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Beständeübersicht

Grundorganisationen

Die Grundorganisationen (GO) bildeten die unterste Ebene der Parteiorganisationen der SED. Sie bestanden in allen Betrieben, staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen, städtischen und ländlichen Wohngebieten sowie in den "bewaffneten Organen" mit mindestens drei SED-Mitgliedern. Jedes Mitglied musste der Parteiorganisation des Beschäftigungsbetriebs, der Betriebsparteiorganisation (BPO), angehören, dort seine Parteiarbeit leisten und Mitgliedsbeiträge entrichten. Hausfrauen, Rentner und nicht anderweitig erfasste Mitglieder organisierten sich in Städten in Wohngebietsparteiorganisationen (WPO) und in ländlichen Gemeinden in Ortsparteiorganisationen (OPO). Auf diese Weise konnte die SED in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft ihren unmittelbaren Einfluss geltend machen. Grundorganisationen mit mehr als 150 Mitgliedern konnten in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert sein. Die Parteimitglieder eines Arbeitskollektivs bildeten Parteigruppen mit 15 bis 20 Mitgliedern entsprechend der Organisationsstruktur des Betriebes innerhalb der Grundorganisation. Sie wurden vom jährlich gewählten Parteigruppenorganisator und seinem Stellvertreter geleitet. Höchstes Organ der Grundorganisation war die einmal monatlich einberufene Mitgliederversammlung, die neben der Aufnahme von Mitgliedern und Kandidaten die Durchführung von Parteistrafmaßnahmen gegen pflichtverletzende Mitglieder zu beschließen hatte. Die Betriebsparteileitung der Grundorganisation wurde in der Regel für die Dauer eines Jahres gewählt, in großen Grundorganisationen auf Delegiertenkonferenzen zweimal innerhalb von fünf Jahren. Die Anzahl der Leitungsmitglieder und die Aufteilung der Verantwortungsbereiche hingen von der Mitgliederstärke sowie vom Profil und der Struktur des Betriebes ab. Zum gewählten Leitungsgremium gehörten der Parteisekretär, sein Stellvertreter für Beitragskassierung und Organisation, der Schriftführer sowie Verantwortliche für Agitation und Propaganda, Wissenschaft und Technik, Kultur und Sport. Weitere Mitglieder waren der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL), der FDJ-Sekretär, der Betriebsdirektor oder staatliche Leiter und der Vorsitzende der betrieblichen Kommission der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI). Die Grundorganisationen unterstanden der jeweiligen territorialen oder funktionalen Kreisleitung. Für die Grundorganisationen der SDAG Wismut war das bis 1962 der Fall; von 1963 bis 1989 waren sie direkt der SED-Gebietsleitung Wismut unterstellt.
Von dort erhielten sie ihre Vorgaben und erstatteten regelmäßig Bericht über die geleistete Parteiarbeit sowie die Erfüllung ihres "Kampfprogramms". Ihre Arbeit diente wesentlich dem Ziel, die Produktionskennziffern in Wirtschaftsbetrieben bzw. die Effizienz von Verwaltungen und Organisationen zu erhöhen und gleichzeitig den Einfluss der SED an der Basis dauerhaft zu sichern.
Die Überlieferung der Grundorganisationen ist häufig nur punktuell. Es bestand eine zentrale Festlegung, welche Parteiorganisationen zu einer Abgabe ihrer Unterlagen an das jeweilige Bezirksparteiarchiv bzw. Gebietsparteiarchiv (SDAG Wismut) verpflichtet waren, die von den Grundorganisationen unterschiedlich umgesetzt wurde.

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