Beständeübersicht
Bestand
50584 Standesherrschaft Hoyerswerda
Datierung | 1612 - 1872 |
---|---|
Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
Umfang (nur lfm) | 0,46 |
Die Standesherrschaft Hoyerswerda liegt im Norden der Oberlausitz.
Sie wurde 1268 erstmals urkundlich erwähnt. Über die damaligen Besitzer kann nur spekuliert werden. Zu den ersten urkundlich nachweisbaren Besitzer gehörten Mitte des 14. Jahrhunderts die von Schönfeld, die auch Königsbrück besaßen und 1355 mit der Acht belegt wurden. Sie verkauften als Geächtete die Herrschaft Hoyerswerda an die Grafen von Schwarzburg auf Spremberg in der Niederlausitz. Um einen Abfall der Standesherrschaft Hoyerswerda von dem seit 1319 bzw. 1346 unter der böhmischen Krone wiedervereinten Oberlausitzer Landes zu vermeiden und die wichtige Festung an der nordwestlichen Landesgrenze zu sichern, erwarb der böhmische König 1355 die Herrschaft und wandelte sie in eine Krondomäne um. Die Hälfte des Kaufpreises hatten die Sechsstädte beigesteuert, die dafür urkundlich bestätigt, für zwei Jahre von allen Steuern und landesherrlichen Abgaben befreit wurden. 1371 verpfändete Karl IV. die Herrschaft an Timo von Colditz, der sie jedoch bis 1382 wieder zurück gab. Im selben Jahr erhielt Benes von der Duba, die Herrschaft, jedoch nicht mehr als Pfand, sondern als erbliches Mannlehn. Im Verlaufe des 15. Jahrhunderts eroberte der sächsische Kurfürst Friedrich der Sanftmütige zweimal die Herrschaft Hoyerswerda (1430 und 1448). Ab 1454 unterstand sie jedoch wieder der böhmischen Krone. 1461 erhielt Friedrich von Schönburg, ein Anhänger Georg Podiebrads die Herrschaft, der sie 1468 nach dem Fall der Festung Hoyerswerda als Endpunkt der "Heerfahrt gegen Hoyerswerda", verlor. Der Besitz ging an den Oberlausitzer Landvogt Jaroslaus von Sternberg über. 1481 folgte ihm sein Nachfolger im Amt Georg von Stein, der sie bis 1490 besaß. Von 1493 bis 1571 waren wiederum die von Schönburgs Besitzer der Herrschaft. Schuldenhalber verkauften sie 1571 ihren Besitz an Heinrich von Maltitz auf Brüx. Dessen Söhne tauschten ihren Besitz mit Seyfried Herr von Promnitz, Freiherr zu Pleß auf Sorau und Triebel. Die Herren von Promnitz verkauften die Herrschaft Hoyerswerda 1615 an Siegfried Freiherr von Kittlitz, der jedoch die Kaufsumme nicht zahlen konnte. Daher gelangte sie 1620 in den Besitz der Familie von Ponickau. Diese verkauften die Herrschaft 1651 an Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen, in dessen Besitz sie bis 1700 verblieb. Kurfürst Friedrich August I. verkaufte die Herrschaft 1700 an Wolf Dietrich von Beichlingen, zog sie nach dessen Verhaftung 1703 wieder ein, und überließ sie 1705 der Reichsfürstin Ursula Catharina von Teschen. Sie trat ihren Besitz 1737 wieder an den Kurfürst ab. Dieser vereinigte ihn per Reskript vom 12. Dezember 1739 als unveräußerliches Domänen- und Kammergut mit der landesherrlichen Rentkammer und trennte die Herrschaft Hoyerswerda damit in Justizsachen vom Oberamt Bautzen. Appellationsbehörden waren nunmehr in Kammersachen das Geheime Finanz-Collegio, in Justiz- und Polizeisachen das Geheime Consilio. Auf den Bautzener Landtagen war die Standesherrschaft seitdem nicht mehr vertreten.
Seit 1781 wurde das Schloss Hoyerswerda als öffentliches Gebäude, das vor allem landesherrliche, später staatliche Behörden beherbergte, genutzt.
