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Beständeübersicht

Bestand

20188 Bezirksschulamt Borna

Datierung1762 - 1949
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)13,47

Geschichte der Bezirksschulämter

Die Verfassungsreform von 1831 leitete auch im Schulwesen des Königreichs Sachsen zahlreiche Veränderungen ein. Am 1. Dezember 1831 löste das neu gebildete Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts das Oberkonsistorium als oberste Behörde für das Schulwesen ab. In den vier Kreisdirektionen (Dresden, Leipzig, Zwickau, Bautzen) als Mittelbehörden trugen die zuständigen Abteilungsleiter die Dienstbezeichnung "Geheime Kirchen- und Schulräte". [01] Auf lokaler Ebene waren weiterhin für Kirchen- und Schulangelegenheiten die Ämter, Städte, Rittergutsbesitzer als Patronatsherrn oder Superintendenten zuständig, die gemeinsam als "Kirchen- und Schulinspektionen" fungierten.

Mit dem Gesetz über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 entstanden die Gerichtsämter als untere staatliche Gerichts- und Verwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeit auch die "weltliche Koinspektion in Schulsachen" fiel. [02] Aus der Kirchen- und Schulinspektion schied der Patron aus, der Superintendent verblieb in ihr bis 1874.

Im Rahmen der Verwaltungsreform von 1874 wurde auch das Schulwesen umstrukturiert. Am 15. Oktober 1874 trat das Gesetz vom 26. April 1873 über das Volksschulwesen mit der Ausführungsverordnung von 1874 in Kraft. [03] Danach wurde das Schulwesen in Sachsen dreistufig gegliedert, eine Mittelbehörde (wie bei den Behörden der inneren Verwaltung) war nicht vorgesehen. Als Zentrale fungierte das Kultus-Ministerium, es folgten 25 Schulaufsichtsbezirke, die im Wesentlichen den Amtshauptmannschaften und drei kreisfreien Städten entsprachen, sowie die örtlichen Schulvorstände. Die Kreishauptmannschaft Leipzig teilte sich in die Schulinspektionsbezirke Leipzig I (Stadt), Leipzig II (Land), Borna, Grimma, Döbeln und Rochlitz. Neu gegründet wurde 1876 die Bezirksschulinspektion Oschatz (bisher in Döbeln integriert). Die Bezirksschulinspektionen waren dem Ministerium direkt unterstellt und setzten sich zusammen aus dem Bezirksschulinspektor und dem Amtshauptmann bzw. dem Stadtrat als Verwaltungsbeamten. Der Bezirksschulinspektor hatte die Aufsicht über das "innere Schulwesen", die Volksschulen, die Privatunterrichtsanstalten und Privatlehrer. Er war ab 1875 zu einem jährlichen Bericht über seinen Schulbezirk verpflichtet. Der Amtshauptmann (bzw. der Bürgermeister der kreisfreien Städte) war verantwortlich für die sogenannte äußere Schulaufsicht wie Eigentumsverhältnisse, Grundstücke, Kirchschullehen u. a. [04]

Bezirksschulinspektion und Bezirksschulinspektor wurden 1919 in Bezirksschulamt und Bezirksschulrat umbenannt. [05] Zusätzlich wurde ihm ein Bezirkslehrerausschuss zur Beratung und Mitwirkung bei allgemeinen Angelegenheiten der Schulverwaltung zur Seite gestellt. Er setzte sich aus zwei Schulleitern und fünf Volksschullehrern zusammen.

Im Jahr 1932 wurden Gewerbeschulräte eingesetzt, die anstelle der Bezirksschulräte die Aufsicht über die beruflichen Schulen ausübten. [06] Das aus dem Gewerbeschulrat und der Verwaltungsbehörde gebildete Bezirksschulamt erhielt die Bezeichnung "Bezirksschulamt B". Das für die Volksschulen zuständige Bezirksschulamt wurde "Bezirksschulamt V" genannt.

Mit der Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946 trug die Landesverwaltung Sachsen die Aufsicht über das Schulwesen. Die Abgrenzungen der Schulaufsichtsbezirke entsprachen denen der Stadt- und Landkreise. Verantwortlich waren weiterhin Bezirksschulämter, die sich aus dem Bezirksschulrat und dem Landrat bzw. Oberbürgermeister zusammensetzten. Im April desselben Jahres wurden die Bezeichnungen Bezirksschulamt und Bezirksschulrat durch Kreisschulamt und Kreisschulrat ersetzt. [07]


Bezirksschulamt Borna

Die Bezirksschulinspektion Borna (ab 1919 Bezirksschulamt Borna) war ab 1874 für die Schulaufsicht im Territorium der Amtshauptmannschaft Borna (ehemalige Gerichtsamtsbezirke Borna, Frohburg, Geithain und Pegau sowie Teile der Gerichtsamtsbezirke Lausick, Rötha und Zwenkau) zuständig. In der Regel bestand die Bezirksschulinspektion aus dem Amtshauptmann und dem Bezirksschulinspektor (ab 1919 Bezirksschulrat). Für die Städte Groitzsch, Pegau und Borna übten der jeweilige Stadtrat, der Bezirksschulinspektor und der Amtshauptmann die so genannte Koinspektion (Mitaufsicht) aus. [08]

Mit Wirkung vom 1. November 1924 vereinigten sich die Schulbezirke Otterwisch, Großbuch und Stockheim unter der Aufsicht des Bezirksschulamtes Grimma. Die Amtshauptmannschaft Borna war somit nicht mehr für die Gemeinde Stockheim zuständig. [09]

Die Geschäftsräume der Bezirksschulinspektion Borna befanden sich anfangs in der Äußeren Altenburger Straße 105, später in der Altenburger Straße 8; das Bezirksschulamt befand sich im Alten Amtshaus am Markt. [10]

Nachfolgebehörde des Bezirksschulamts Borna wurde ab 1946 das Kreisschulamt Borna.


