1) Revers des Vizedomamts des Eichsfelds, dass die durch das kurfürstliche Territorium geschehene unentgeltliche Durchführung eines Delinquenten dem Haus Kursachsen und der demselben zustehenden Geleitsgerechtigkeit zu Erfurt nicht schädlich sein, vielmehr von ihrer Seite dem gedachten Kurhaus in ähnlichen Fällen in gleicher Weise der Notdurft nach gestattet werden soll, 17. Mai 1726.- 2) Ähnlicher Revers des Vizedomamts des Eichsfelds wegen der Durchführung des zu einjähriger Schanzarbeit verurteilten Christian Friedrich Zimmermann (Zimmerman) aus Worbis durch kursächsisches Gebiet nach Erfurt.
Jeweils Unterschrift (von Steinmetz bzw. von Horn) von und aufgedrücktes Vizedomamtssiegel. |
Heiligenstadt |
K 477 |
Papier |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 14606Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
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