Das 1786 für die Standesherrschaft errichtete Justizamt hatte die Obergerichtsbarkeit über die Stadt Hoyerswerda und das dazugehörende Dorf Neida sowie die Ober- und Untergerichtsbarkeit für sämtliche Dörfer der Herrschaft. Die Untergerichtsbarkeit über die Stadt Hoyerswerda mit Neida oblag dem Rat zu Hoyerswerda. Zum Personal des Justizamtes gehörten der Justizamtman, ein Actuario, der die Sporteleinnahme mit verwaltete, ein Registrator, der zugleich die Sportelkassenführung kontrollierte, ein Amtskopisten, ein wendischer (sorbischer) Dolmetscher, der auch die Aufwartung mitbesorgte, ein Amts-, Land- und Zollbereiter und ein Amtsbote.
1813 gab es seitens des sächsischen Königs Pläne, die Standesherrschaft wieder mit dem (Königlichen) Amt in Bautzen zu vereinigen. Der Kreishauptmann der Niederlausitz sollte die amtshauptmannschaftlichen Geschäfte in Hoyerswerda versehen und auch die Vertretung der Herrschaft auf den Bautzener Landtagen übernehmen. Aufgrund der Entwicklungen während der nächsten Jahre wurden diese Pläne aber wohl nicht mehr umgesetzt.
Mit der Teilung der Oberlausitz 1815 gelangte die Herrschaft als königliche Domäne an Preußen. Die Dominalgrundstücke und untertänigen Dörfer wurden im Verlaufe des 19. Jahrhunderts von der preußischen Regierung in Erbpacht gegeben und später vollständig unabhängig, so dass nur der Waldbesitz in landesherrlichem bzw. staatlichem Eigentum verblieb.
1777 gehörten zur Herrschaft Hoyerswerda Bergen, Bluno, Bröthen, Burg, Burghammer, Schwarzkollm, Döschko, Geierswalde, Groß-Partwitz, Hosena, Hohenbocka, Kühnicht, Klein-Partwitz, Laubusch, Leippe, Maukendorf, Michalken, Nardt, Neudorf, Neustadt, Neuwiese, Neida, Dörgenhausen, Riegel, Rachlau, Sabrodt, Seidewinkel, Särchen, Spohla, Spreewitz, Terppe, Tätschwitz, Torna, Zeißig, Zeißholz und Zerre.
Sie wurde 1268 erstmals urkundlich erwähnt. Über die damaligen Besitzer kann nur spekuliert werden. Zu den ersten urkundlich nachweisbaren Besitzer gehörten Mitte des 14. Jahrhunderts die von Schönfeld, die auch Königsbrück besaßen und 1355 mit der Acht belegt wurden. Sie verkauften als Geächtete die Herrschaft Hoyerswerda an die Grafen von Schwarzburg auf Spremberg in der Niederlausitz. Um einen Abfall der Standesherrschaft Hoyerswerda von dem seit 1319 bzw. 1346 unter der böhmischen Krone wiedervereinten Oberlausitzer Landes zu vermeiden und die wichtige Festung an der nordwestlichen Landesgrenze zu sichern, erwarb der böhmische König 1355 die Herrschaft und wandelte sie in eine Krondomäne um. Die Hälfte des Kaufpreises hatten die Sechsstädte beigesteuert, die dafür urkundlich bestätigt, für zwei Jahre von allen Steuern und landesherrlichen Abgaben befreit wurden. 1371 verpfändete Karl IV. die Herrschaft an Timo von Colditz, der sie jedoch bis 1382 wieder zurück gab. Im selben Jahr erhielt Benes von der Duba, die Herrschaft, jedoch nicht mehr als Pfand, sondern als erbliches Mannlehn. Im Verlaufe des 15. Jahrhunderts eroberte der sächsische Kurfürst Friedrich der Sanftmütige zweimal die Herrschaft Hoyerswerda (1430 und 1448). Ab 1454 unterstand sie jedoch wieder der böhmischen Krone. 