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Beständeübersicht

Bestand

20053 Heil- und Pflegeanstalt Waldheim

Datierung1840 - 1974
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)24,50
Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim[01]

1873 beschloss das königlich-sächsische Innenministerium die Einrichtung einer Irrenstation für die Landes-Straf- und Korrektionsanstalten. Diese sollte beim Zuchthaus Waldheim als größter sächsischer Strafanstalt eingerichtet werden, sich in einem gesonderten Gebäude, aber innerhalb der Zuchthausmauern befinden. Nachdem zunächst eine provisorische Irrenstation im alten Krankenbau des Zuchthauses eingerichtet worden war, konnte 1876 der Krankenhaus-Neubau, der zunächst neben der Irrenstation auch eine Station für körperlich Kranke enthielt, vollendet werden. Damit nahm die erste forensisch-psychiatrische Klinik im gesamten Deutschen Reich ihre Arbeit auf. Die Station war v. a. zur Aufnahme von Gefangenen bestimmt, die während der Haft psychische Krankheiten und Auffälligkeiten entwickelten. Daneben konnten begrenzt männliche Personen aufgenommen werden, die für eine Unterbringung in anderen Irrenanstalten ungeeignet waren, z. B. wegen aktueller strafrechtlicher Verfolgung, verbrecherischen Vorlebens, sicherheits- oder sittenpolizeilichen Gründen. Das sächsische Innenministerium hatte jede Einweisung zu genehmigen. Der Ärztliche Leiter der Irrenstation war der Strafanstaltsdirektion unterstellt, die jedoch v. a. die äußere Bewachung absicherte. Die Dauer der Unterbringung in der Irrenstation war in der Regel nicht auf die Strafzeit anzurechnen.[02]

In den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts erfuhr die Irrenstation Erweiterungsbauten, 1898 verlegte man auch die Station für körperlich Kranke in ein anderes Gebäude. Von den 170 in der Irrenstation untergebrachten Kranken waren jetzt nur noch 28 % Strafgefangene.[03]

Eine spezielle "Verordnung, die Landesanstalt für Geisteskranke zu Waldheim betreffend" von 1905[04] unterstrich einerseits die Einreihung in die inzwischen errichteten Landes-Heil- und Versorganstalten, andererseits die Spezifik als Anstalt für Gefangene bzw. Straftäter. Die Einrichtung wurde jetzt als "Landesanstalt für Geisteskranke zu Waldheim" unter die Verwaltung eines Anstaltsarztes gestellt. Aufzunehmen waren in erster Linie weiterhin männliche Gefangene der Landes-Straf- und Korrektionsanstalten, die psychisch erkrankten oder die auf ihren Geisteszustand beobachtet werden sollten,[05] je nach Kapazität auch männliche Kranke, die wegen ihrer Gefährlichkeit und Gewalttätigkeit in anderen Anstalten nicht untergebracht werden konnten. Soweit die Landesanstalt zur Unterbringung von Personen diente, die nicht Gefangene waren, sollte sie jetzt nach den für die Landes-Heil- und Pflegeanstalten geltenden Grundsätzen verwaltet werden.

1913 verfügte das Sächsische Innenministerium mit der "Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetzes über die Anstaltsfürsorge an Geisteskranken vom 12. November 1912" eine einheitliche Anstaltsordnung für alle zehn sächsischen Landes-, Heil- und Pflegeanstalten. Als spezielle Anstalten wurden neben Dösen für Kinder im Regierungsbezirk Leipzig und Hochweitzschen für Epileptiker auch Colditz und Waldheim für "Geisteskranke, die sich zur gemeinsamen Verpflegung mit unbescholtenen Kranken nicht eignen" genannt.[06] Nach Waldheim sollten nach wie vor die besonders gefährlichen Patienten verbracht werden, jetzt auch weibliche. Im Dezember 1912 umfasste die Landesanstalt ca. 300 Kranke, Anfang 1915 bereits 410 (davon 111 Frauen).[07]

1919 erklärte das Sächsische Ministerium des Innern die Landesanstalt für Geisteskranke Waldheim zu einer selbständigen Einrichtung unter ärztlicher Direktion, "die künftig die Bezeichnung Landes-Heil- und Pflegeanstalt zu führen hat".[08] Damit stellte die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Waldheim die einzige selbständige forensisch-psychiatrische Einrichtung Deutschlands dar.[09] Während ihr die selbständige Führung der Kassengeschäfte jetzt oblag, übernahm die Strafanstalt weiterhin die wirtschaftliche Versorgung. Die weiblichen Kranken sollten an die Landesanstalt Colditz versetzt werden,[10] die jedoch 1924 aufgelöst wurde.

Von den 1921 in die Heil- und Pflegeanstalt Waldheim Eingewiesenen waren 91,5 % vorbestraft, 32,4 % hatten Verbrechen gegen die Person begangen (Mord, Totschlag und Körperverletzung). Kleinkriminelle Delikte wie Diebstahl und Betrügereien überwogen. Bis 1933 nahm die Anstalt jährlich 60 bis 80 Kranke auf, davon etwa 2/3 Gefangene.[11]

Einen großen Einschnitt in der Geschichte der forensischen Psychiatrie stellt das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln zur Sicherung und Besserung" dar, das zum Januar 1934 in Kraft trat.[12] Neben einer Strafverschärfung für Gewohnheitstäter führte es den Rechtsbegriff der verminderten Zurechnungsfähigkeit und die Maßregeln zur Sicherung und Besserung ein. Die Maßregeln machten die direkte strafgerichtliche Zwangseinweisung psychisch kranker Straftäter in die Anstalt möglich, "wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert".[13] Trat bei fehlender Zurechnungsfähigkeit die Unterbringung in einem Maßregelvollzug einer Heil- und Pflegeanstalt anstelle einer Gefängnisstrafe, trat sie bei verminderter Zurechnungsfähigkeit neben die Strafe. Die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt erfolgte, wie auch die Sicherungsverwahrung gefährlicher Gewohnheitsverbrecher in Anstalten der Justizverwaltungen, so lange "als es ihr Zweck erfordert".

In Sachsen kamen alle nach § 42b eingewiesenen männlichen psychisch kranken Straftäter ausschließlich in die Heil- und Pflegeanstalt Waldheim,[14] wobei die Anstalt wegen Überfüllung seit Oktober 1935 das Recht erhielt, die weniger "sicherungsbedürftigen" Personen in andere Heil- und Pflegeanstalten zu überweisen.[15] 1934 machte der Anteil der Personen, die nach § 42b nach Waldheim eingewiesen wurden 24 % aus, 1938 bereits 69 % (74 Personen). Neben diesen Maßregelvollzugs-Unterbringungen erfolgten weiterhin Einweisungen zur Beobachtung von Straf- und Untersuchungsgefangenen sowie von besonders "sicherungsbedürftigen" Patienten aus anderen Landes-Heil- und Pflegeanstalten.[16]

Nachdem im September 1939 der 2. Weltkrieg ausgebrochen war, begann im Zuge der sogenannten NS-"Euthanasie" die Erfassung, Verlegung und schließlich Tötung zehntausender Patienten der Heil- und Pflegeanstalten im Deutschen Reich. Dies traf in ganz besonderem Maße auf die in der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim Untergebrachten zu, denn neben Patienten mit speziellen Diagnosen wurden Patienten, die mindestens seit fünf Jahren in Anstalten lebten und kriminelle psychisch Kranke ausgewählt. So erfolgte Anfang 1940 die Räumung der mit 245 Patienten belegten Anstalt ohne Benachrichtigung der Angehörigen (unter Mitgabe der Krankenakten) in sechs Sammeltransporten. Heute muss als sicher angenommen werden, dass die Transporte in die Tötungsanstalt Brandenburg an der Havel führten und die Waldheimer Patienten die ersten waren, die dort umgebracht wurden.[17]

Nach der Räumung diente die Heil- und Pflegeanstalt Waldheim weiter als Anstalt, zunächst bis zum "Euthanasie"-Stopp im August 1941 als "Zwischenanstalt", d. h. als Zwischenstation auf dem Weg in die Vernichtungsanstalten. Aus dem Jahresbericht des Anstaltsdirektors für 1940 geht hervor, dass in diesem Jahr 1049 Kranke aus anderen Anstalten zugeführt (davon 580 aus der im April 1940 aufgelösten Heil- und Pflegeanstalt Hubertusburg und 299 nach § 42b Eingewiesene aus dem Rheinland) und nur 82 über die Gerichte nach § 42 b StGB.[18] Delikte der nach § 42b Eingewiesenen waren Sexualstraftaten und Diebstahl, aber auch staatsfeindliche Äußerungen oder militärische Gehorsamsverweigerung.[19] Seit 1942 gab es Vereinbarungen auf Reichsebene, die arbeitsfähigen nach § 42 b Eingewiesenen ebenso wie die arbeitsfähigen Sicherungsverwahrten in den Justizanstalten an die Polizei abzugeben, um sie in Konzentrationslagern dem Arbeitseinsatz zuzuführen.[20]

Neben der Verlegung in die sogenannten Tötungsanstalten, starben von Januar 1940 bis 7. Mai 1945 auch in Waldheim selbst 767 Patienten durch Unterernährung und überdosierte Medikamentengabe.[21] Nach der Besetzung der Stadt durch Russen und Amerikaner am 7. Mai 1945 entwichen 189 Patienten, 23 weitere galten als entlassen. Die Anstalt wurde zunächst mit körperlich Kranken belegt. Der seit 1938 dort als ärztlicher Direktor tätige Arzt Dr. med. Gerhard Wischer, Mitglied der T4-Zentrale in Berlin, wurde im Oktober 1945 verhaftet und im Zuge der so genannten Waldheimer Prozesse 1950 verurteilt und hingerichtet.[22]



Bestandsgeschichte und -bearbeitung


83 lfm Akten des Krankenhauses wurden am 31.01.1992, unmittelbar nach Schließung der Einrichtung und Verlegung der letzten Patienten, ins Hygienemuseum Dresden abgegeben und gelangten zuständigkeitshalber 1999 von dort in das Staatsarchiv Leipzig.

Kleinere Abgaben folgten bzw. gingen voraus: 1997 von der Wohn- und Pflegeheimleitung Waldheim Lohn- und Gehaltsunterlagen von ca. 1950 bis 1970 (ca. 1,5 lfm), 2000 vom Hauptstaatsarchiv Dresden Krankenakten von Euthanasieopfern (1 lfm), einzelne Krankenakten aus der DDR-Zeit von Staatsanwaltschaften, 2008 aus der JVA Waldheim Personalakten (bis ca. 1945, 0,2 lfm), 2009 vom Hauptstaatsarchiv Dresden aus dem dort aufgelösten Bestand 19116 Personalunterlagen sächsischer Behörden bis 1945 (0,4 lfm) und schließlich Krankenakten vor 1933, die bei der Erschließung des Bestandes 20048 Landesheilanstalt Colditz provenienzgerecht ausgesondert wurden (0,2 lfm).

Der Bestand umfasste den gesamten Zeitraum von der Gründung im 19. Jahrhundert bis 1992 und war nahezu unverzeichnet; lediglich zu den Abgaben der JVA und der Wohn- und Pflegeheimleitung existierten Ablieferungsverzeichnisse. Etwa 2/3 machten Krankenakten aus, nach Zeitscheiben und Anfangsbuchstaben geordnet.

Im Jahr 2010 erfolgte die Trennung des Gesamtbestandes in zwei einzelne Bestände: 20053 Heil- und Pflegeanstalt Waldheim (1873 – 1945) und 22219 Krankenhaus für Psychiatrie Waldheim (1945 – 1992).

