Jakob, bischöflicher Vikar des Stiftes Zeitz, Exekutor der Statuten des Magdeburgischen Konzils [von 1266] für die Diözese Naumburg, schreibt an E[lena],Witwe des Markgrafen Dietrich (Th.) von Landsberg, dass der Weißenfelser Burgmann (castellanus vir in Wizenuels) Heinrich von Vesta (Veste) den Naumburgischen Domherrn Dietrich von Gerstenberg seiner Einkünfte (annonam) von Äckern in seiner Parochie Poserna (Pozerne) beraubt habe. Er bittet sie, Heinrich von Vesta aufzufordern, das Entfremdete zurückzugeben und Genugtuung zu leisten, damit nicht der ihr gehörige Ort Weißenfels mit dem Interdikt belegt werden muss.
Keine Spuren eines zum Verschluss angebrachten Siegels. |
Druck: Hans Patze/Josef Dolle (Bearbeiter), Urkundenbuch des Hochstifts Naumburg, Teil 2, Köln/Weimar/Wien 2000, Nr. 841. Reg.: Schieckel, Weißenfelser Zinsregister, S. 178, Anm. 5 (unvollständig). |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 01624nnnBenutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: