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Beständeübersicht

Hochbauverwaltung

Bereits in den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts wurde das öffentliche Bauwesen durch einen vom Landesherrn berufenen Oberlandbaumeister und die ihm unterstellten Bauschreiber beaufsichtigt. Ab 1757 führten diese die Bezeichnung Landbauschreiber und waren dem Ziviloberbauamt zugehörig. Spätestens 1819 gab es in gleicher Funktion zwei Landbaumeister in Sachsen, die dem Geheimen Finanzkollegium unterstanden. Ab 1837 sind drei Landbaumeister in Sachsen nachweisbar, welche nunmehr dem Finanzministerium unterstellt waren. Die Landbaumeister waren zuständig für die Überwachung und Unterhaltung der königlichen Justiz-, Rentamts- und Forstgebäude in den Ämtern und Kammergütern. Ihnen waren Landbaukondukteure zur Seite gestellt. Neben den Landbaumeistern gab es einen Hofbaumeister, dem die Aufsicht und Unterhaltung der zu den Ressorts des Ministeriums des Innern, des Kultus sowie der Direktion der Königlichen Sammlungen gehörenden Gebäuden und der Kanzleigebäude in Dresden oblag. 1843 wurde Sachsen in vier Landbaubezirke gegliedert, denen zwei Landbaumeister in Dresden und jeweils einer in Oschatz und Zwickau vorstanden. 1862 wurden aus den vier Landbaubezirken die fünf Landbauinspektionen Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Freiberg und Leipzig herausgelöst, denen jeweils ein Landbauinspektor vorstand. Diese unterstanden zwar der Aufsicht des Landbaumeisters, verantworteten aber in ihrem Amtsgebiet ebenso die technische Beaufsichtigung und bauliche Unterhaltung der im Bezirk gelegenen Staatsgebäude wie die Projektierung und Aufsichtsführung von Neubauten. Die gewerblichen Gebäude der Bergverwaltung, die Gebäude der Bahnverwaltung sowie die der Landesheil-, Versorgungs- und Strafanstalten waren davon ausgenommen.

Zum 1. April 1865 erfolgte eine Neueinteilung Sachsens in 13 Landbaubezirke, die mit den amtshauptmannschaftlichen Bezirken Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden, Freiberg, Leipzig, Meißen, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz und Zwickau übereinstimmte. Die Landbaubezirke wurden durch Bezirksbaumeister geleitet, die dem neuen Amt des Oberlandbaumeisters beim Finanzministerium zugeordnet waren. Nach der Auflösung der Rentämter und der Amtsbauverwaltung Dresden wurden zum 1. April 1865 etwa 15 Bauverwaltereien eingerichtet, die bis 1874 in den Geschäftsbereich der Älteren Amtshauptmannschaften gehörten. Die Bauverwaltereien übernahmen die Kassen-, Buch- und Rechnungsführung der fiskalischen Straßen-, Wasser- und Hochbauverwaltung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten.

1874 wurde der Zuschnitt der Landbaubezirke verändert, zuständig waren jetzt zwölf Landbauämter in Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Dresden, Freiberg, Grimma, Leipzig, Meißen, Pirna, Plauen, Rochlitz und Zwickau sowie 17 Bauverwaltereien in Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Döbeln, Dresden (2), Freiberg, Grimma, Leipzig, Löbau, Meißen, Pirna, Plauen, Rochlitz, Schandau, Schwarzenberg und Zwickau. Durch Verordnung vom 28. November 1882 erfolgte eine Reform der Staatshochbauverwaltung. Dem Finanzministerium wurden sechs neue Landbauämter unterstellt, von denen drei ihren Sitz in Dresden hatten und je eines in Chemnitz, Leipzig und Zwickau ansässig war. 1898 kamen Landbauämter in Bautzen, Meißen und Plauen dazu, so dass sich die Zahl auf acht erhöhte. Die Landbauämter in Dresden wurden auf zwei reduziert. Zum 1. Juli 1900 trat das Allgemeine Sächsische Baugesetz in Kraft. Die Vorstände der Bauämter bezeichneten sich seit Jahresende 1900 als Bauräte. 1902 wurde den Bauverwaltereien die Aufgabe der Führung der wirtschaftlichen Verwaltung des Straßen-, Wasser- und Hochbaus entzogen, sie blieben aber für die Kassen-, Buch- und Rechnungsführung in dem Bereich zuständig.

1916 wurden die beiden Bauverwaltereien in Dresden zu einer Behörde zusammengefasst. 1924 wurden die zwei Landbauämter in Dresden mit dem Landbauamt Meißen zum Landbauamt Dresden zusammengelegt. Ab 1. April 1924 unterstanden die nunmehr fünf Landbauämter Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau der Hochbaudirektion beim Finanzministerium. In dieser neuen Behörde konzentrierte sich die Leitung der technischen Geschäfte der staatlichen Hochbauverwaltung, die bisher vom Hochbauamt, dem maschinentechnischen Amt und der ehemaligen Baudirektion im Ministerium des Innern wahrgenommen worden waren. Zur gleichen Zeit wurden die Bauverwaltereien in Baukassen umbenannt. 1927 wurde die Baukasse Auerbach und 1929 die Baukasse Freiberg eingezogen. 1931 ging das Schlossrentamt Dresden in der Baukasse Dresden auf. Zwischen 1925 und 1939 wurden die Aufgaben des Landbauamtes Plauen vom Landbauamt Zwickau und nach dessen Auflösung vom Landbauamt Chemnitz wahrgenommen. Ende 1931 wurden die Landbauämter Bautzen und Zwickau eingezogen, so dass zuletzt nur noch drei Landbauämter in Chemnitz, Dresden und Leipzig existierten. Mit der Neufassung des Sächsischen Baugesetzes 1948 gingen die Befugnisse der Landbauämter auf die Landkreise und Städte über.

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