Beständeübersicht
Landes- und Rezessherrschaften
Die Anfänge der Schönburgischen Herrschaften lassen sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen. Unter den Staufern gelangten sie als Reichsministeriale in das Gebiet der Zwickauer Mulde. Ihren Hauptsitz gewannen sie um 1170 in Glauchau und bildeten von hier aus die Herrschaften Glauchau und Lichtenstein. Um 1300 übertrugen sie ihre Besitzungen dem König von Böhmen als Lehn und wurden damit reichsunmittelbar. Um 1375 erwarben sie Waldenburg, 1406 die Grafschaft Hartenstein, die bis nach Oberwiesenthal auf den Erzgebirgskamm reichte. Zu ihrem Territorium gehörten auch Besitzungen in der Oberlausitz (Bernstadt), in Böhmen an der Eger (Firnstein, Hassenstein, Egerberg, Neuschönburg) und im 15. Jahrhundert die Herrschaften Hohnstein, Lohmen und Wehlen im Elbsandsteingebirge. Letztere tauschten die Herren von Schönburg 1543 gegen die albertinischen Herrschaften Wechselburg und Penig. Im gleichen Jahr kauften sie von den ernestinischen Wettinern die Herrschaft Remse. 1548 erwarben sie Rochsburg.
In ihren Reichsafterlehnsherrschaften übten sie landesherrliche Rechte aus, bauten die Gerichtsbarkeitsbefugnisse aus, verfügten über das Berg- und Münzregal, eine eigene Verwaltungshoheit, hatten das Zoll- und Geleitsrecht, eine eigene Abgabenregelung und erhoben Steuern. Unabhängig vom albertinischen Sachsen führten sie 1542 die Reformation in ihrem Territorium ein und bauten ein eigenes Kirchenregiment auf. Am Ende des 15. und im 16. Jahrhundert kam es zur Bildung eigenständiger Behörden. Die Belange des Gesamthauses wurden bis 1835 von einer Gesamtregierung gewahrt, in den einzelnen Territorien arbeiteten Ämter.
Der kursächsische Staat versuchte seit dem 16. Jahrhundert gegen die Eigenstaatlichkeit der Schönburger vorzugehen. 1740 schlossen die Wettiner mit den Grafen von Schönburg einen Rezess, in dem die Schönburger die Landeshoheit der sächsischen Kurfürsten für die Herrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein anerkennen. Danach erfolgte die sukzessive, sich in mehren Etappen vollziehende Eingliederung dieses Territoriums in den sächsischen Staat, die schließlich 1878 ihren endgültigen Abschluss fand. Der Privatbesitz der Schönburger verblieb in eigenständiger Verwaltung und wurde 1945 durch die Bodenreform enteignet.
Schönburgische Gesamtbehörden
1556 richteten die Brüder Wolf I. und Ernst II. eine Gesamtregierung ein, die unter Mitsprache sämtlicher Schönburger eine einheitliche Vertretung nach außen gewährleisten sollte. Sie bestimmten ab 1616 Glauchau als Regierungssitz für die Gesamtregierung mit Lehnhof und Lehngericht. Seit 1556 befand sich dort bereits das gemeinsame Archiv.
Aufgrund ihrer lehnsrechtlichen Stellung nahmen die Herren von Schönburg an Reichstagen und an sächsischen Landtagen teil.
Nach langen Auseinandersetzungen mussten die Schönburger im Haupt- und Nebenrezess vom 4. Mai 1740 die landesfürstliche Oberhoheit von Kursachsen anerkennen, wodurch sie partiell eigene landesherrliche Rechte verloren. Schrittweise erfolgte die systematische Eingliederung des ehemals selbstständigen Territoriums in den sächsischen Staat.
Nach dem Übergang des Königreichs Sachsen zur konstitutionellen Monarchie 1831 erfolgte auch die Neuregelung des Verhältnisses zum Haus Schönburg. Es kam zum Abschluss eines Erläuterungsrezesses am 9. Oktober 1835, der den Rezess von 1740 modifizierte und der 1836 unter den Schutz des Deutschen Bundes gestellt wurde. Seit 1835 verwaltete eine Gesamtkanzlei die Belange der Familie. 1878 übernahm das Königreich Sachsen die gesamte Justiz- und Verwaltungshoheit im Territorium der Schönburgischen Herrschaften.
Rezessherrschaften
Seit dem Rezess vom 4. Mai 1740 (Anerkennung der sächsischen Landeshoheit durch die Schönburger) wurden die Herrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein als Rezessherrschaften bezeichnet. Nach diesem Rezess führten die Grafen von Schönburg ständige Auseinandersetzungen mit den Wettinern, die auf der einen Seite die Beseitigung der Sonderstellung dieser Gebiete, auf der anderen Seite die Wahrung der Privilegien des Hauses Schönburg zum Inhalt hatten.
Lehnsherrschaften
Seit dem Rezess vom 4. Mai 1740 (Anerkennung der sächsischen Landeshoheit durch die Schönburger) Bezeichnung für die Schönburgischen Besitzungen Wechselburg, Penig und Rochsburg, die 1548 im Tausch gegen die in der Sächsischen Schweiz liegenden schönburgischen Besitzungen Lohmen, Wehlen und Hohnstein erworben wurden sowie die 1543 gekaufte Herrschaft Remse.