Bezirksschulinspektoren/Bezirksschulräte Borna: [11]

1875

Karl Gottfried Radestock

1878

Karl Gottheld Dachselt

1886

Dr. phil. Justus Adolf Bräutigam

1895

Dr. phil. Ferdinand Wilhelm Putzger

1900

Dr. phil. Johann Gustav Stephan

1910

Richard Vetter

1914

Prof. H. A. Roßner

1925

Paul Arthur Krug

1934

Herold

1939

Stimpel




Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Der Bestand befindet sich seit 1960 im Staatsarchiv Leipzig und wurde 1966 durch ein maschinenschriftliches Findbuch unter der Bezeichnung "Bezirksschulrat Borna" erschlossen. Es enthielt ca. 855 Akteneinheiten mit einem zeitlichen Umfang von 1835 bis 1946.

Die Verzeichnungseinheiten sind 2010 im Rahmen der Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert worden. Dabei sind die Daten im Staatsarchiv begrenzt redaktionell bearbeitet worden. Eine Überprüfung anhand der Akten konnte dabei nur im Ausnahmefall, z. B. bei fehlenden Datumsangaben und unklaren Aktentiteln, vorgenommen werden. Eine Reihe von Akteneinheiten müsste noch auf ihre Provenienz überprüft werden. Dies konnte im Rahmen der Retrokonversion nur punktuell geleistet werden. Die Angaben über andere Archivaliengattungen in den Darin-Vermerken sind ebenfalls nicht vollständig. Neu erarbeitet wurde im Zuge der Übertragung in die Archiv-Datenbank ein Ortsregister.

Das vorliegende Findbuch ist also nur sehr begrenzt Resultat einer neuen Bearbeitung; es spiegelt im Wesentlichen den Bearbeitungstand von 1966 wider. Die Akten sind in den Gliederungspunkten chronologisch bzw. alphabetisch (Ortsakten) gereiht.


Überlieferungsschwerpunkte

Die zeitliche Überlieferung umfasst ausgewogen den gesamten Zeitraum des Bestehens der Behörde (1874 bis 1945). Der Bestand enthält auch Vorprovenienzen (Superintendenturen, Gerichtsämter) und reicht bis ins 18. Jahrhundert zurück.

Reichhaltig sind Akten zum Schulwesen in den einzelnen Orten der Amtshauptmannschaft überliefert, z. B. Stundenbedarf, Schulgrundstücke, Schulbauten und Revisionen, sowie zu Stellenbesetzungen (Lehrer, Hilfslehrer, Vikare) im gesamten Schulaufsichtsbezirk.

Der Bestand enthält als Besonderheit Unterlagen zu den dem Landrat zu Borna unterstellten Schullandheimen in Jöhstadt und Ebmath. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Erwerb der Grundstücke und Einrichtung der Gebäude.


Hinweise für die Benutzung

Als korrespondierende Bestände im Staatsarchiv Leipzig sind zu nutzen:

20025 Amtshauptmannschaft Borna

20189 Bezirksschulamt Döbeln

20190 Bezirksschulamt Grimma

20191 Bezirksschulamt Leipzig II

20192 Bezirksschulamt Rochlitz





M. Worrich/B. Richter
Juli 2010



[01] Schmidt, Roland: Geschichte des Sächsischen Schulwesens 1600-1918. Dresden 2008, S. 82 und 124.
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1855, S. 144 ff.
[03] Gesetz, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1873, S. 350.- Ausführungsverordnung zum Gesetz, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873, vom 25. August 1874, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1874, S. 155.
[04] Kobuch, Agatha: Die Sächsischen Bezirksschulinspektionen und Bezirksschulämter und ihre Registraturen. In: Archivmitteilungen, 3/1965, S. 103.
[05] Übergangsgesetz für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Sachsen 1919, S. 171.
[06] Verordnung über die Beaufsichtigung der beruflichen Schulen vom 6. Juni 1932. In: Sächsisches Gesetzblatt vom 9. Juni 1932, S. 111.
[07] Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Neuregelung der Schulaufsicht vom 12. Februar 1946. In: Gesetze, Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen, vom 28. Mai 1946, S. 182.
[08] StAL, 20188 Bezirksschulamt Borna, Nr. 308.
[09] StAL, 20190 Bezirksschulamt Grimma, Nr. 372, Bl. 160.
[10] Vgl. StAL, 20188 Bezirksschulamt Borna, Nr. 435; Adressbücher Borna [vor 1918] und 1929.
[11] Vgl. Staatshandbücher.


Organisation des Schulwesens.- Schulbezirke.- Berufsschulen, Berufsschulverbände.- Schulbehörden.- Lehrer.- Schulpflicht.- Schulvermögen.- Gebäude.- Vereine.
Angaben siehe 2.3.6.2 Bezirksschulämter.
  • 2010 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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