Bischof Withego II. genehmigt den von den Domherren Heinrich und Albert von Guben zu Meißen bewirkten Kauf dreier Dörfer bei Dresden, deren Lehen von den Inhabern ihm aufgelassen worden, und beurkundet die Zustimmung des Kapitels, dass die Erträgnisse derselben nach dem Ableben der Käufer dem Fond für bauliche Einrichtung und Unterhaltung bei der Domkirche zufallen sollen (zwei Exemplare, 238/1 und 238/2).
Die beiden Siegel an Seidenfäden. |
in die beati Marci Evangelistae |
Druck: CDS II, Bd. 1, Nr. 388. |
Mügeln |
Pergament |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 12856 Domkapitel Meißen, Nr. 238/2Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: