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Bezirksgerichte

Die Bezirksgerichte Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig wurden auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes der DDR vom 2. Oktober 1952 gebildet. Sie waren die obersten Organe der Rechtsprechung im jeweiligen Bezirk und laut Gesetz dem Obersten Gericht der DDR für eine gesetzeskonforme Rechtsprechung verantwortlich.

Die Bezirksgerichte waren zunächst nur für Straf- und Zivilverfahren in erster Instanz zuständig sowie für Verhandlungen und Entscheidungen über die Rechtsmittel (Protest, Berufung und Beschwerde) in zweiter Instanz. Neben den Senaten für Straf- und Zivilsachen wurden auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1963 noch Senate für Familien- und Arbeitsrechtssachen eingerichtet. Ab 1974 fungierten die Bezirksgerichte auf Antrag des Direktors des Bezirksgerichtes oder des Staatsanwaltes des Bezirkes auch als Kassationsgerichte gegenüber rechtskräftigen Entscheidungen der Kreisgerichte. Bereits ab Oktober 1952 war das Bezirksgericht Leipzig für alle Patentstreitigkeiten als Patentgericht in erster Instanz zuständig.

Die Oberrichter und Richter an den Bezirksgerichten wurden bis 1959 vom Minister der Justiz für die Dauer von drei Jahren ernannt. Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1959 und auch die nachfolgenden von 1963 und 1974 legten fest, dass die Richter auf Vorschlag des Ministers der Justiz durch die Bezirkstage öffentlich, zunächst für die Dauer von drei Jahren (1959), später für die Dauer von vier (1963) bzw. von fünf Jahren (1974), zu wählen waren. Die Leitung der Bezirksgerichte wurde durch einen Direktor wahrgenommen, der bis 1963 durch den Minister der Justiz ernannt wurde und danach ebenfalls durch den jeweiligen Bezirkstag in öffentlicher Sitzung gewählt.

In erster Instanz wurde über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Mord und schwere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft sowie in besonders schwerwiegenden Fällen auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen entschieden. Zum 1. Januar 1993 traten die neu errichteten fünf Landgerichte Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau an die Stelle der Bezirksgerichte.

Die Bezirksvertragsgerichte waren als wirtschaftsleitende Organe dem Staatlichen Vertragsgericht im Ministerrat nachgeordnet. Die Vertragsgerichte hatten in Schiedsverfahren zu entscheiden, auf die Gestaltung von Wirtschaftsverträgen Einfluss zu nehmen und Kontrollfunktionen im Bereich der Wirtschaft wahrzunehmen. Die Bezirksvertragsgerichte führten seit dem 1. Januar 1969 auch das Register der volkseigenen Wirtschaft (VEB-Register). Mit Verordnung vom 6. Juni 1990 übertrug man die Entscheidungen über Handelssachen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bevor die Vertragsgerichte zum 3. Oktober 1990 ihre Tätigkeit einstellten.

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