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Kreistage / Kreisräte

Der Um- und Neuaufbau der Verwaltung auf Kreisebene vollzog sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unter maßgeblichem Einfluss der Besatzungsmächte. Bis Ende Juni 1945 hielten die Amerikaner die Gebiete westlich der Mulde besetzt, darunter auch die Großstädte Leipzig, Plauen und Zwickau. Daneben gab es Teile des Westerzgebirges, die nach der Kapitulation vorübergehend ganz ohne militärische Besetzung waren ("Freie Republik Schwarzenberg"). Dies führte in den unmittelbaren Nachkriegsmonaten nicht nur zu unterschiedlichen Entwicklungen und Bedingungen, sondern auch zu einer geteilten Verwaltung auf Kreisebene und in einigen Gemeinden. Bis Anfang Juli 1945 fielen alle sächsischen Gebiete vollständig unter die Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD). Der Befehl Nr. 5 vom 9. Juli 1945 etablierte regionale SMA-Verwaltungen in den Ländern und Provinzen der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Bereits im Mai 1945 hatten die Sowjets erste Landräte als Leiter in ihren Landkreisen bestätigt. Die Einteilung der 27 sächsischen Landkreise lehnte sich bis auf kleine Änderungen an die traditionelle Verwaltungsgliederung der Amtshauptmannschaften an, wie sie seit 1874 bestand.

Die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze führte dazu, dass die ehemals zum preußischen Regierungsbezirk Liegnitz gehörenden Kreise Görlitz, Hoyerswerda und Rothenburg ganz bzw. teilweise an das Land Sachsen kamen. Der sächsische Kreis Zittau hatte bereits im Juni 1945 den östlich der Neiße gelegenen Teil seines Gebietes an Polen abgeben müssen. Somit umfasste das Bundesland Sachsen im Sommer 1945 29 Land- und 23 Stadtkreise. Der Kreis Rothenburg wurde kurz darauf in Weißwasser umbenannt und am 16. Januar 1947 mit dem Kreis Görlitz zum Landkreis Weißwasser-Görlitz vereinigt. Am 12. Januar 1948 folgte die Umbenennung in Landkreis Niesky.

Die Arbeit der neuen Verwaltungsorgane war zunächst auf den personellen Neuanfang, d. h. auf die Besetzung der Ämter mit "Antifaschisten" gerichtet. Wirtschaftlich gehörten die Versorgung der Bevölkerung, einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen ("Umsiedler"), die Sicherung der Energie- und Wasserversorgung, die Umstellung von Kriegs- auf Friedenswirtschaft sowie die Schaffung von Wohnraum zu den dringlichsten Aufgaben. Dazu entstanden in den Kreisverwaltungen neue Strukturteile, u. a. das Umsiedleramt sowie das Wirtschafts- und Wiederaufbauamt. Kreisboden- und Kreisentnazifizierungskommissionen arbeiteten unter Mitwirkung breiter Bevölkerungskreise und der Parteien. Zeitgleich mit den Landtagswahlen fanden am 22. Oktober 1946 erstmals Kreistagswahlen statt. Im Unterschied zu den früheren Bezirksversammlungen bei den Amtshauptmannschaften werden die Kreistage seitdem direkt vom Volk gewählt. Die "Demokratische Kreisordnung für das Land Sachsen" vom 16. Januar 1947 regelte die Aufgaben der Kreistage und der Kreisverwaltung.

Die Verordnung über die Errichtung von Bezirksverwaltungen (Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau) vom 26. April 1946 kam dagegen kaum zum Tragen. Nach der Verfassung des Landes Sachsen vom 28. Februar 1947 gliederte sich das Land in Stadt- und Landkreise, die Selbstverwaltungskörperschaften waren (Artikel 69 der Verfassung). Die Land- und Stadtkreise standen juristisch unter der Aufsicht des Landtags, praktisch wurde dies jedoch von den Ministerien der Landesregierung ausgeübt. Bereits die "Demokratische Kreisordnung" vom 16. Januar 1947 hatte zur Auflösung der Ortspolizeibehörden und zur Errichtung der Kreispolizeiämter geführt. Bisherige so genannte verwaltungspolizeiliche Aufgaben wie Bauaufsicht, Gesundheitsaufsicht und Gewerbeaufsicht wurden den Fachdezernaten übertragen. Der Status der Kreise als demokratisch legitimierte Selbstverwaltungskörperschaften versank in die Bedeutungslosigkeit zugunsten des "demokratischen Zentralismus".

Nachdem bereits Anfang 1947 die Eingliederung von 17 kreisfreien Städten in die jeweiligen Landkreise erfolgt war, wurde mit den Gesetzen vom 27. April 1950 und vom 17. Dezember 1951 die Anzahl der Gemeinden drastisch reduziert. Die Zusammenlegung von Ortschaften hatte auch Auswirkungen auf die Kreisaußengrenzen. Die inneren Strukturen der Stadt- und Kreisverwaltungen wurden im Sinne einer Vereinheitlichung mehrfach angepasst und lokale staatliche Verwaltungsorgane wie Finanz-, Arbeits- und Steuerämter in die Kreisverwaltungen integriert. Auch die Behördenbezeichnung wechselte von "Der Landrat" über "Landratsamt" und "Kreisrat" mehrfach, bis man mit Verordnung vom 11. August 1951 "Rat des Landkreises" festlegte.

Mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" vom 23. Juli 1952 wurde auch die Kreisstruktur wesentlich geändert. Die Kreisverwaltungen in den im Regelfall verkleinerten Kreisen waren seitdem den neu geschaffenen Räten der Bezirke unterstellt. Territoriale Auswirkungen hatte die Verwaltungsreform vor allem im Norden und Westen Sachsens. Die neugebildeten Kreise Hoyerswerda und Weißwasser wechselten zum Bezirk Cottbus. Der Bezirk Leipzig integrierte mit den Kreisen Delitzsch, Eilenburg und Torgau sowie Altenburg und Schmölln Gebiete, die vorher zu den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen gehört hatten. Der Bezirk Chemnitz (ab 1953 Karl-Marx-Stadt) schloss große Teile der alten Kreise Rochlitz, Döbeln und Freiberg ein.

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