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Beständeübersicht

Bestand

32986 Königliches Gericht Limbach

Datierung1839 - 1856
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)0,34
Austausch der Gerichtsbarkeit zwischen den Gerichten Penig und Limbach.- Einrichtung eines Königlichen Gerichts in Penig.- Übernahme der Gerichtsbarkeit für Kaufungen, Niederfrohna und Wolkenburg.- Grund- und Hypothekenbuchangelegenheiten von Jahnshorn, Kaufungen, Köthensdorf, Limbach, Mühlwiese, Niederfrohna, Oberfrohna.- Grundstücksangelegenheiten.- Vormundschaftsangelegenheiten.- Einführung der Landgemeindeordnung in Dürrengerbisdorf, Kaufungen, Uhlsdorf und Wolkenburg.
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts gab es Bestrebungen die gravierenden Mängel des Justizwesens im Königreich Sachsen zu reformieren. Allerdings gelang dies nur bedingt mit den ABC-Gesetzen (vom 28. Januar 1835), welche die Trennung von Verwaltung und Justiz in den höheren Instanzen vollzog. Auf lokaler Ebene bestanden weiterhin gleichrangig Justizämter, Patrimonialgerichte und Stadtgerichte. Die Übergabe privater Gerichtsbarkeit an den Staat erfolgte - aus unterschiedlichen Gründen - bis 1855 auf freiwilliger Basis. Vor diesem Hintergrund vollzog sich die Gründung des Königlichen Gerichtes Limbach zum 24. September 1851. Es übernahm die Gerichtsbarkeit vom Rittergut Limbach. Es war u. a. zuständig für die Ritterguter Kaufungen, Limbach, Niederforchheim und Wolkenburg (1851) sowie die Rittergüter Kändler, Mittelfrohna und Wittgensdorf (1856).
Grundlegende Änderungen in der Struktur der unteren Justizbehörden stellten sich mit dem "Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 ein. Es legte den Übergang sämtlicher Patrimonialgerichte an den Staat fest. Dies sollte innerhalb des Zeitraums von einem Jahr geschehen. Ordentliche Gerichte erster Instanz waren nun Gerichtsämter und Bezirksgerichte. Damit wurde das Königliche Gericht Limbach vom Gerichtsamt Limbach abgelöst. Mit der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" (vom 2. September 1856) wurden die Zuständigkeitsbereiche der neu etablierten 116 sächsischen Gerichtsämter festgelegt.
  • 2003, 2013 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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