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Beständeübersicht

Landgerichte

Die Landgerichte wurden auf der Grundlage des Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetzes vom 30. Juni 1992 zum 1. Januar 1993 neu gebildet. Bis zum 31. Dezember 2012 bestanden im Freistaat Sachsen sieben Landgerichte an den Standorten Bautzen, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Plauen und Zwickau. Seit dem 1. Januar 2013 haben die Landgerichte Bautzen und Plauen ihre Eigenständigkeit verloren und arbeiten als Außenkammern der Landgerichte Görlitz bzw. Zwickau.

Die Landgerichte entscheiden durch:

- Zivilkammern über bürgerliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 5 000 EUR (mit Ausnahme von Mietstreitigkeiten über Wohnraum, hier sind Amtsgerichte zuständig). Außerdem sind Zivilkammern unabhängig vom Streitwert für Amtshaftungssachen und einige andere Angelegenheiten zuständig.

- Kammern für Handelssachen über handelsrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5 000 EUR zwischen Kaufleuten.

- Strafkammern über erstinstanzliche Strafverfahren wegen Strafsachen von besonderer Schwere.

- Strafvollstreckungskammern über verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind.

- Beschwerdekammern über Beschlüsse der Amtsgerichte.

- Berufungskammern über Urteile der Amtsgerichte.

Die Entscheidungen der Landgerichte können im Rahmen der vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Geleitet werden die Landgerichte durch einen Präsidenten. Er führt u. a. die Dienstaufsicht über die Amtsgerichte seines Bezirks, soweit sie nicht selbst von einem Präsidenten geleitet werden. Außerdem unterhalten die Landgerichte Soziale Dienste, zuständig u. a. für Bewährung. Das Landgericht Leipzig ist durch eine Reihe von Sonderzuständigkeiten für den gesamten Freistaat Sachsen gekennzeichnet.

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