Peter Porzig (Porczk), gesessen zu Zeschwitz (Zcessewicz) [ehemals ö. Zwenkau, durch Braunkohlentagebau devastiert], beurkundet, dass Wilhelm [I.], Markgraf von Meißen, auch im Auftrag seiner Brüder ihm Möglichkeit eingeräumt hat, sich mit einem Gelöbnis wegen des Verdachts (umbe daz vordachtnizze), den sie gegen ihn hatten, zu rechtfertigen. Er gelobt seinen Herren, [den Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen] Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.] und deren Erben, an Eides statt, dass er nicht mehr ihr Feind werden und sie, ihre Straße, ihr Land und ihre Leute nicht beschädigen will. Wenn er von seinen Herren beschuldigt werden sollte, will er vor sie oder vor deren Vögte reiten und sich nach des Landes Sitte und Gewohnheit verantworten. Als Bürgen werden Friedrich Porzig, gesessen zu Plotha (Plot), und Reinhard (Renczsch) von Stöhna (Stenen) eingesetzt. - Siegel des Ausstellers und der Bürgen angekündigt.
Zwei SP (Peter Porzig und Reinhard von Stöhna) an Pergamentstreifen, von einem dazwischen angebrachten dritten Siegel nur noch Pergamentstreifen vorhanden. |
Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen |
... der gegebin ist nach gocz geburt dryczenhundirt jar in dem sybenundesybinczigsten jare am mantage vorTyborcii. |
mhd. |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 04200Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: