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Beständeübersicht

Bestand

50606 Gerichtsamt Ostritz

Datierung
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)
Das Gerichtsamt Ostritz wurde zum 1. Oktober 1856 auf Grundlage des Gesetzes über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856 errichtet. Es unterstand dem Bezirksgericht Zittau. Zu seinem Gerichtssprengel zählten die Stadt Ostirtz und die Gemeinden Altstadt, Blumberg (heute Bratków, Polen), Burkersdorf, Grunau (heute Krzewina, Polen), Joachimstein (heute Palac Radomierzyce, Polen), Klosterfreiheit mit Haseldorf), Königshain (heute Dzialoszyn, Polen), Niederleuba, Oberleuba, Reutnitz mit Nieda (heute Reczyn und Niedów, Polen), Rußdorf (heute Posada, Polen), Schlegel, Schönfeld (heute Lutogniewice, Polen), Seitendorf (heute Zatonie, Polen), Trattlau (heute Kostrzyna, Polen) und Wanscha (heute Spytkow, Polen) und das Kloster St. Marienthal. Damit übernahm das Gerichtsamt den Sprengel des aufgelösten Königlichen Gerichts Ostritz. Die Verwaltungsbefugnisse gingen mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 auf die neu gebildete Amtshauptmannschaft Zittau über. Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsamt Ostritz im Oktober 1879 aufgelöst. Das neu errichtete Amtsgericht Ostritz übernahm daraufhin dessen Justizaufgaben.
  • 2024-03-07 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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