1461 erhielt Friedrich von Schönburg, ein Anhänger Georg Podiebrads die Herrschaft, der sie 1468 nach dem Fall der Festung Hoyerswerda als Endpunkt der "Heerfahrt gegen Hoyerswerda", verlor. Der Besitz ging an den Oberlausitzer Landvogt Jaroslaus von Sternberg über. 1481 folgte ihm sein Nachfolger im Amt Georg von Stein, der sie bis 1490 besaß. Von 1493 bis 1571 waren wiederum die von Schönburgs Besitzer der Herrschaft. Schuldenhalber verkauften sie 1571 ihren Besitz an Heinrich von Maltitz auf Brüx. Dessen Söhne tauschten ihren Besitz mit Seyfried Herr von Promnitz, Freiherr zu Pleß auf Sorau und Triebel. Die Herren von Promnitz verkauften die Herrschaft Hoyerswerda 1615 an Siegfried Freiherr von Kittlitz, der jedoch die Kaufsumme nicht zahlen konnte. Daher gelangte sie 1620 in den Besitz der Familie von Ponickau. Diese verkauften die Herrschaft 1651 an Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen, in dessen Besitz sie bis 1700 verblieb. Kurfürst Friedrich August I. verkaufte die Herrschaft 1700 an Wolf Dietrich von Beichlingen, zog sie nach dessen Verhaftung 1703 wieder ein, und überließ sie 1705 der Reichsfürstin Ursula Catharina von Teschen. Sie trat ihren Besitz 1737 wieder an den Kurfürst ab. Dieser vereinigte ihn per Reskript vom 12. Dezember 1739 als unveräußerliches Domänen- und Kammergut mit der landesherrlichen Rentkammer und trennte die Herrschaft Hoyerswerda damit in Justizsachen vom Oberamt Bautzen. Appellationsbehörden waren nunmehr in Kammersachen das Geheime Finanz-Collegio, in Justiz- und Polizeisachen das Geheime Consilio. Auf den Bautzener Landtagen war die Standesherrschaft seitdem nicht mehr vertreten.
Seit 1781 wurde das Schloss Hoyerswerda als öffentliches Gebäude, das vor allem landesherrliche, später staatliche Behörden beherbergte, genutzt.
Das 1786 für die Standesherrschaft errichtete Justizamt hatte die Obergerichtsbarkeit über die Stadt Hoyerswerda und das dazugehörende Dorf Neida sowie die Ober- und Untergerichtsbarkeit für sämtliche Dörfer der Herrschaft. Die Untergerichtsbarkeit über die Stadt Hoyerswerda mit Neida oblag dem Rat zu Hoyerswerda. Zum Personal des Justizamtes gehörten der Justizamtman, ein Actuario, der die Sporteleinnahme mit verwaltete, ein Registrator, der zugleich die Sportelkassenführung kontrollierte, ein Amtskopisten, ein wendischer (sorbischer) Dolmetscher, der auch die Aufwartung mitbesorgte, ein Amts-, Land- und Zollbereiter und ein Amtsbote.
1813 gab es seitens des sächsischen Königs Pläne, die Standesherrschaft wieder mit dem (Königlichen) Amt in Bautzen zu vereinigen. Der Kreishauptmann der Niederlausitz sollte die amtshauptmannschaftlichen Geschäfte in Hoyerswerda versehen und auch die Vertretung der Herrschaft auf den Bautzener Landtagen übernehmen. Aufgrund der Entwicklungen während der nächsten Jahre wurden diese Pläne aber wohl nicht mehr umgesetzt.
Mit der Teilung der Oberlausitz 1815 gelangte die Herrschaft als königliche Domäne an Preußen. Die Dominalgrundstücke und untertänigen Dörfer wurden im Verlaufe des 19. Jahrhunderts von der preußischen Regierung in Erbpacht gegeben und später vollständig unabhängig, so dass nur der Waldbesitz in landesherrlichem bzw. staatlichem Eigentum verblieb.
1777 gehörten zur Herrschaft Hoyerswerda Bergen, Bluno, Bröthen, Burg, Burghammer, Schwarzkollm, Döschko, Geierswalde, Groß-Partwitz, Hosena, Hohenbocka, Kühnicht, Klein-Partwitz, Laubusch, Leippe, Maukendorf, Michalken, Nardt, Neudorf, Neustadt, Neuwiese, Neida, Dörgenhausen, Riegel, Rachlau, Sabrodt, Seidewinkel, Särchen, Spohla, Spreewitz, Terppe, Tätschwitz, Torna, Zeißig, Zeißholz und Zerre.
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