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Beständeübersicht

Bestand

20610 Stadt Leisnig (Stadtgericht)

Datierung1570 - 1849
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)16,50
Leisnig lehnt sich an die Burg Mildenstein an, die in rund 60 m Höhe über der Freiberger Mulde errichtet wurde. Der Ort wurde im Jahre 1046 erstmals als "Lisnich” erwähnt. Die ursprüngliche Stadtsiedlung, die von Kaufleuten und Fernhändlern angelegt wurde, lag jedoch ca. 2 km flussaufwärts in der Muldenaue und wurde 1215 als "opidum novum” bezeichnet. Bereits damals erhielt die Siedlung vom burggräflichen Grundherrn das Marktrecht. Zwischen 1278 und 1286 wurde diese ursprüngliche Stadtanlage in der Muldenaue, wo das Dorf Altleisnig noch heute ihren einstigen Standort bezeichnet, auf die Höhe vor der Burg verlegt. [01] Von alters her profitierte Leisnig vom Handel mit Böhmen, war Zollstätte und entwickelte sich aufgrund seiner günstigen Lage und der zunehmenden Getreideproduktion im Mittelalter zu einem zentralen Umschlagplatz für landwirtschaftliche aber auch handwerkliche Güter. So waren 1697 die Tuchmacher und Leineweber bereits mit 187 Meistern in Leisnig vertreten. Bis ins 19. Jahrhundert entwickelte sich der Ort zu einem nicht unbedeutenden Standort der Textilindustrie. [02]

Leisnig war eine schriftsässige Stadt. Die Erbgerichtsbarkeit übte der Rat offensichtlich bereits seit der Verlegung der Stadt aus. Die hohe Gerichtsbarkeit erwarb der Rat später - 1386 zum dritten Teil und 1423 ganz - durch befristete Verpfändung. Im 15. Jahrhundert kaufte die Stadt die Vorwerke Lichtenhain, Döhlen, Moschwitz und Tragnitz dazu. Die Gerichtsbarkeit über die Vorstädte Neuesorge und einige Häuser am Schlossberg vor dem Niedertor erhielt der Leisniger Rat 1654 pfandweise für 12 fl. jährliche Pacht und erst 1673 uneingeschränkt. [03] Auch das Dorf Doberschwitz gehörte teilweise unter die Gerichtsbarkeit des Rates von Leisnig, später des "Ratslandgerichtes”.

Bis ins 19. Jahrhundert bestand der Rat aus Bürgermeister und fünf Ratsleuten bzw. Geschworenen. Seit 1753 wechselten die Ratspersonen zweimal im Jahr. Wie verwoben die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit auch in Leisnig miteinander waren, wird in einer Akte von 1770 deutlich, in der Adam Friedrich Laube als "Vice-Bürgermeister und regierender Stadtrichter” benannt wird. [04] Nach der Einführung der Allgemeinen Städteordnung wurde 1833 das Stadtgericht mit einem Richter und vier Beisitzern neben dem Rat zu einer eigenständigen Behörde. Im Zuge der Verstaatlichung wurde die städtische Gerichtsbarkeit am 29. Oktober 1849 an das Justizamt Leisnig abgegeben. [05] Die vorliegenden Archivalien gelangten dann 1856 zum Gerichtsamt Leisnig. Von dort ging der Weg der Unterlagen zum Amtsgericht Leisnig und weiter zum Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden. In den Jahren 1962 und 1963 gelangte dann dieser Bestand als Abgabegemeinschaft "Amtsgericht Leisnig” an das damalige Landesarchiv Leipzig. [06]

Im Landesarchiv Leipzig wurde dieser Mischbestand dann provenienzgerecht getrennt, wobei der vorliegende Bestand mit der Bezeichnung "Stadtgericht Leisnig” entstand, jedoch vorerst unverzeichnet blieb. Auf Grund vieler Benutzungen erfolgte in den 80er Jahren eine vorläufige Verzeichnung von 50 Akten und Stadtbüchern, vorwiegend zu Testaments- und Nachlassangelegenheiten. Erst im Jahre 1998 konnte der Bestand im Rahmen der Bearbeitung der gesamten Bestandsgruppe erschlossenen werden. Eine Konkordanzliste zu dem vorher verzeichneten Teil befindet sich im Anhang. Die Bestandsbezeichnung wurde wegen der Vermischung von Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten in "Stadt Leisnig” verändert. Als Provenienzstellen treten der Rat, das Stadtgericht (StG) sowie das Ratslandgericht (RLG) zu Tage.
Mit 452 Akten, Büchern und Protokollen ist der Bestand recht umfangreich. Der zeitliche Umfang reicht von 1570 bis 1849. Den Hauptteil bilden die Kaufprotokolle sowie Zivilklagen. Darunter sind zahlreiche Klagen der einzelnen Innungen bzw. ihrer Obermeister wegen Eingriffen in die Innungsrechte. Erhalten blieben auch einige Stadt- und Gerichtsbücher aus dem 16. bis 18. Jahrhundert. Eine ältere Überlieferungsschicht fiel offensichtlich mehreren Stadtbränden zum Opfer. [07]

