Wilhelm III., Herzog von Sachsen, Heinrich, Graf von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Heinrich, Graf und Herr von Stolberg und Wernigerode sowie Ernst und Hans, Vettern, Grafen von Hohnstein und Herren zu Klettenberg einerseits und Adolf, Graf von Nassau, Domherr zu Mainz, Provisor in Erfurt und Amtmann zu Rusteberg im Eichsfeld, sowie den Räten zu Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen andererseits schließen einen Vertrag über beiderseits zu ernennende sechs Schiedsrichter, die auf einem Tag in Langensalza (Salza) erkennen sollen, wie Hans von Jühnde (Ihnne) [nö. Hannoversch Münden], Johann (Hans) von Falkenberg, denen von Bovenden (Bobentzen) zu Jühnde und denen von Stockhausen zu Bramburg [Burg n. Hannoversch Münden], die ihnen bisher viel Plackerei und Schaden gemacht haben, am füglichsten zu widerstehen sei.
1558 Dienstag Johannis apostoli et evangelistae.- Es handelt sich um eine Datierung nach Weihnachtsstil. 1457 fiel der Tag des Apostels und Evangelisten Johannes tatsächlich auf einen Dienstag, 1458 dagegen auf einen Mittwoch. |
Neun Siegel an Pergamentstreifen. |
10003 Diplomatarien und Abschriften, Kapsel 123, Nr. 6. |
deutsch |
W.A. III, 564 |
Pergament |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 07558Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: