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Beständeübersicht

Bestand

13796 Sächsischer Landtag

Datierung1990 - 2017
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)152,90

Bestand enthält auch 3870 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Bestandsgeschichte:

Mit Vereinbarung vom 24. Mai 2017 wurde beschlossen, die Archivierung der Unterlagen des Sächsischen Landtages gemäß § 12 Abs. 3 SächsArchG auf das Sächsische Staatsarchiv zu übertragen.
In einem ersten Schritt wurden die Unterlagen des sogenannten "Endarchivs" des Sächsischen Landtags an das Hauptstaatsarchiv Dresden übergeben. Das "Endarchiv" war in mehrere Teilbestände untergliedert, die sich an den Organisationseinheiten des Landtages orientierten. Die Übernahmen der Teilbestände begannen im Oktober 2017 und konnten im Januar 2018 abgeschlossen werden. Als Findmittel wurden die Verzeichnungsdatensätze aus der Augias-Datenbank des Landtagsarchivs an das Staatsarchiv übergeben.
Zur Angleichung an die Tektonik und Beständestruktur des Hauptstaatsarchivs wurden die Teilbestände in dem Bestand 13796 - Sächsischer Landtag zusammengefügt. Dabei wurden gleichzeitig Anpassungen der Verzeichnungseinheiten vorgenommen, z.B. durch die Aufteilung von zu dicken Akten. Die vorherige Struktur der Teilbestände wurde bei der Erstellung der Klassifikation mitberücksichtigt.
Die Umsignierung der Akten wurde abgeschlossen, sodass eine Bestellung über die l. Num. möglich ist.


Kurzbeschreibung des Bestandes:

Der Sächsische Landtag ist die Legislative des Freistaates Sachsen und zuständig für die Kontrolle der Sächsischen Staatsregierung, die Festsetzung des Landeshaushalts und die Wahl verschiedener Organe und Gremien.

Die erste, konstituierende Sitzung des Sächsischen Landtags nach der Landtagswahl vom 14. Oktober 1990 fand am 27. Oktober desselben Jahres in der Dreikönigskirche in Dresden statt. Am 26. Mai 1992 beschloss der Landtag als verfassungsgebende Landesversammlung die Verfassung des Freistaates Sachsen, die einen Tag später ausgefertigt wurde.

Die erste offizielle Sitzung im neuen Plenarsaal am Bernhard-von-Lindenau-Platz fand am 14. Oktober 1993 statt. Das Landtagsgebäude und sein Magazin wurden beim Elbhochwasser 2002 stark in Mitleidenschaft gezogen.

Auch wenn die Plenardebatten die nach außen präsenteste Form der parlamentarischen Tätigkeit darstellen, finden viele Arbeitsleistungen außerhalb des Plenums statt, wie z.B. in den Präsidiums- und Ausschusssitzungen.

Den spezifischen Anforderungen des parlamentarischen Betriebes entspricht die Organisation des Sächsischen Landtages.

Der oberste Repräsentant des Landtages ist der vom Plenum gewählte Präsident. Er vertritt den Landtag nach außen und ist die oberste Dienstbehörde für die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Ihm untersteht der Direktor als Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung. Die Organisation des Landtages untergliedert sich weiter in eine Abtei-lung P - Parlamentsdienste und eine Abteilung Z - Zentrale Dienste.

Die vom Landtag gewählten, jedoch nicht weisungsgebundenen Beauftragten (Sächsischer Datenschutzbeauftragter (SächsDSB), Sächsischer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (LASD), Sächsischer Ausländerbeauftragter (SAB)) werden als eigenständige anbietungspflichtige Stellen behandelt. Ihre Unterlagen finden sich somit nicht im vorliegenden Bestand.

Der Sächsische Landtag unterhielt seit seiner Neukonstituierung bis in das Jahr 2017 ein eigenes Archiv. Aufgrund einer Vereinbarung ging diese Aufgabe auf das Sächsische Staatsarchiv über. Die Bestände des Landtagsarchivs werden nun vom Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt und zugänglich gemacht.
Der Bestand umfasst in erster Linie Unterlagen aus dem Zeitraum von 1990 bis etwa 2005.
Verfassung vom 27.05.1992.- Landtagspräsident.- Abteilung P, Parlamentsdienste.- Petitionen.- Landtagsdrucksachen.- Druckschriften.- Gesetzesdokumentation.- Pressespiegel.- Wirtschaftsausschuss.
Der Sächsische Landtag ist die Legislative des Freistaates Sachsen und zuständig für die Kontrolle der Sächsischen Staatsregierung, die Festsetzung des Landeshaushalts und die Wahl verschiedener Organe und Gremien.

Die erste, konstituierende Sitzung des Sächsischen Landtags nach der Landtagswahl vom 14. Oktober 1990 fand am 27. Oktober desselben Jahres in der Dreikönigskirche in Dresden statt. Am 26. Mai 1992 beschloss der Landtag als verfassungsgebende Landesversammlung die Verfassung des Freistaates Sachsen, die einen Tag später ausgefertigt wurde.

Die erste offizielle Sitzung im neuen Plenarsaal am Bernhard-von-Lindenau-Platz fand am 14. Oktober 1993 statt. Das Landtagsgebäude und sein Magazin wurden beim Elbhochwasser 2002 stark in Mitleidenschaft gezogen.

Auch wenn die Plenardebatten die nach außen präsenteste Form der parlamentarischen Tätigkeit darstellen, finden viele Arbeitsleistungen außerhalb des Plenums statt, wie z.B. in den Präsidiums- und Ausschusssitzungen.

Den spezifischen Anforderungen des parlamentarischen Betriebes entspricht die Organisation des Sächsischen Landtages.

Der oberste Repräsentant des Landtages ist der vom Plenum gewählte Präsident. Er vertritt den Landtag nach außen und ist die oberste Dienstbehörde für die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Ihm untersteht der Direktor als Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung. Die Organisation des Landtages untergliedert sich weiter in eine Abtei-lung P - Parlamentsdienste und eine Abteilung Z - Zentrale Dienste.

Die vom Landtag gewählten, jedoch nicht weisungsgebundenen Beauftragten (Sächsischer Datenschutzbeauftragter (SächsDSB), Sächsischer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (LASD), Sächsischer Ausländerbeauftragter (SAB)) werden als eigenständige anbietungspflichtige Stellen behandelt. Ihre Unterlagen finden sich somit nicht im vorliegenden Bestand.

Der Sächsische Landtag unterhielt seit seiner Neukonstituierung bis in das Jahr 2017 ein eigenes Archiv. Aufgrund einer Vereinbarung ging diese Aufgabe auf das Sächsische Staatsarchiv über. Die Bestände des Landtagsarchivs werden nun vom Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt und zugänglich gemacht.
Der Bestand umfasst in erster Linie Unterlagen aus dem Zeitraum von 1990 bis etwa 2005.

Weitere Angaben siehe 5. Freistaat Sachsen seit 1990
  • 2009, Nachtrag 2011 | elektronisches Findmittel
  • 2017, Nachtrag 2018 - 2022 | Abgabeverzeichnis
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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