Der zum auflässig gewordenen Halsbrücker vereinigten Feld gehörige Rote Graben, dessen künftige Unterhaltung sowie die Verleihung der Wasser an andere Berggebäude
Bd. 1 |
Wasserabschlagung durch die Freiberger Ratspachtmüller.- Reparatur von Flutern, Dämmen, Wehren und Brücken.- Schäden durch einen Firstenbruch auf dem Bockstolln.- Angeordnete Abschützung des Kunstgezeugs bei Alter Fuchs Erbstolln wegen des Wassermangels bei der Halsbrücker Hütte, Gefängnisstrafe für Steiger Fischer wegen Ungehorsams.- Interimsweise Wasserverleihungen an Privatgruben unter Verzichtserklärung bei Bedarf der kurfürstlichen Schmelzhütten oder des Kurprinz Friedrich August Erbstolln sowie im Falle einer Wiederaufnahme des Halsbrücker vereinigten Felds oder Lorenz Gegentrum Fundgrube.- Verkäufe der Wäsche von Alter Fuchs Fundgrube einschließlich der Wasserrechte.- Aufnahme von Beihilfe Erbstolln als Beilehn von Kurprinz Friedrich August Erbstolln, Maßregeln für die Wiederaufnahme des Halsbrücker Bergbaus.- Beseitigung der Schäden der Gewitterflut vom 26. Mai 1816.- Neuverteilung der Reparatur- und Unterhaltungskosten unter den Wassernutzern.- Übertragung der Unterhaltung des Grabens an das königliche Amalgamierwerk als Hauptnutzer.- Anstellung und Entlohnung von Grabensteigern. |
B 05 |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 40010 Bergamt Freiberg, Nr. 2897Benutzung im:
Bergarchiv Freiberg
Gliederung des Bestandes: