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Beständeübersicht

Bestand

20218 Hauptzollamt Leipzig II

Datierung1881 - 1920
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)0,30

Geschichte der Hauptsteuer- und Hauptzollämter und ihrer nachgeordneten Behörden

In Folge der Staatsreform 1831 begann Ende des Jahres 1833 die Umgestaltung des sächsischen Steuerwesens. Durch die "Verordnung, die Organisation der Verwaltungsbehörden für indirekte Staatsabgaben betreffend" vom 10. Dezember 1833 wurden zum ersten Januar 1834 alle Gleits- und Akziskommissariate und Akzisinspektionen aufgehoben. Gleiches galt für die ihnen untergeordneten Gleits-, General- und Grenzakziseinnahmen sowie die Tranksteuerhaupt- und Tranksteueruntereinnahmen. [01] Die Aufgaben der genannten Behörden übernahmen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen in mittlerer Instanz die Zoll- und Steuerdirektion in Dresden und in unterer Instanz die Hauptzoll- und Hauptsteuerämter. Diesen untergeordnet arbeiteten Untersteuerämter, Nebenzollämter I. und II. Klasse, Obersteuerkontrolleure, Steueraufseher, Torkontrolleure und Grenzaufseher.

Der Geschäftskreis der Zoll- und Steuerdirektion umfasste insgesamt 15 Amtsbezirke, an deren Spitze entweder ein Hauptzoll- oder Hauptsteueramt stand. [02] Hauptzollämter gab es in den Bezirken, die an der Zollvereinsgrenze nach Böhmen lagen. Sie sollten unmittelbar als erste Einnahmestelle nach der Grenze an einer Hauptzollstraße liegen. Die Hauptzollämter waren befugt, jede Abfertigung von Gegenständen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr vorzunehmen. [03] Hauptsteuerämter dagegen waren hauptsächlich für die im Binnenland gelegenen Bezirke zuständig. Sie erhoben die Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben für Waren. Einige Hauptsteuerämter verfügten über eine Niederlage für fremde unverzollte Waren (Packhof, Halle, Lagerhaus, Freihafen). Diese Behörden waren im Gegensatz zu Hauptsteuerämtern ohne Niederlage befugt, Zölle von allen "fremden" Gegenständen zu erheben und Begleitscheine zu erteilen. [04] Befanden sich Hauptsteuerämter doch in einem Grenzbezirk, so fungierten sie nicht als erste Einnahmestelle an der Hauptzollstraße nach der Grenze. Für den Leipziger Kreis waren zunächst die Hauptsteuerämter Leipzig und Grimma zuständig.

Sowohl Hauptsteuer- als auch Hauptzollämtern stand ein Oberinspektor vor, der die juristische Ausbildung zum Richter haben musste. Ihm stand ein Aktuar zur Protokollführung zur Verfügung. Dem Oberinspektor nachgeordnet waren ein Hauptamtsrendant und ein Hauptamtskontrolleur tätig. Weiterhin arbeiteten Assistenten, Kopisten und Amtsdiener in den Hauptämtern.

Zum 1. Juli 1900 erfolgte eine Umbenennung aller Hauptsteuerämter in Hauptzollämter, ihre Vorstände trugen nunmehr den Titel "Oberzollinspektor". [05]

Die Hauptamtsbezirke waren in Hebedistrikte gegliedert, denen jeweils eine Hebestelle, nämlich ein Untersteueramt oder eine Steuerrezeptur vorstand. Hier entrichteten die Einwohner des Hebedistrikts ihre indirekten Abgaben. Auch die Hauptämter selbst waren Hebestellen für die umliegenden Orte.

Neben den Hebedistrikten bestanden in den Hauptamtsbezirken außerdem noch Kontrolldistrikte. An der Spitze eines solchen Distrikts stand im Grenzgebiet ein Obergrenzkontrolleur und im Binnenland ein Obersteuerkontrolleur. Diese Oberkontrolleure waren den Zoll- und Steueraufsehern ihres Distrikts vorgesetzt und hatten die Aufsicht und das Revisionsrecht über die dortigen Unterhebestellen.

Die Einnahme der Zölle in den Grenzbezirken erfolgte neben den Hauptämtern auch durch die ihnen untergeordneten Nebenzollämter erster und zweiter Klasse. Nebenzollämter erster Klasse wurden an den Straßen eingerichtet, auf denen Außenhandelsverkehr in geringerem Umfang stattfand. Nebenzollämter zweiter Klasse wickelten den sogenannten kleinen Grenzverkehr ab. [06] Nebenzollämter konnten, wenn es der Steuerverwaltung entgegenkam, auch indirekte Abgaben einnehmen.

In den größeren Städten der Grenzbezirke wurden zur Kontrolle eingehender Gegenstände und der zugehörigen Legitimationsscheine Torkontrolleure eingestellt. Diese durften auch selbst Legitimationsscheine ausstellen.

In den Grenzbezirken beaufsichtigten und kontrollierten Grenzaufseher den Personen- und Warenverkehr. Die Einnahme von Steuern und Gebühren gehörte nicht in ihren Arbeitsbereich. [07]

Für die Einnahme von Chaussee-, Wege-, Brücken-, Fähren- und Pflastergeldern gab es spezielle Einnahmestellen. Möglich war aber auch eine Zusammenlegung mit Untersteuer- oder Nebenzollämtern bzw. Ansageposten.


Aufgaben der Hauptzoll- und Hauptsteuerämter

Die Hauptzoll- und Hauptsteuerämter waren zuständig für die Einnahme neuer indirekter Staatsabgaben, deren Einführung ab ersten Januar 1834 durch das "Gesetz, die indirekten Abgaben betreffend" vom vierten Dezember 1833 festgelegt wurde. [08] Nachfolgende Abgaben wurden durch die Hauptzoll- und Hauptsteuerämter eingenommen und verwaltet:

- Zoll von ausländischen ein- und durchgehenden Waren [09]

- Zoll von inländischen ausgehenden Waren [10]

- Branntweinsteuer von inländischem Branntwein [11]

- Biersteuer von inländischem Bier [12]

- Weinsteuer von inländischem Wein [13]

- Tabaksteuer von inländischem Tabak [14]

- Elbzoll

- Chaussee-, Wege-, Brücken-, Fähren- und Pflastergeld [15]

Durch den Erlass des Gesetzes "über die Entrichtung der Schlachtsteuer" vom 4. Oktober 1834 fiel auch die Einnahme dieser Abgabe ab dem 1. Januar 1835 in den Zuständigkeitsbereich der Hauptämter. [16] Im Zuge des Gesetzes "die Besteuerung des Runkelrübenzuckers betreffend" vom 12. Juli 1841 übernahmen sie Einnahme und Verwaltung dieser "Zuckersteuer". [17] Im Jahre 1867 wurde das Einfuhrverbot für Spielkarten aufgehoben und mit der "Verordnung die Erhebung des Spielkartenstempels durch die mit der Erhebung indirekter Abgaben beauftragten Behörden betreffend" vom 23. Dezember 1867 übernahmen die Hauptsteuer- und Hauptzollämter ab 15. Januar 1868 den Einzug der Stempelgebühren von den Bezirkssteuereinnahmen. [18] Am 12. Oktober 1867 beschloss der Norddeutsche Bund das "Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Salz" für seine Mitgliedsstaaten. Daraufhin wurde im Königreich Sachsen am 13. November 1867 eine Ausführungsverordnung dazu erlassen, die diese Abgabe dem Aufgabenbereich der Hauptämter zuwies. [19]

Am 24. Juni 1884 wurde per Gesetz die Aufhebung der Brücken- und Chausseegelder im Königreich Sachsen zum Ende des Jahres 1885 beschlossen, so dass die Bearbeitung dieses umfangreichen Aufgabenbereichs für die Hauptämter wegfiel. [20]

Durch die Bestimmungen des Reichsstempelgesetzes waren die Hauptzollämter verantwortlich für die Einnahme der für die Vermittlung von Wetten fälligen Abgaben und die Erteilung der Erlaubniskarten zur Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges und den Einzug der dafür zu entrichtenden Gebühren. [21]

In Folge des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 wurden die sächsischen Hauptzollämter aufgelöst.


Geschichte des Hauptzollamtes Leipzig II

Das Hauptzollamt Leipzig II nahm am ersten Juli 1900 seine Tätigkeit auf. [22] Es war für die Verwaltung der indirekten Staatsabgaben im bisherigen Landbezirk des Hauptzollamtes Leipzig I mit den Hebebezirken Leipzig-Land, Borna und Pegau zuständig. Hinzu kamen die neu gebildeten Hebebezirke Markranstädt und Zwenkau. Außerdem wurden die Hebebezirke Colditz, Frohburg, Rochlitz und der neugebildete Hebebezirk Lausick aus dem Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Grimma herausgelöst und dem Hauptzollamt Leipzig II zugewiesen. Seit 1908 fiel außerdem die Einnahme und Verwaltung der Erbschaftssteuer und seit 1912 die der Zuwachssteuer in die Zuständigkeit des Hauptzollamtes. Die Behörde hatte ihren Sitz zunächst im Georgiring, seit 1907 befand sie sich in der Hauptzollamtsstraße.