Zugleich wurde mit der Bearbeitung des älteren Bestandes begonnen. Die Verzeichnung der Patientenakten erfolgte dann 2011 im Rahmen eines Werkvertrages. Dabei wurden neben dem Namen des Patienten die Diagnose, letzter Aufnahmezeitpunkt und -herkunft sowie Entlassungsdatum und -ort verzeichnet. Zudem wurden das Geburtsdatum und ggf. das Sterbedatum aufgenommen. Im Enthält-Vermerk ist, sofern aus der Akte ersichtlich, der Hinweis auf die Sterilisieration des Patienten verzeichnet.

Patientenakten, die bis in die Nachkriegszeit reichen, bei denen der Patient aber bereits vor dem 8. Mai 1945 in der Landesanstalt Waldheim aufgenommen worden war, wurden im Bestand belassen.

Die wenigen Personalakten, die über 1945 hinausgehen, wurden nicht dem Bestand 22219 Krankenhaus für Psychiatrie zugeordnet, da sich in diesem keine Personalunterlagen befinden und der Zusammenhang somit gewahrt werden kann.

2019 wurden 35 Gebäude- und Lagepläne, welche von der JVA Waldheim übergeben worden waren, provenienzgerecht dem Bestand zugeordnet.

Die Sortierung der einzelnen Akten im Findbuch richtet sich innerhalb der einzelnen Gliederungspunkte zunächst nach der Datierung der Akte, anschließend alphabetisch nach dem Aktentitel.



Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand 20053 Heil- und Pflegeanstalt Waldheim enthält nur Personal- und Patientenunterlagen sowie einige Fotos, die leider unbeschriftet sind, und die nachträglich zugeordneten Gebäude- und Lagepläne. Er umfasst 2809 Verzeichnungseinheiten (24,5 lfm) aus dem Zeitraum 1840 bis 1974.

Den größten Teil der Überlieferung bilden die Patientenakten (2670 Akteneinheiten). Trotz dieser großen Zahl ist der Bestand nicht vollzählig vorhanden, da im Regelfall bei Verlegungen von Patienten die Akte an die aufnehmende Anstalt mitgegeben wurde. Es können somit nicht zu allen jemals in der Landesanstalt Waldheim unterbrachten Patienten Akten ermittelt werden. Vor allem aus der NS-Zeit liegen dennoch Akten von weiterverlegten Patienten vor; die Ursachen sind in den damaligen Massenverlegungen und der Verschleierungstaktik zu suchen.

Der Nachweis von Patienten, zu denen keine eigene Patientenakte vorhanden ist, kann vielfach durch die Patientenkartei (19. Jahrhundert bis 1974) und die chronologischen Zu- und Abgangsbücher (1897 bis 1945) erfolgen. Für die NS-Zeit liegen zudem zwei separate Patientenkarteien zu Verlegten, Entlassenen und Verstorbenen vor; eine Kartei verzeichnet die Verlegungen in die Vernichtungsanstalt Sonnenstein.

Im Bestand befinden sich als weiterer Überlieferungsschwerpunkt die Personalakten der Beschäftigten. Mit nur ca. 80 Stück aus dem Zeitraum 1877 bis 1947 ist hier von großen Lücken im Bestand auszugehen.

Zum Verbleib der ursprünglich sicher vorhandenen gewesenen Verwaltungsunterlagen liegen bislang keine Informationen vor.





Hinweise für die Benutzung

Es handelt sich bei den Personal- und Krankenakten um personenbezogenes Archivgut, das nach § 10 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Archivgesetzes erst zehn Jahre nach dem Tod bzw. hundert Jahre nach der Geburt der betroffenen Person benutzt werden darf.

Darüber hinaus ist die Vorlage dieser Archivalien nur nach gesonderter Prüfung im Wege des Antragsverfahrens zur Schutzfristenverkürzung möglich.

Aus Datenschutzgründen werden Verzeichnungsangaben, die einer personenbezogenen Schutzfrist unterliegen, in der online-Fassung des Findbuchs nicht angezeigt. Wir empfehlen eine Nachfrage beim verwahrenden Archiv.





