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Wirtschaft, Post und Verkehr

Reichspostverwaltung

1868 ging das sächsische Postwesen in die Verwaltung des Norddeutschen Bundes und 1871 in die des Deutschen Reiches über, die Oberpostdirektionen wurden damit zu Reichsbehörden. Mit der volkswirtschaftlichen Entwicklung erweiterten sich auch die Aufgaben der Oberpostdirektionen: der schnell wachsende Verkehr benötigte die entsprechenden Einrichtungen, neue Verkehrswege und Verkehrsmittel mussten geschaffen und vor allem die Postversorgung auf dem Land verbessert werden. 1875 entstanden eine eigene Postbauverwaltung und Wohlfahrtseinrichtungen. 1876 erfolgte die Vereinigung des Post- und Telegrafenwesens im Deutschen Reich (außer Bayern und Württemberg).
Nach dem Ersten Weltkrieg schuf die Reichsverfassung von 1919 ein einheitliches Reichspostgebiet, in dem auch die bis dahin noch selbstständigen Postverwaltungen von Bayern und Württemberg aufgingen. Das bisherige Reichs-Postamt wurde zum Reichspostministerium. Die Oberpostdirektionen blieben als Mittelbehörden der Verwaltung bestehen. Zwischen 1934 und 1945 trugen sie die Bezeichnung Reichspostdirektion. 1934 übernahm die Reichspostdirektion Leipzig im Rahmen von Verwaltungsvereinfachungen Zuständigkeiten der aufgelösten Oberpostdirektion Halle.
Am 1. Oktober 1945 wurden die Oberpostdirektionen Chemnitz und Leipzig aufgehoben. Der Befehl Nr. 10/1946 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 1. Februar 1946 beinhaltete die Wiedererrichtung der Oberpostdirektion Leipzig, die nun auch für das Postgebiet Chemnitz zuständig war. 1953 wurden aus den beiden Oberpostdirektionen Dresden und Leipzig die drei Bezirksdirektionen Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig gebildet. Das Postwesen der DDR firmierte bis 1990 als Deutsche Post.

Verweis: Weitere Unterlagen finden Sie in der Beständegruppe "02.03.05.06 Postverwaltung".

Deutsche Reichsbahn

Mit der Bildung eines Eisenbahnkomitees durch zwölf Leipziger Bürger 1834 und der Gründung der Gesellschaft der Leipzig-Dresdener-Eisenbahn-Kompagnie begann die Entwicklung des Eisenbahnwesens in Sachsen. 1839 wurde die erste deutsche Fernbahnlinie zwischen Dresden und Leipzig in Betrieb genommen. Die ersten Bahnlinien wurden durch Privatgesellschaften, zum Teil mit staatlichen Beteiligungen, finanziert. Durch den Ankauf privater Bahnlinien und den weiteren Ausbau des Streckennetzes auf Staatskosten kam es zur Herausbildung der Sächsischen Staatseisenbahnen. 1858 wurden die Staatseisenbahndirektion Leipzig für die westlichen und die Staatseisenbahndirektion Dresden für die östlichen Eisenbahnstrecken gebildet. Nach Verbindung der Teilnetze folgte am 1. Juli 1869 die Vereinigung der beiden Direktionen zur Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen Dresden. Ihre Aufgabe bestand in der Verwaltung und Leitung des Betriebes der staatlichen Eisenbahnstrecken und der unter Staatsverwaltung stehenden Privateisenbahnen. Die Privatgesellschaften wurden bis zum Ende des 19. Jahrhunderts fast vollständig verstaatlicht, darunter 1876 auch die Leipzig-Dresdner Eisenbahn. Damit stand nahezu das gesamte Eisenbahnwesen in Sachsen unter einheitlicher Staatsverwaltung.
1873 wurde ein Reichseisenbahnamt geschaffen, dessen Aufgabe in der Zentralisierung des zersplitterten Eisenbahn- und Tarifwesens bestand. Mit dem Staatsvertrag vom 1. April 1920 gingen die Staatsbahnen der Länder in Reichseigentum über. Die Übernahme wurde auf Grund der Bestimmungen der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 notwendig. Die Reichsregierung erließ am 12. Februar 1924 die Verordnung zur Schaffung der Deutschen Reichsbahn als staatliches Unternehmen. Die Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahn wurde zur Reichsbahndirektion (RBD) Dresden. In Nordwestsachsen erfolgte die Angliederung des gesamten Bereiches um Leipzig an die benachbarte Direktion Halle.
1924 wurde die privatwirtschaftliche Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) zum Betrieb der Reichseisenbahnen gegründet. Seit 1937 lag die Betriebsführung der Eisenbahn wieder unmittelbar beim Reich, was der Kriegsvorbereitung geschuldet war. Per Gesetz änderte man die Bezeichnung erneut in Deutsche Reichsbahn (DR). Seitdem war sie ein Sondervermögen des Reiches mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung.
Auch nach 1945 blieb für die Bahneinrichtungen in der SBZ bzw. DDR die Bezeichnung Deutsche Reichsbahn bestehen, da die DDR ihrer Staatsbahn die Betriebsrechte in Berlin (West) erhalten wollte. Der Generaldirektion im Ministerium für Verkehrswesen waren die Reichsbahndirektionen Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Greifswald, Halle, Magdeburg und Schwerin nachgeordnet. Zum 1. Januar 1994 erfolgte der Zusammenschluss der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn zur bundeseigenen Deutschen Bahn AG.

Verweis: Weitere Angaben finden Sie unter der Beständegruppe "04 Bezirke der DDR 1952- 1990" / 04.02.05 Wirtschaft, Verkehr und Nachrichtenwesen", Bestand 20299 Deutsche Reichsbahn, Oberste Bauleitung für Automatisierung und Elektrifizierung Leipzig sowie 31445 Reichsbahnausbesserungswerk "Wilhelm Pieck" Karl-Marx-Stadt.

Reichsnährstand

Durch Gesetz vom 15. Juli 1933 ging die Zuständigkeit für die Gesetzgebung und den "ständischen Aufbau" der Landwirtschaft auf das Reich über. Mit dem "Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes" vom 13. September 1933 wurden schließlich alle in der Landwirtschaft, in der Fischerei und im Gartenbau tätigen Personen und Betriebe, die gleichgeschalteten Verbände und die Landwirtschaftskammern zwangsvereinigt. Der Reichsnährstand war organisiert als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Hauptaufgaben waren neben dem Pflanzenschutz, der Führung des Reichssortenregisters und der Aufsicht über Körungen vor allem die Ernährungssicherung durch Kontrolle und Lenkung des inländischen Warenverkehrs landwirtschaftlicher Produkte sowie deren Erzeugung samt Preisregulierung. Während des Zweiten Weltkriegs organisierte der Reichsnährstand die gesamte Kriegsernährungswirtschaft. An seiner Spitze stand der Reichsbauernführer. Das Amt wurde in Personalunion vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wahrgenommen, bis der Reichsnährstand 1939 offiziell diesem Reichsministerium unterstellt wurde. Nachgeordnet waren auf Landes- und Provinzialebene die Landesbauernschaften, für die Gebiete der Amtshauptmannschaften - ab 1939 Landkreise - die Kreisbauernschaften und in den einzelnen Orten die Ortsbauernschaften.

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