Friedrich von Schönburg (Schonenburg), Herr zu Hassenstein (Hassinstein), beurkundet, dass er mit Einverständnis von Friedrich [III.] und Balthasar, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, deren Burg Kohren (Korun) für 532 Schock breiter Groschen von seinen Vettern Albrecht und Friedrich von Schönburg zu Pürstein (Birssinstein) eingelöst hat. Er soll die Burg Kohren mit dem Städtchen, den Dörfern den Dörfern und allem Zubehör, den seine Vettern innegehabt hatten, fortan als Pfand besitzen. Zusätzlich sind ihm [vom Markgrafen Friedrich III.] noch die Dörfer Altmörbitz (Alden Merewitz), Neuenmörbitz (Nuwen Merewitz), Langenleuba (Langenluben) und Lohma (Lom) mit den Gerichten und einem Anteil von 30 Schock breiter Groschen an der Landbete in Korn und in Geld auf das Pfand geschlagen worden. Nach seinem Tod sollen Botho von Torgau (Turgow), Johann (Hannus) von Waldenburg (Waldinb[ur?]g) und seine Erben das Pfand innehaben. Er erkennt an, dass Markgraf [Friedrich III.], dessen Brüder und dessen Erben das Recht haben, das Pfand jederzeit für 532 Schock breiter Groschen einzulösen. Die Markgrafen von Meißen sollen Ausgaben des Pfandinhabers in der Zeit der Pfandschaft, die zur Einlösung bzw. zum Kauf von Gütern zur Burg Kohren getätigt wurden, bis zur Höhe von 100 Schock [breiter Groschen] erstatten. Der Aussteller verspricht, die Burg Kohren den Markgrafen stets gegen jedermann offenzuhalten. Für de Fall des Verlusts der Burg Kohren versprechen soich Friedrich von Schönburg, Herr zu Hassenstein, und die Markgrafen von Meißen bei deren Rückgewinnung gegenseitigen Beistand. Falls der Aussteller seine Besitzungen wieder mit denen seiner Brüder vereinigen will, sollen die Markgrafen jene in die Pfandverschreibung mit einbeziehen. Botho von Torgau und Johann von Waldenburg geloben, sich ebenfalls an die in der Urkunde festgelegten Vereinbarungen zu halten. - Siegel Friedrichs von Schönburg zu Hassenstein, Bothos von Torgau und Johanns von Waldenburg angekündigt.
3 angekündigte SP an Pergamentstreifen |
Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen |
... der gegeben ist zcu Turgow noch Cristi geburt drizchenhunert iar dar nach in dem funfzcigisten jare an suntag vor send Bartholomei tage. |
Reg.: UB Schönburg, Bd. 1, Nr. 253 (unvollständig).
Lit.: Schönburg. Gbll., 3. Jg. (1896/97), S. 161 - 163, 165. |
Torgau |
mhd. |
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Sächsisches Staatsarchiv, 10001 Ältere Urkunden, Nr. 03245Benutzung im:
Hauptstaatsarchiv Dresden
Gliederung des Bestandes: