Beständeübersicht
Bestand
50545 Amtshauptmannschaft für die Oberlausitz
Datierung | 1769 - 1907 |
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Benutzung im | Staatsfilialarchiv Bautzen |
Umfang (nur lfm) |
Amtshauptmannschaft für die Oberlausitz 1821- 1835
Mit königlichem Mandat vom 12. März 1821 über die neuen Verfassungs- und Verwaltungseinrichtungen in der Oberlausitz wurde neben der Bildung der Oberamtsregierung als Oberbehörde in Regierungsangelegenheiten die Amtshauptmannschaft für das Marggraftum Oberlausitz als Mittelbehörde in Regierungsangelegenheiten gebildet. Sie übernahm die Aufgaben der Landeshauptmannschaft für das Markgraftum Oberlausitz, die damit aufgelöst wurde.
An der Spitze der neuen Amtshauptmannschaft stand der Amtshauptmann des Markgraftums Oberlausitz. Er hatte von seinem Gehalt einen Sekretär und einen Kopisten zu halten. Mit königlichem Dekret wurde am 31. März 1821 Johann Ernst Andreas von Ingenhäff verpflichtet. Erst im Jahr 1825 erfüllte er mit dem Kauf des Rittergutes Plotzen die Auflage der Landstände, dass der Amtshauptmann stets ein mit einem landtagsfähigen Rittergut ansässiger Adliger sein soll. Mit Bildung der neuen Amtshauptmannschaften im Jahr 1835 übernahm er bis 1845 die Stelle des Amtshauptmannes der 2. Amtshauptmannschaft des Budissinischen Kreisdirektionsbezirkes in Zittau.
Mit königlichem Mandat vom 12. März 1821 über die neuen Verfassungs- und Verwaltungseinrichtungen in der Oberlausitz wurde neben der Bildung der Oberamtsregierung als Oberbehörde in Regierungsangelegenheiten die Amtshauptmannschaft für das Marggraftum Oberlausitz als Mittelbehörde in Regierungsangelegenheiten gebildet. Sie übernahm die Aufgaben der Landeshauptmannschaft für das Markgraftum Oberlausitz, die damit aufgelöst wurde.
An der Spitze der neuen Amtshauptmannschaft stand der Amtshauptmann des Markgraftums Oberlausitz. Er hatte von seinem Gehalt einen Sekretär und einen Kopisten zu halten. Mit königlichem Dekret wurde am 31. März 1821 Johann Ernst Andreas von Ingenhäff verpflichtet. Erst im Jahr 1825 erfüllte er mit dem Kauf des Rittergutes Plotzen die Auflage der Landstände, dass der Amtshauptmann stets ein mit einem landtagsfähigen Rittergut ansässiger Adliger sein soll. Mit Bildung der neuen Amtshauptmannschaften im Jahr 1835 übernahm er bis 1845 die Stelle des Amtshauptmannes der 2. Amtshauptmannschaft des Budissinischen Kreisdirektionsbezirkes in Zittau.
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- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- zwischen 1960 und 1980 | Findkartei