Hauptinhalt

Beständeübersicht

Register

Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister wurde im Rahmen der Gerichtsreform des Jahres 1952 von den Amtsgerichten auf die Räte der Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Maßgeblich war die Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. Oktober 1952. Danach gingen die Handelsregister A und B an die Abteilung Örtliche Industrie und Handwerk und die Register der volkseigenen Wirtschaft C an das Referat Staatliches Eigentum über. Die Register der Konsumgenossenschaften und der Genossenschaften des privaten Handels übernahm die Abteilung Handel und Versorgung. Die Register der bäuerlichen Genossenschaften und bäuerlichen Handelsgenossenschaften gelangten an die Abteilung Landwirtschaft und Nahrung, Genussmittel und Versorgung.

Mit Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen der DDR und der Bundesrepublik über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 endete in der DDR am 1. Juli 1990 die Zuständigkeit der Kreisverwaltungen. Nachfolger wurden die Registergerichte, die den Kreisgerichten, später den Amtsgerichten in Chemnitz, Dresden und Leipzig zugeordnet waren. Auf der Grundlage der Sächsischen Justizzuständigkeitsverordnung vom 6. Mai 1999 wurden die in den anderen Amtsgerichten und bei den Landratsämtern vorhandenen Registerakten an die Registergerichte abgegeben. In den Beständen sind Registerakten sowie zum Teil die Register selbst überliefert.

Verweis: Die Register der volkseigenen Wirtschaft (VEB-Register) führten seit 1. Januar 1969 die Bezirksvertragsgerichte. Im Hauptstaatsarchiv Dresden ist der Bestand 11463 Bezirksvertragsgericht Dresden der Beständegruppe "04.02.05 Wirtschaft, Verkehr und Nachrichtenwesen" zugeordnet.

Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang