Gebhard, Propst, Andreas Prior, Berchter Küster, Johannes Schulmeister und der ganze Konvent des unmittelbar dem Heiligen Stuhl unterstellten Lauterberges St. Peter in der Diözese Magdeburg, fällen einen Schiedsspruch zwischen dem Lehrer des geistlichen Rechts und Popst zu St, Moritz in Halle Paul Lehner und dem Marschall des Erzbischofs von Magdeburg Thilo (Tyl) von Trotha (Trote) einerseits und Ulrich Molitor, Altarist zu Eilenburg (Ilburg) St. Katharinen und Domherrn zu Zeitz andererseits über eine Hufe Land auf der Mark Bünitz (Bunicz Mark) [Wüstung n. Eilenburg]. Diese soll künftig der erstgenannten Partei des Rechtsstreites zustehen, die dem Altaristen dafür aber alljährlich 5 Schock Groschen alten Geldes und 18 alte Groschen oder einmalig 50 Rheinische Gulden zahlen sollen. Auch sollen der Altarist die bisher von der Hufe bezahlten 14 Groschen jährlichen Zinses nicht mehr entrichten.
Von ehemals zwei Siegel an Pergamentstreifen fehlt eines. |
deutsch |
Pergament |
Bestellen als:
Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 07711Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: