Dietrich [V.], Graf und Herr zu Hohnstein (Honsteyn), schließt für sich und seine Erben ein Bündnis mit Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, seinen Herren. Er gelobt, die Land- und Markgrafen gegen jedermann zu unterstützen, nimmt dabei aber Heinrich [XVI.], Grafen von Stolberg (Stalberg), sowie Konrad [V.] und Dietrich, Grafen von Wernigerode, aus. Der Aussteller will die ausgenommenen Personen in Kriegen gegen die Land- und Markgrafen jedoch in keiner Weise unterstützen. Die Land- und Markgrafen sollen den Aussteller gegen jedermann verteidigen. Falls der Aussteller auf Geheiß der Land- und Markgrafen dem Herzog Otto von Braunschweig[-Göttingen], denen auf dem Eichsfeld (den uf dem Eysfelde) oder dem Grafen Heinrich [VII.] von Hohnstein[-Klettenberg] Fehde ansagen und deren Feind werden sollte (entsageten unde in vyend worden), sollen die Land- und Markgrafen zu dessen Schutz ihre Leute auf eigene Kosten in eine beliebige von dessen Burgen (sloz) legen. Falls sich der genannte Markgraf Friedrich [III.] am Bündnis nicht beteiligen will, soll das Bündnis auch nur gegenüber Balthasar und Wilhelm [I.] gültig sein. Im Fall einer Teilung der Herrschaften, Länder und Leute der Land- und Markgrafen soll das Bündnis jedoch seine Gültigkeit verlieren. - Aufgedrücktes Siegel des Aussteller angekündigt.
Zwei SI des Land- und Markgrafen Wilhelm I. und des Ausstellers unter einer gemeinsamen Papierdecke (Abb.: Posse, SW, T. 2, Tafel 19, Nr. 3, und Posse, SAWL, Bd. 4, Tafel 7, Nr. 4). |
Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen |
Gegebin czu Lipczk am sunnabend vor Martinij anno LXXVII{o}. |
Leipzig |
mhd. |
Papier |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04206Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: