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Beständeübersicht

Bestand

40145 Steinbrecherinnungen der Sächsischen Schweiz

Datierung1695 - 1922
Benutzung im Bergarchiv Freiberg
Umfang (nur lfm)1,10
Bestands- und Behördengeschichte

Bis zum beginnenden 16. Jahrhundert entwickelte sich die Sandsteingewinnung in der Sächsischen Schweiz zu einem für das ganze Land wirtschaftlich tragenden Gewerbe. Ursache dafür war der gestiegene Bedarf an Baumaterial, an Mühl- und Mahlsteinen und an Gestellsteinen für das Hüttenwesen. Der erste urkundliche Beleg für die Sandsteingewinnung und den Handel mit Sandsteinerzeugnissen ist die Pirnaer Zollrolle des Königs Johann von Böhmen vom 20. April 1325. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatten die Steinbrecher fast das gesamte Elbtal bis zur böhmischen Grenze erschlossen und sich in mehreren Innungen organisiert.

Bei den Innungen der Steinbrecher handelte es sich um Berufsvereinigungen, deren Aufgabe darin bestand, die Interessen ihrer Mitglieder und ihres Berufstandes zu vertreten. Die Ausbildung der Lehrlinge, welche nach ein bis zwei Jahren Lehrzeit bereits Meister wurden, gehörte ebenfalls dazu. Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie landesherrliche Vorschriften waren in verschiedenen Bergordnungen festgelegt. Sie dienten als gesetzliche Grundlage für das gesamte Steinbruch- und Innungswesen. Sie enthielten auch die vorgeschriebenen Maße für die zu fertigenden Steinwaren und die an den Landesherren oder Grundherren zu zahlenden Abgaben, wie z. B. Elbzoll und Geleite, Bergzins, Berggebühren, Abfertigungsgebühren, Kahngelder, Lehngeld, Schreibgebühren und Grundzinsen.

Die Liebethaler Bergordnung von 1529 ist die älteste überlieferte und stellt zugleich den ersten Beleg für die Existenz von Innungen dar. Um 1740 gehörten dieser Innung bereits ca. 80 Steinbrecher an. Neben Liebethal bestanden noch Innungen in Posta, Krippen, Postelwitz, Königstein, Cotta und Langenhennersdorf.

Die Mitglieder der Steinbrecherinnungen wurden als "Knappen" und ihre Gesamtheit, in Anlehnung an den Erzbergbau als "Knappschaft" bezeichnet. Steinbrecherinnungen waren "offene Innungen", die Anzahl der aufzunehmenden Mitglieder war nicht begrenzt.
Die Mitgliedschaft konnte nur durch Zahlung eines "Aufnahmebetrages" in Form von Bier oder den entsprechenden Geldbetrag zugunsten der Innungslade erworben werden. Einmal eingeschriebene Steinbrecher blieben solange sie ihren Beruf ausüben konnten, den Zwanggesetzen der Innung unterworfen. Durch Bergordnungen abgesichert, besaßen die Mitglieder der Steinbrecherinnungen ein Minimum an sozialer Absicherung. Außerdem wurde aus Überschüssen des Verkaufs der Steinware ein Fonds zur Unterstützung bedürftiger Steinbrecher eingerichtet.

Innungsversammlungen fanden jährlich ein - bis viermal zu festen Terminen statt.
Den Vorstand der Innung bildeten mehrere Vormeister, die von den Innungsmitgliedern gewählt wurden. Zu ihrer Aufgabe gehörte es, für Ordnung in den Steinbrüchen zu sorgen, auf Qualität der gefertigten Steinware zu achten, Streitigkeiten zu schlichten, die Innungskasse zu verwalten und die Einhaltung der Bergordnung zu gewährleisten. In Liebethal und Langenhennersdorf waren außerdem zwei Bergschöffen für die Schlichtung von Streitigkeiten zuständig.

Zur Aufsicht über die Steinschiffer und Steinbrecher und zur Organisation des gesamten Steinbruchswesens waren kurfürstliche, später königliche Beamte eingesetzt.
Die vom 16. bis zum 19. Jahrhundert eingesetzten Bergschreiber besaßen bedeutende Autorität für die Steinbrecher und waren mit beachtlichen Vollmachten ausgestattet. 1824 wurde die Funktion des Bergschreibers durch die eines technischen Kommissars für die Sandsteinbrüche ersetzt. Diese Maßnahme stand in Zusammenhang damit, dass die Verantwortung über die Sandsteinbrüche und die Steinbrecherinnungen an die Justiz- und Rentbeamten der Ämter Pirna, Hohnstein und Stolpen übertragen wurde.

Als der Handel mit Mühlsteinen, welche bis nach Hamburg, Danzig, Königsberg, Warschau und Schweden verschifft wurden, an Bedeutung verlor, rückte die Lieferung von Baumaterial und Werksteinen zum Ausbau der Residenzstadt Dresden in den Vordergrund. Steinlieferungen wurden von großer Bedeutung sowohl für Festungsbauwerke als auch für die Schloss-, Kirchen- und sonstigen Bauwerke. Nicht nur dem barocken Kern der Dresdner Altstadt mit dem Schlosskomplex, dem Zwinger, der Katholische Hofkirche, der Semperoper und der Frauenkirche verleiht der Sandstein der Sächsischen Schweiz seinen besonderen Glanz.

Der Verkauf der Steinwaren konnte von den Steinbrechern nicht selbst vorgenommen werden. Steinschiffer übernahmen es, die Erzeugnisse an die Verbraucher zu liefern. Zentren des Steinhandels waren bis zum beginnenden 20. Jahrhundert die Niederlage- und Ausschiffungsplätze am Elbufer. Die Steinschiffer, welche bis zum 18. Jahrhundert auch als Steinhändler fungierten, waren Mitglieder der Steinbrecherinnungen, unterlagen der Bergordnung und unterstanden ebenfalls der Aufsicht des Bergschreibers.

Im 19. Jahrhundert machte sich, da die verschiedenen Bergordnungen und die Steinbrecherinnungen sich zunehmend als Hemmnis für die Weiterentwicklung des Steinbruchwesens erwiesen, eine Neuregelung und Vereinheitlichung der Aufsicht und Kontrolle darüber erforderlich. Nach verschiedenen Vorschlägen zur Aktualisierung der Bergordnung führte schließlich die am 3. März 1863 erlassene Verordnung "den Betrieb der Sandsteinbrüche in den Amtsbezirken Pirna, Königstein, Sebnitz und Schandau betreffend" zur Aufhebung der Steinbrecherinnungen und zur Ablösung der bis dahin gültigen Bergordnungen. Gleichzeitig erfolgte der Einsatz eines königlichen Steinbruchaufsehers und damit eine strengere staatliche Aufsicht über den Steinbruchbetrieb. Die Aufseher waren Beamte der Landesregierung und unterstanden dem jeweiligen technischen Kommissar für das Steinbruchwesen.

Die Aufhebung des Innungszwanges und Einführung der Gewerbefreiheit, die Abschaffung vorgeschriebener Preise für Steinwaren und eine frühe Bedarfsorientierte Marktwirtschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wirkten sich positiv auf die Entwicklung der Steinbruchindustrie aus.

Korrespondierende Bestände:

Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden,
- Amtshauptmannschaft Pirna,
- Ministerium der Finanzen,
- Oberforstamt Schandau,
- Sächsische Staatseisenbahnen,
- Grundherrschaft Pirna,
- Amt Pirna und
- Kartensammlung

Stadtarchiv Pirna und Landratsamt Pirna.


Verwendete Literatur
Kutschke, Dieter: Steinbrüche und Steinbrecher in der Sächsischen Schweiz. Schriftenreihe Stadtmuseum Pirna, Heft 11, 2000.



Bearbeitungsbericht

Der Bestand Steinbrecherinnung der Sächsischen Schweiz wurde im März 2003 im Zuge eines Beständeausgleichs zwischen den Archiven der sächsischen Archivverwaltung vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden in das Sächsische Bergarchiv übernommen. Letzter Registraturbildner und abgebende Stelle konnten nicht ermittelt werden. Ein Abgabeverzeichnis lag bei der Übernahme ebenfalls nicht vor.

Um die Benutzbarkeit des Bestandes schnell herzustellen, wurde im März 2003 mit der Intensiverzeichnung nach Bärschen Prinzip in das Archivprogramm Augias 7.2 begonnen. Im Zuge der Verzeichnung erfolgte eine teilweise Um-, bzw. Neubildung von Aktentiteln.
Im Feld Alte Archivsignatur wurde die auf den Akten überlieferte Archivnummer vermerkt, die wahrscheinlich im Zuge der Erstellung des alten Abgabeverzeichnisses von 1947 vergeben wurde.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten umfasst der Bestand 50 Akteneinheiten, 4 davon im Überformat.

Der Erhaltungszustand kann als gut eingestuft werden. Schäden an Akten, die vorwiegend Bindung, Einbände, mechanische Papierschäden und Tintenfraß betreffen, wurden in einer Schadensliste erfasst. Lediglich eine Akte wurde auf Grund ihres schlechten Erhaltungszustandes als "gesperrt" gekennzeichnet.

Eine abschließende technische Bearbeitung wird im Anschluss an die Erschließung vorgenommen.


Christa Unger
Archivar

Juni 2003


Verwaltung und Unterhaltung der Steinbrüche.- Mitglieder.- Löhne.- Rechtsstreitigkeiten.- Lieferungen für Bauwerke des sächsischen Hofes.- Knappschaft.
Bis zum beginnenden 16. Jahrhundert entwickelte sich die Sandsteingewinnung in der Sächsischen Schweiz zu einem für das ganze Land wirtschaftlich tragenden Gewerbe. Ursache dafür war der gestiegene Bedarf an Baumaterial, an Mühl- und Mahlsteinen und an Gestellsteinen für das Hüttenwesen. Der erste urkundliche Beleg für die Sandsteingewinnung und den Handel mit Sandsteinerzeugnissen ist die Pirnaer Zollrolle des Königs Johann von Böhmen vom 20. April 1325. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatten die Steinbrecher fast das gesamte Elbtal bis zur böhmischen Grenze erschlossen und sich in mehreren Innungen organisiert.

Bei den Innungen der Steinbrecher handelte es sich um Berufsvereinigungen, deren Aufgabe darin bestand, die Interessen ihrer Mitglieder und ihres Berufstandes zu vertreten. Die Ausbildung der Lehrlinge, welche nach ein bis zwei Jahren Lehrzeit bereits Meister wurden, gehörte ebenfalls dazu. Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie landesherrliche Vorschriften waren in verschiedenen Bergordnungen festgelegt. Sie dienten als gesetzliche Grundlage für das gesamte Steinbruch- und Innungswesen. Sie enthielten auch die vorgeschriebenen Maße für die zu fertigenden Steinwaren und die an den Landesherren oder Grundherren zu zahlenden Abgaben, wie z. B. Elbzoll und Geleite, Bergzins, Berggebühren, Abfertigungsgebühren, Kahngelder, Lehngeld, Schreibgebühren und Grundzinsen.

Weiteres - siehe Einleitung.
  • 2003/2005 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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