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Polizeibehörden

Die Polizeiaufgaben und -funktionen wurden in den sächsischen Städten und Gemeinden bis ins 19. Jahrhundert von den Patrimonial- und Stadtobrigkeiten wahrgenommen. Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Städteordnung für das Königreich Sachsen vom 2. Februar 1832 und der Landgemeindeordnung vom 7. November 1838 verlagerte man die polizeiliche Zuständigkeit erstmals auf die Stadt- und Gemeinderäte. Eine endgültige Festlegung trafen die Revidierte Städteordnung und die Revidierte Landgemeindeordnung vom 24. April 1873, nach der die Wahrnehmung dieser Aufgaben vollständig der unteren Verwaltungsebene übertragen wurde. Für die Ausführung dieses staatlichen Auftrags erhielten Städte und Gemeinden finanzielle Zuschüsse. Die staatliche Oberaufsicht erfolgte durch die zuständigen Amtshauptmannschaften. In den Großstädten Dresden und Leipzig, später auch in weiteren Städten, waren die Polizeiämter dagegen nicht der Aufsicht der Amtshauptmannschaften unterworfen.

Im Freistaat Sachsen erfolgte mit dem Polizeiänderungsgesetz vom 27. Juni 1921 und der Ausführungsverordnung vom 15. September 1922 die vollständige Übernahme der Kriminalpolizei durch das Staatsministerium des Innern. In den größeren Städten betraf dies auch die Sicherheits- bzw. Ordnungspolizei. Die Kompetenz der neu gebildeten Polizeipräsidien erstreckte sich auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, das Pass- und Meldewesen, die Pressezensur, die Verkehrssicherheit, die Aufsicht über die Schankstätten und Lustbarkeiten sowie das Fund- und Verlustwesen.

Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 übertrug man die Polizeihoheit von den Ländern auf das Reichsministerium des Innern. Die Besoldung der Beamten übernahm in den Folgejahren schrittweise der Reichshaushalt. Mit dem Erlass vom 17. Juni 1936 unterstand die gesamte Polizei dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler, der sich seitdem auch als "Chef der Deutschen Polizei" bezeichnete.

Im Rahmen der Bildung der Landesverwaltung Sachsen am 9. Juli 1945 wurde im Ressort Inneres und Volksbildung eine Polizeiabteilung eingerichtet. Mit Etablierung der Landesregierung entstand im Dezember 1946 die Landesbehörde der Deutschen Volkspolizei im sächsischen Innenministerium. Mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe" vom 23. Juli 1952 löste man alle Landesbehörden auf und zentralisierte die Polizeiaufgaben im Ministerium des Innern der DDR. Durch Befehl des Chefs der Deutschen Volkspolizei wurde die Bildung von 14 Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei (BDVP) verfügt, denen 77 Volkspolizeikreisämtern (VPKA) unterstellt waren.

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