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04. Bezirke der DDR 1952 - 1990

Auf der II. Parteikonferenz der SED vom 09. - 12.07.1952 wurde beschlossen, „in allen Bereichen der Gesellschaft planmäßig die Grundlagen des Sozialismus zu schaffen“. Die politische Führung war der Auffassung, dieses Ziel mit einer nach sowjetischem Vorbild zentralisierten Staatsverwaltung am besten bewerkstelligen zu können, weshalb die Länder de facto aufgelöst wurden. Das von der Volkskammer am 23.07.1952 verabschiedete „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“, das auf der letzten Sitzung des Sächsischen Landtags am 25.07.1952 angenommen wurde, ersetzte die fünf Länder durch 14 Bezirke. Darunter war auch der Bezirk Dresden, der sich aus den Kreisen Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden-Land, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz und Zittau sowie den Stadtkreisen Dresden und Görlitz zusammensetzte. Die Kreise Hoyerswerda und Weißwasser, die bislang zum Land Sachsen gehört hatten, wurden dagegen dem Bezirk Cottbus zugeschlagen. Die Gebietsgrenzen der Bezirke richteten sich nach politischen, wirtschaftlichen und administrativen Gesichtspunkten. Während der „Wende“ 1989 / 1990 tauchte schon bald der Ruf nach einer Neuformierung der Länder auf. Dem entsprach die Volkskammer durch die Verabschiedung des Ländereinführungsgesetzes vom 22.07.1990, das die Abhaltung von Landtagswahlen am 14.10.1990 vorsah.

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