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Beständeübersicht

Bestand

13775 Sozialgericht Dresden

Datierung1992 ff.
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)28,64
Verfahrensakten.
Die Sozialgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung, des Schwerbehindertenrechts, der sozialen Entschädigung, des Vertragsarztrechts, der Sozialhilfe und in Fragen der der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 51 Sozialgerichtsgesetz.

Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Dresden erstreckt sich auf die die Städte
Dresden, Görlitz und Hoyerswerda sowie die Landkreise Bautzen und Meißen sowie die Gebiete der ehemaligen Kreise Kamenz, Löbau-Zittau, Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz und den ehemaligen Weißeritzkreis.

Nach dem Einigungsvertrag von 1990 war es den Ländern vorbehalten, den Zeitpunkt für die Ausgliederung der Fachgerichtsbarkeit aus dem System der sog. Einheitsgerichtsbarkeit der DDR selbst zu bestimmen, ebenso wie den Weg des Verwaltungsübergangs des dreistufigen Gerichtsaufbaus zu einer Struktur festzulegen, die dem Bundesrecht (Gerichtsverfassungsgesetz) entsprach. Im Freistaat Sachsen wurde 1990/91 zunächst durch Verordnungen des Staatsministeriums der Justiz diese Anpassung vorgenommen, bevor das Gesetz zur Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen sowie zur Ausführung von Verfahrensgesetzen vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 1009) eine grundsätzliche Neuregelung traf. Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit und damit des Sozialgerichts Dresden begann bereits 1991, als Behörde wurde das Sozialgericht Dresden 1993 gebildet. Eine Besonderheit ist seine sachliche Zuständigkeit für Fragen des Kassenarzt- und Kassenzahnarztrechts, die sich auf den gesamten Freistaat erstreckt.

Weitere Angaben siehe 5.3.2.2.4 Fachgerichte
  • 2008, Nachträge 2009, 2011-2023 | Abgabeverzeichnis
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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