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Beständeübersicht

Bestand

32756 Arbeitsgericht Chemnitz

Datierung1991 - 2014
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)74,00

Bestand enthält auch 11544 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Retrokonversion 2019, Sign. 0139, 10478 - 10486, 10490 nicht belegt,
letzte vergebene Sign. 10866
Verfahrensakten.
Die Arbeitsgerichte in Sachsen entstanden im Vollzug des Gesetzes über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1992. Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Ihre Zuständigkeit besteht auch für Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Auftraggebern. Das Arbeitsgericht Chemnitz ist zuständig für die Landkreise Annaberg, Chemnitz, Flöha, Freiberg, Hainichen, Marienberg, Rochlitz, Stollberg, Zschopau und die Stadt Chemnitz, ab 2008 für die Stadt Chemnitz und die Landkreise Mittelsachsen und den Erzgebirgskreis.
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  • 2013, 2015 | Findbuch / Datenbank für 0,10 lfm
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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