Die sächsischen Hauptzollämter wurden in Folge des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 aufgelöst. An die Stelle der Hauptzollämter Leipzig I und II trat nach 1920 zunächst das Hauptzollamt Leipzig, welches 1926 durch die Zollfahndungsstelle Leipzig und die Hauptzollämter Leipzig-Ost und Leipzig-West ersetzt wurde.


Vorstände des Hauptzollamtes Leipzig II

Kurt Adolf Theodor Lucius (1901 – 1906)

Karl Wilhelm Ebert (1907)

Rudolf Aè (1908 – 1910)

Friedrich Hager (1911)

Arthur Schröder (1912 – 1919)

Johannes Schulze (1920)


Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Sechs Akten des Hauptzollamtes Leipzig II gelangten 1924 aus dem Finanzamt Leipzig-Mitte in das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden. Das damals angefertigte Ablieferungsverzeichnis ist überliefert und wurde bis zur Erstellung des vorliegenden Findbuches als Findmittel genutzt. Aus dem Hauptstaatsarchiv gelangten die genannten Unterlagen und vier weitere Akten im Zuge einer Bestandsbereinigung 1999 in das Staatsarchiv Leipzig. Die Verzeichnung wurde im Juni 2012 durchgeführt. Aufgrund des Alters des Schriftgutes und der nur rudimentären Überlieferung wurden weder Bewertung noch Kassation vorgenommen. Die Klassifikation orientiert sich am überlieferten Schriftgut.

Im Zuge der Erschließung wurden fortlaufende Archivsignaturen vergeben und Titel gebildet. Neben diesen grundlegenden Verzeichnungselementen wurden auch die Registratursignaturen aufgenommen, um die frühere Bearbeitung bzw. die Zuordnung der Akte innerhalb der Registraturordnung rekonstruieren zu können.

Der Bestand enthält 10 Akteneinheiten und umfasst 0,3 lfm. Die Unterlagen betreffen den Zeitraum 1881 – 1920. Die unter der Signatur Nr. 8 verzeichnete Krankenliste wurde von der Nachfolgebehörde Hauptzollamt Leipzig bis 1924 weitergeführt, verbleibt aber mit Angabe der Provenienz im Bestand.


Überlieferungsschwerpunkte

Besondere Schwerpunkte sind in der geringen Aktenmenge nicht erkennbar.


Verweise auf korrespondierende Bestände

Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden:


10983 Generalzolldirektion





K. Heil
März 2013





[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1833, S. 457.
[02] Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1837, S. 186.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1833, S. 333.
[04] Ebenda, S. 336.
[05] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1900, S. 262.
[06] Ebenda, S. 334.
[07] Ebenda, S. 334 ff.
[08] Ebenda, S. 213 f.
[09] Ebenda, S. 216 ff., S. 301 ff.
[10] Ebenda.
[11] Ebenda, S. 279 f., S. 379 ff.
[12] Ebenda, S. 284 f., S. 421 ff.
[13] Ebenda, S. 286 f.
[14] Ebenda, S. 288 f.
[15] Ebenda, S. 129 ff.
[16] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1834, S. 213 ff.
[17] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1841, S. 70 ff.
[18] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1867, S. 603.
[19] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1867, S. 337
[20] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1884, S. 145
[21] Reichsgesetzblatt 1906, S. 703 f. und S. 708 f.
[22] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1900, S. 267 f.


Das Hauptzollamt Leipzig II wurde 1900 gebildet. Seine Befugnis erstreckte sich auf den bisherigen Landbezirk des Hauptzollamts Leipzig I, also auf die Hebebezirke Borna, Leipzig-Land, Pegau und die neugebildeten Bezirke Markranstädt und Zwenkau. Vom Hauptzollamt Grimma wurden dem Hauptzollamt Leipzig II die Hebebezirke Colditz, Frohburg, Lausick und Rochlitz zugewiesen. Nach 1920 wurden die Aufgaben von der Reichsbehörde Hauptzollamt Leipzig übernommen.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.7 Steuer- und Zollverwaltung.
  • 1980 | Findkartei
  • 2013 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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