor genannt. Er hatte neben der allgemeinen Amtsleitung die Abteilungen Verwaltung, Kasse sowie Vermittlung und Berufsberatung zu leiten. Dem stellvertretenden Arbeitsamtsdirektor unterstanden die Versicherungsabteilung und die Spruchsachen. Mit der Verordnung der Reichsregierung zur Vereinfachung und Verbilligung der Arbeitslosenversicherung vom 21. März 1931 wurde die Zahl der Beisitzer im Verwaltungsausschuss in jeder der drei Vertretergruppen auf fünf reduziert. Seit 1935 war das Bautzener Arbeitsamt, wie alle Arbeitsämter im Deutschen Reich zuständig für die Ausstellung von Arbeitsbüchern. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 26. Februar 1935 wurde jeder erwachsene Arbeitnehmer dazu verpflichtet bei einer Neueinstellung ein solches Buch vorzulegen. Während des Zweiten Weltkrieges wurde die Verteilung von Zwangsarbeitern auf Industrie- und landwirtschaftliche Betrieb zu einer Hauptaufgabe des Amtes.
Die schweren Kämpfe in der zur Festung erklärten Stadt Bautzen am Ende des Krieges überstand das Gebäude des Arbeitsamtes in der Moritzstraße 4 wohl ohne größere Schäden. Unbekannt ist jedoch der Verbleib der umfangreichen Amtsregistratur. Im Juli 1945 wurden auf Anordnung alle melde- und arbeitspflichtig Einwohner der Stadt Bautzen, die noch nicht in fester Arbeit standen, aufgefordert, sich zu den bekanntgemachten Sprechzeiten im Arbeitsamt in Arbeitskleidung zu melden. Alle Meldungen im Arbeitsamt hatten das Ziel der Arbeitsaufnahme. Personen, die dieser Pflicht nicht nachkamen wurden als "Arbeitsunwillige" im Sinne der Lebensmittelzuteilung angesehen. Sie hatten mit Kürzungen der Lebensmittelzuteilungen und Bestrafungen zu rechnen. Im September 1945 wandte sich das Arbeitsamt Bautzen gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt, dem Landrat des Kreises Bautzen, dem antifaschistischen Block und den freien Gewerkschaften in einem Aufruf an die Bevölkerung in Stadt und Land. Darin gab es bekannt, dass trotz vieler Neuregelungen nach dem Zusammenbruch des Nazisystems, auf den Gebieten des Tarif- und Arbeitsrechts die zuletzt geltenden Bestimmungen über Beschäftigung und Entlohnung sowie über die Einstellung und Kündigung von Arbeitnehmern, solange keine anderen Regelungen getroffen, weiterbestehen bleiben. Auf Anordnung der Landesverwaltung Sachsen führte das Arbeitsamt Bautzen im November 1945 in seinem Bezirk eine Betriebszählung durch. Diese diente der Vorbereitung der planwirtschaftlichen Lenkung der Arbeitskräfte. Die bis zum Jahr 1945 ausgestellten Arbeitsbücher verloren ihre Gültigkeit Ende 1946. Es wurden neue Arbeitsbücher ausgegeben. Dazu musste jeder Arbeitnehmer einen Antrag ausfüllen.
Für die Erfüllung der umfangreichen Aufgaben in den Arbeitsgebieten Arbeitsvermittlung, Arbeitslenkung, Berufsberatung, Berufsausbildung, Lehrstellenvermittlung, Arbeits- und Unfallschutz sowie des Tarif- und Schlichtungswesens wurde seit Juli 1945 ständig neues Personal angestellt. Neuer Leiter des Arbeitsamtes war seit 1. September 1945 Oskar Richard Neumann. Er schied am 15. August 1948 aus dem Amt aus. Über den Grund seines Ausscheidens und seinen Nachfolger konnte aus den vorliegenden Quellen keine Angaben ermittelt werden.
Auf Grund der Verordnung über die Aufgaben der Arbeitsverwaltungen und über die Lenkung der Arbeitskräfte vom 12. Juli 1951 und mit der Bekanntmachung des Rates des Kreises Bautzen vom 17. September 1951 wurde das Arbeitsamt Bautzen zum 31. August 1951 aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm die ab 1. September 1951 neu gebildete Abteilung für Arbeit beim Rat des Landkreises Bautzen. Der Sitz der Hauptstelle blieb in Bautzen, Liselotte-Hermann-Straße 4 und auch die Nebenstellen in Bischofswerda, Großdubrau, Kirschau und Neukirch blieben erhalten.
Personalkartei.
  • 2016 | Findbuch/Datenbank
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