Bei der Verzeichnung wurden sowohl die (Unter-) Provenienzen als auch die Registratur- und alte Archivsignatur mit erfasst. Die drei- und vierstellige Ziffern sind im Ratsarchiv vergeben worden und können eindeutig dem Aktenrepertorium von 1833 [08] zugeordnet werden. Nicht restlos geklärt werden konnte dagegen die Benutzung von Sonnen- und Mondsymbolen bei den Registratursignaturen, hauptsächlich bei Testaments- und Nachlassangelegenheiten, die vermutlich vom Justizamt Leisnig stammen. Die Erschließung erfolgte mit dem PC-Programm AUGIAS für Windows, mit dem auch die Register erstellt wurden. Die endgültige Gliederung erfolgte in Anlehnung an ähnliche Gerichtsbestände im Staatsarchiv Leipzig. Der Bestand "Stadt Leisnig” wurde mit einer ordnungsabhängigen Signatur versehen. Bei Bestellung und Zitierung ist anzugeben: StAL, Stadt Leisnig, Nr. (fettgedruckte Ziffer).

Elke Kretzschmar
Juli 1998


[01] Vgl. Erich Keyser, Deutsches Städtebuch, Band 2, Mitteldeutschland, Stuttgart/Berlin 1941, S. 129.- Vgl. Manfred Kobuch, Leisnig (A) Kreis Döbeln Regierungsbezirk Leipzig, in: Die deutschen Königspfalzen (Entwurf), Leipzig 1991, o.S.
[02] Ebenda.- Vgl. Walter Schlesinger, Handbuch historischer Stätten Deutschlands, Band VIII, Sachsen, Stuttgart 1965, S.199.
[03] Vgl. Eduard von Mildenstein, Chronik der Stadt Leisnig, Leisnig 1857, S. 36f.
[04] SächsStAL, Stadt Leisnig Nr. 63.- Vgl. Eduard von Mildenstein, Chronik der Stadt Leisnig, Leisnig 1857, S. 39/40.
[05] Vgl. Leipziger Zeitung vom 10.11.1849, S. 5981.- SächsStAL, Amt Leisnig Nr. 4298 (Verzeichnis der bei der Übernahme der Gerichtsbarkeit über die Stadt Leisnig am 29.10.1849 abgegebenen Akten und Urkunden) sowie SächsStAL, Amt Leisnig Nr. 1114.
[06] Vgl. Verwaltungsarchiv Nr.187 (Zu- und Abgangsbuch).
[07] Vgl. Leisnig in alter Zeit, Leisnig 1925, S.172.
[08] Vgl. SächsStAL, Stadt Leisnig Nr. 3.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsbücher.- Gerichtsprotokolle.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Leisnig war eine schriftsässige Stadt, in der auch das Amt Leisnig seinen Sitz hatte. Der Rat zu Leisnig übte seit dem 13. Jahrhundert die Erbgerichtsbarkeit aus, seit dem 15. Jahrhundert außerdem die volle höhere Gerichtsbarkeit. Der Gerichtsbarkeit des Rats unterstanden auch die gekauften Vorwerke Döhlen, Lichtenhain, Moschwitz und Tragnitz sowie die pachtweise übernommene Vorstadt Neuesorge und einige Häuser am Schlossberg. Ferner gehörten Teile von Doberschwitz unter die Gerichtsbarkeit des Rats zu Leisnig, später des dortigen Ratslandgerichts. Mit der Einführung der Allgemeinen Städteordnung erhielt das in Leisnig bestehende Stadtgericht 1833 seine Eigenständigkeit. Nach Abtretung an den Staat erfolgte am 29. Oktober 1849 die Übergabe der städtischen Gerichtsbarkeit an das Justizamt Leisnig.
  • 1998 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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