Schönburgische Grundherrschaften
Die Herren von Schönburg traten auch als Lehnsgeber auf.
- 30308 Forstamt GlauchauDatierung: 1927 - 1951
- 32913 Forstrevier LichtensteinDatierung: 1910 - 1945
- 30599 Forstrevier Niederwaldenburg/RemseDatierung: 1886 - 1927
- 30594 Forstrevier OberwaldenburgDatierung: 1832 - 1950
- 30585 Forstrevier Oelsnitz/E.Datierung: 1887 - 1944
- 30586 Forstrevier PfannenstielDatierung: 1858 - 1926
- 30587 Forstrevier SteinDatierung: 1877 - 1945
- 30595 Forstrevier WaldenburgDatierung: 1920 - 1945
- 30577 Fürstlich-Schönburgische Forstinspektion WaldenburgDatierung: 1842 - 1945
- 33267 Gerichte Abtei OberlungwitzDatierung: 1725 - 1860 (1865, 1869)
- 30575 Gesamtkanzlei GlauchauDatierung: 1544 - 1946
- 30574 Gesamtkonsistorium GlauchauDatierung: 1633 - 1879
- 30572 Gesamtregierung GlauchauDatierung: 1400 - 1893
- 30573 Gesamtregierung Glauchau (Rechnungsarchiv)Datierung: 1509 - 1939
- 30579 Gräflich Schönburgisches Gerichtsamt GlauchauDatierung: 1864 - 1918
- 30584 Grafschaft Hartenstein / Herrschaft SteinDatierung: 1536 - 1945
- 33007 Grundherrschaft AlberodaDatierung: 1705 - 1862
- 30629 Grundherrschaft CrotenlaideDatierung: 1723 - 1853
- 32879 Grundherrschaft ElzenbergDatierung: 1657 - 1860
- 30753 Grundherrschaft Obermosel (schönburgischer Anteil)Datierung: 1716 - 1857
- 30757 Grundherrschaft OberrothenbachDatierung: 1766 - 1865
- 30760 Grundherrschaft OberschindmaasDatierung: 1788 - 1835
- 30806 Grundherrschaft Schönberg bei MeeraneDatierung: 1647 - 1863
- 30828 Grundherrschaft ThurmDatierung: 1476 - 1864
- 30852 Grundherrschaft VielauDatierung: 1672 - 1864
- 30580 Herrschaft ForderglauchauDatierung: 1424 - 1936
- 30578 Herrschaft GlauchauDatierung: 1459 - 1945
- 30581 Herrschaft HinterglauchauDatierung: 1367 - 1938
- 30590 Herrschaft LichtensteinDatierung: 1534 - 1950
- 30597 Herrschaft PenigDatierung: 1524 - 1944
- 30598 Herrschaft RemseDatierung: 1488 - 1933
- 30600 Herrschaft RochsburgDatierung: 1512 - 1945
- 30593 Herrschaft WaldenburgDatierung: 1423 - 1946
- 30601 Herrschaft WechselburgDatierung: 1536 - 1945
- 33269 Pfarrdotalgerichte MeeraneDatierung: 1790 - 1848
- 30588 Schönburgische Gerichte zu Oelsnitz/E.Datierung: 1662 - 1877
- 30368 Schönburgische Kircheninspektion LößnitzDatierung: (1679) 1687 - 1868
- 33074 Schönburgisches Bezirksgericht GlauchauDatierung: 1865 - 1879
- 33264 Schönburgisches Gerichtsamt HartensteinDatierung: 1850 - 1880
- 33068 Schönburgisches Gerichtsamt Hohenstein-ErnstthalDatierung: 1848 - 1897
- 33067 Schönburgisches Gerichtsamt LichtensteinDatierung: 1838 - 1874 (1884)
- 33092 Schönburgisches Gerichtsamt LößnitzDatierung: 1859 - 1879
- 33086 Schönburgisches Gerichtsamt MeeraneDatierung: 1839 - 1881
- 30027 Schönburgische Superintendentur GlauchauDatierung: 1702 - 1925
- 30029 Schönburgische Superintendentur LößnitzDatierung: 1759 - 1873
- 30037 Schönburgische Superintendentur WaldenburgDatierung: 1677 - 1874
- 32921 Stadtrat und Stadtgericht CallnbergDatierung: 1795, 1848 - 1875
- 32932 Stadtrat und Stadtgerichte HartensteinDatierung: 1691 - 1817
- 32933 Stadtrat und Stadtgerichte HohensteinDatierung: 1612 - 1936
- 32938 Stadtrat und Stadtgerichte LichtensteinDatierung: 1746 - 1875
- 32939 Stadtrat und Stadtgerichte LößnitzDatierung: 1634 - 1861
- 32942 Stadtrat und Stadtgerichte MeeraneDatierung: 1639 - 1865
- 32961 Stadtrat und Stadtgerichte WaldenburgDatierung: 1594 - 1843
- 32930 Stadtrat und Stadtgericht GlauchauDatierung: 1679 - 1847
- 30571 Urkunden der Hauptlinie WaldenburgDatierung: 1299 - 1934
- 30569 Urkunden Gesamthaus GlauchauDatierung: 1271 - 1938