Auslesen der Schlackenhalden nach Kohle und Koks durch Witwen und Waisen von Hüttenarbeitern und Verbot für Fremde
Verteilung von Zetteln für das Kohlelesen.- Anweisungen und Befehle zum Thema.- Erlaubnis für den Armenverein von Halsbrücke für das Ausrädeln (Lesen) der Aschehalden des Amalgamierwerkes.- Verbot des Kohle und Kokslesens und Verfahren wegen Zuwiderhandlung. |
C No. 119 b |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 40035 Oberhüttenamt, Nr. 273Benutzung im:
Bergarchiv Freiberg
Gliederung des Bestandes:
- Bestand 40035 Oberhüttenamt
- 03. Personalwesen, Berg- und Hüttenbeamte, Arbeiter, sonstiges Personal
- 03.2. Lohn und Gehalt, Besoldung, Zuschüsse, Dienstwohnungen, Reisekosten, Pensionierung, Verstorbene, Renten- und Krankenversicherung, Steuern, Kuren und Beurlaubungen, Kassen- und Unterstützungswesen, Stiftungen (s.a.15. 16.)