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Finanzen

Mit dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurde eine reichseinheitliche Finanzverwaltung geschaffen, an deren Spitze das Reichfinanzministerium stand. Als Oberbehörden wurden in Sachsen die Landesfinanzämter Dresden und Leipzig gegründet. Den Abteilungen I (Besitz- und Verkehrssteuern) waren alle Finanzämter unterstellt, den Abteilungen II (Zölle und Verbrauchsabgaben) die Hauptzollämter und Zollämter. Zur Reichsfinanzverwaltung gehörten auch Reichsvermögens- und Reichsbauämter.

Das Landesfinanzamt Dresden war zuständig für die unteren Finanzbehörden in der Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden sowie der Amtshauptmannschaften Döbeln, Flöha, Oschatz und Marienberg. Die Zuständigkeit des Landesfinanzamtes Leipzig umfasste die unteren Behörden mit Sitz im verbleibenden Gebiet der Kreishauptmannschaften Chemnitz, Leipzig und Zwickau.

Durch den Erlass des Reichskanzlers über die Änderung von Behörden und Amtsbezeichnungen vom 16. März 1937 erhielten die Landesfinanzämter mit Wirkung vom 1. April 1937 die Bezeichnung Oberfinanzpräsident, die im Dezember 1937 durch Oberfinanzpräsidium ersetzt wurde. Durch Verordnung legte man ab 1. Februar 1943 die Oberfinanzpräsidien Dresden und Leipzig zum Oberfinanzpräsidium Dresden zusammen. Für die Überwachung des Devisenverkehrs, der immer stärker reglementiert wurde, gab es die Devisenstellen, die neben der Kontrolle der Handelsbeziehungen mit dem Ausland die fiskalische Ausplünderung jüdischer Vermögen organisierten. Mit der Zunahme der erzwungenen Auswanderungen wurden immer mehr Sicherungsanordnungen erlassen und der Warenverkehr jüdischer Personen und Firmen v. a. auch durch die Zusammenarbeit mit der Zollfahndungsstelle akribisch überwacht. 1944 wurde die Devisenstelle Chemnitz in die Devisenstelle Leipzig eingeordnet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs übernahmen Landesbehörden die Aufgaben der Reichsfinanzbehörden. Die Devisenstellen bestanden noch bis 1948.

Verweis: Unterlagen der Reichsfinanzverwaltung finden sich auch in der Beständegruppe "02.03.05.07 Steuer- und Zollverwaltung".

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