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Beständeübersicht

Bestand

50400 Gerichtsamt Bischofswerda

Datierung1842 - 1876
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)2
Das Gerichtsamt Bischofswerda wurde zum 1. Oktober 1856 auf Grundlage des Gesetzes über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856 errichtet. Es unterstand dem Bezirksgericht Bautzen. Zu seinem Gerichtssprengel zählten die Stadt Bischofswerda und die Dörfer Belmsdorf, Birkenrode, Burkau, Cannewitz, Demitz, Frankenthal, Geißmannsdorf, Goldbach, Großhänchen, Harthau [Großharthau], Kynitzsch, Leutewitz, Medewitz, Neuschmölln, Niederneukirch, Niederputzkau, Oberneukirch, Oberputzkau, Pannewitz am Taucher, Pickau, Pohla, Pottschapplitz, Rammenau, Ringenhain, Röderbrunn, Rothnaußlitz, Schaudorf, Schmölln, Schönbrunn, Spittwitz, Stacha, Taschendorf, Thumitz, Tröbigau, Uhyst am Taucher, Weickersdorf und Wölkau. Damit übernahm das Gerichtsamt den Sprengel des aufgelösten Königlichen Gerichts Bischofswerda. Im September 1874 wurden die Orte Großdrebnitz und Kleindrebnitz aus dem Gerichtsamtsbezirk Stolpen in den Sprengel des Gerichtsamtes Bischofswerda umbezirkt. Die Verwaltungsbefugnisse gingen mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 auf die neu gebildete Amtshauptmannschaft Bautzen über. Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsamt Bischofswerda im Oktober 1879 aufgelöst. Das neu errichtete Amtsgericht Bischofswerda übernahm daraufhin dessen Justizaufgaben.
Gerichtsverwaltung.- Nachlässe.- Ablösungen.- Grundstücksangelegenheiten.- Schulwesen.- Bauwesen.
  • 2024-03-07 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • um 1955 mit Nachträgen um 1980 | Findkartei
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