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Beständeübersicht

Staatliche Notariate

Die Staatlichen Notariate in der DDR wurden auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats vom 15. Oktober 1952 geschaffen. Als zentral geleitete eigenständige Rechtspflegeorgane mit örtlichem Zuständigkeitsbereich unterstanden sie direkt dem Ministerium der Justiz. Anleitung und Kontrolle wurden von den Direktoren der Bezirksgerichte wahrgenommen.

Im Bezirk Dresden gab es 16 staatliche Notariate für die Kreise und die Stadt Dresden. Der Bezirk Leipzig hatte zwölf staatliche Notariate für die Kreise und die Stadt Leipzig. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt/Chemnitz arbeiteten 23 staatliche Notariate, die den 21 Kreisen und den Städten Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Zwickau zugeordnet waren. In den 1950er Jahren existierte auch ein Staatliches Notariat im Stadtkreis Schneeberg.

Teile der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die zuvor in der Verantwortung der Amtsgerichte oder der freien Notare gelegen hatten, wurden den Staatlichen Notariaten bzw. den ebenfalls neu eingerichteten Räten der Kreise übertragen. Das [freie] Anwaltsnotariat blieb bestehen, verlor aber in der Folgezeit immer mehr an Bedeutung. Im Aufgabenbereich der Staatlichen Notariate lagen vor allem das gesamte Nachlasswesen, die Erwachsenenvormundschaften und -pflegschaften, die Hinterlegungsangelegenheiten sowie die Beurkundungen und Beglaubigungen. Bei Beschwerden gegen notarielle Entscheidungen waren ab 1963 (Gerichtsverfassungsgesetz vom 17. April 1963) die Kreisgerichte zuständig. Bis zum 3. Oktober 1990 hatten sich die Staatlichen Notariate aufgelöst und die Aufgaben gingen an die Kreisgerichte und an die wieder anwachsende Zahl der freien Notare über.

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