Verweise auf korrespondierende Bestände

Für weitere Recherchen befinden sich im Sächsischen Staatsarchiv folgende ergänzende Bestände:



Staatsarchiv Leipzig



20036 Zuchthaus Waldheim

20137 Amtsgericht Waldheim

22219 Krankenhaus für Psychiatrie Waldheim

Bestandsgruppe Heil- und Pflegeanstalten



Hauptstaatsarchiv Dresden



10736 Ministerium des Inneren

Im Bestand B 179 verwahrt zudem das Bundesarchiv zahlreiche Patientenakten von Euthanasieopfern in der NS-Zeit (ca. 30 000 Stück).



Dolores Herrmann, September 2010

Doreen Etzold, Dezember 2011/Januar 2020


[01] Nachfolgender historischer Abriss der Anstalt orientiert sich an: Schröter, Sonja, Psychiatrie in Waldheim/Sachsen (1716-1946), Dissertation, Frankfurt a. M., 1994 (Bibliothekssignatur im Staatsarchiv Leipzig: Ii 340).
[02] Jahresberichte des Landesmedicinial-Collegiums und Regulativ der Anstalt von 1877, siehe Schröter, S. 32.
[03] Schröter, S. 54.
[04] GVBl. für das Königreich Sachsen 1905, S. 25.
[05] Die Dauer der Unterbringung gerichtlich eingewiesener Personen zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens durfte sechs Wochen nicht überschreiten, siehe Strafprozessordnung § 81 (RGBl. 1877, S. 253), Militärstrafgerichtsordnung § 217 (RGBl. 1898, S. 1189), Zivilprozessordnung § 656 (RGBl. 1898, S. 410).
[06] GVBl. für das Königreich Sachsen 1913, S. 383.
[07] Vgl. Schröter, S. 59 - 60.
[08] VO des MdI Dresden vom 30.12.1918, in: StA-L, 20036 Zuchthaus Waldheim, Nr. Vw 842, Bl. 1.
[09] Schröter, S. 63.
[10] Schreiben des MdI Dresden vom 14.09.1919, vgl. Schröter S. 60.
[11] Vgl. Schröter, S. 63.
[12] RGBl. 1933 I, S. 995; vgl. auch Schröter S. 71.
[13] Ebenda, § 42 b.
[14] Ministerial-VO vom 1.2.1934, in: Sächs. Verwaltungsblatt, S. 28, vgl. Schröter S. 93.
[15] Vgl. Schröter, S. 81.
[16] Vgl. Schröter, S. 93.
[17] Vgl. Schröter, S. 136.
[18] Vgl. Schröter, S. 139.
[19] Vgl. Schröter, S. 183.
[20] Vgl. Schröter, S. 180.
[21] Vgl. Schröter, S. 157.
[22] Zur Situation in der Anstalt 1945 und 1946 sowie zu Wischer vgl. Schröter S. 191 ff.
Schröter, Sonja: Psychiatrie in Waldheim/Sa. (1716 - 1946). Frankfurt a. M., 1994.
Krankenakten.- Verwaltung.- Personalakten.- Gebäude- und Lagepläne.
Mit Verordnung vom 27. März 1879 wurde in der Strafanstalt Waldheim eine "Irrenstation" mit dem Status einer Landesheil- und Versorganstalt als forensisch-psychiatrische Einrichtung errichtet, seit 1905 Landesanstalt für Geisteskranke, seit 1913 Heil- und Pflegeanstalt, jedoch immer für Kriminelle. Auch 1945 bis 1966 als Psychiatrisches Krankenhaus blieb die Einrichtung forensische Spezialeinrichtung. Sie unterstand dem DDR-Gesundheitsministerium. 1966 kam es zur Einrichtung eines Haftkrankenhauses für Psychiatrie im Zuchthaus Waldheim. Das Psychiatrische Krankenhaus wurde aus dem Gebäude der Haftanstalt ausgelagert. 1970 bis 1990 bestand das Psychiatrische Krankenhaus als Spezialabteilung der Nervenklinik Hochweitzschen zur Betreuung kriminell auffällig gewordener und anderweitig besonders gefährlicher psychisch Kranker, auch sozialer Problemfälle. 1992 wurde das Psychiatrische Krankenhaus Waldheim aufgelöst.
  • 2020 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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