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Beständeübersicht

Fachgerichte

Die Fachgerichte verhandeln Fälle des Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrechts und Finanzrechts.

Die sächsischen Arbeitsgerichte bestehen seit 1. Juli 1993 in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Als Vorläufer hatten seit 1. Januar 1993 Kammern für Arbeitsrecht an den Amtsgerichten dieser Städte bestanden. Das Arbeitsgericht Bautzen unterhält seit seiner Gründung Außenkammern in Görlitz. Auch das Arbeitsgericht Leipzig besaß zunächst Außenkammern in Döbeln. Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie weiteren Konflikten, die mit dem Arbeitsleben in Verbindung stehen. Nächste Instanz ist das Landesarbeitsgericht Chemnitz.

Die drei sächsischen Verwaltungsgerichte in Chemnitz, Dresden und Leipzig wurden am 1. Juli 1992 gebildet. Vom Sommer 1990 bis zum 30. Juni 1992 hatten Kammern für Verwaltungsrecht an den Kreisgerichten die entsprechenden Verfahren durchgeführt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Bürgers vor rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung. Vor den Verwaltungsgerichten werden alle so genannten "öffentlich-rechtlichen" Streitigkeiten ausgetragen mit Ausnahme der sozialrechtlichen und finanzrechtlichen Verfahren. Dazu zählen Rechtsfälle zwischen dem Bürger und der öffentlichen Gewalt, in denen der Bürger entweder eine bestimmte Leistung oder Entscheidung verlangt oder sich gegen Entscheidungen der öffentlichen Gewalt zur Wehr setzt. Daneben sind die Verwaltungsgerichte auch für Streitfälle zwischen verschiedenen Trägern hoheitlicher Gewalt zuständig (z. B. Gemeinde gegen Landkreis). Darüber hinaus entscheiden die Verwaltungsgerichte unter anderem auch über Streitigkeiten im Bereich des Ausländer- und Asylrechts, des Beamten-, Prüfungs- sowie des Schulrechts. In nächster Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Bautzen zuständig.

Die Sozialgerichte wurden ebenfalls zum 1. Juli 1992 in Chemnitz, Dresden und Leipzig errichtet. Die Sozialgerichtsbarkeit entscheidet über sozialrechtliche Angelegenheiten, in erster Linie zu Streitfällen über Leistungen aus der gesetzlichen Renten-, Unfall-, und Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Rechtsfälle betreffen das Vertragsarztrecht, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcenter sowie soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden. Als nächste Instanz entscheidet das Landessozialgericht Chemnitz.

Das Sächsische Finanzgericht mit Sitz in Leipzig wurde am 1. Juli 1992 gebildet, nachdem sich bereits seit 1990 zwei Senate am Bezirksgericht Leipzig mit Finanzverfahren beschäftigt hatten. Das Finanzgericht ist zuständig für Steuer- und Abgabenangelegenheiten, Kindergeldangelegenheiten sowie für Zoll-, Verbrauchssteuer und Finanzmonopolsachen in Sachsen. Die Senate des Sächsischen Finanzgerichts setzen sich aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen. Die nächste und abschließende Instanz ist der Bundesfinanzhof.

Verweis: Verfahren in nächster Instanz sind in der Beständegruppe "05.03.02.02.01 Oberste Gerichte" zu finden.

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