Hauptinhalt

Beständeübersicht

Kultus und Unterricht

Die Konsistorien übten seit der Reformation in Vertretung des Landesherrn die Leitung und Verwaltung der Landeskirche mit Aufsicht über das Kirchen- und Schulwesen aus. Die Superintendenten fungierten als Mittelbehörden zwischen den Konsistorien und den Pfarrern. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf die Bearbeitung von Eheangelegenheiten in erster Instanz, die Einstellung und Einweisung von Lehrern und Geistlichen, die Durchführung von Kirchenvisitationen und die Schulaufsicht. Vorgeschlagen wurden die Superintendenten vom Landeskonsistorium, die Wahl erfolgte durch den Landesherrn bzw. Staatsminister. Zusammen mit den Amtleuten bildeten die Superintendenten die Kircheninspektionen.

1835 wurden die Konsistorien aufgelöst, während die Superintendenturen bestehen blieben. Mittelbehörde für die innere und äußere Kirchenverwaltung wurden die Kreisdirektionen. In oberster Instanz war das Kultusministerium für die Kirchen- und Schulverwaltung zuständig. 1873 wurde ein neues evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium gegründet, das alle kirchlichen Aufgaben des Kultusministeriums und der Kreisdirektionen übernahm. Gleichzeitig trennte man die von den Superintendenten geleiteten Kircheninspektionen von den Schulinspektionen und damit auch die Kirchen- von der Schulverwaltung. Im Schulbereich blieb der Kirche nur die Aufsicht über den Religionsunterricht.

Mit dem Jahr 1873 endet die Überlieferung der Superintendenturen im Sächsischen Staatsarchiv, da die meisten Akten mit Abgaben der Bezirksschulämter ins Haus gelangten. Das Superintendentenamt hingegen blieb bis heute bestehen.

Verweis: Unterlagen zu älteren Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten finden sich auch in der Bestandsgruppe "01.05.02 Ältere Kreis- und Amtshauptmannschaften, Ämter".

Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang