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Das Erzgebirge beiderseits der deutsch-tschechischen Grenze wird seit über 800 Jahren durch den Bergbau nachhaltig geprägt und hat eine auch im internationalen Vergleich bedeutende montane Kulturlandschaft hervorgebracht. Noch heute ist in der Region der Einfluss des Bergbaus in vielen Bereichen des täglichen Lebens spürbar und erlebbar, sowohl in einer Vielzahl erhaltener Montandenkmale und -landschaften als auch durch die im Montanwesen wurzelnde lebendige Pflege von Kunsthandwerk, Brauchtum und Tradition. Im Juli 2019 wurde die Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannt.

Bergbau ist ein weltweites Phänomen, dessen Anfänge bis in frühgeschichtliche Zeiten zurückreichen und das bis in die Gegenwart hinein eine fortwährende Bedeutung für die Menschheit hat. Das Erzgebirge steht hiermit nicht alleine da. Sowohl in Sachsen, in Deutschland und Europa als auch auf der ganzen Welt gibt es eine Vielzahl an historischen und aktiven Bergbaugebieten. Die wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und landschaftsprägenden Einflüsse des Bergbaus hängen von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren ab. Jede Bergbauregion hat daher ihre eigenen regionalen Besonderheiten.

Im Vergleich mit den anderen Welterbestätten zeigen sich die besonderen Eigenheiten, welche die Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří auszeichnen. Insbesondere die große Bandbreite an montanen, industriellen und kulturellen Sachzeugen und die damit verbundenen kulturellen Werte sowie die Vielfalt der gewonnenen und verarbeiteten Rohstoffe sind es, die das Erzgebirge zu einer singulären montanen Kulturlandschaft machen. Von weltweiter Bedeutung ist ferner der Einfluss des erzgebirgischen Montanwesens im Bereich der Montan- und Geowissenschaften sowie des montanen Bildungswesens. Eine weitere Besonderheit liegt schließlich noch in ihrem grenzübergreifenden Charakter, der so bislang im Kontext des montanen Welterbes einzigartig ist. Zusammenfassend betrachtet, ermöglicht die Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří einen umfassenden, weltweit einmaligen Einblick in die Geschichte, Entwicklung und Kultur einer ländlich geprägten Montanregion von globaler Bedeutung.

Vom sächsisch-böhmischen Erzbergbau gingen herausragende technologische und wissenschaftliche Errungenschaften aus, die die Entwicklungen in anderen Bergbaugebieten weltweit erheblich beeinflussten, darunter beispielsweise Innovationen zur Wasserhebung oder zur Erzverhüttung, die Erstellung erster geologischer Karten, der Druck erster bergbautechnischer Lehr- und Sachbücher oder die Gründung der ältesten noch bestehenden Montanhochschule der Welt in Freiberg.

Das im Erzgebirge entwickelte und später in ganz Europa weit verbreitete staatlich-kontrollierte Bergbausystem (Direktionsprinzip) hat nicht nur die Bergbauverwaltung als solche revolutioniert, sondern wirkte sich auch auf das Rechtswesen und die Finanzierung von Bergbauprojekten aus. Es war damit ein Hauptantrieb für die dynamische Entwicklung des Bergbaus in der Region. Darüber hinaus hat es auch die gesellschaftlichen Umstände geprägt und die Herausbildung einer auf dem Bergbau beruhenden Kultur (siehe u. a. Bergparaden) begünstigt. Auf Grundlage der außergewöhnlichen Vielfalt an Erzen (Rohstoffen) und deren Konzentration auf bestimmte Bereiche entstand durch das Montanwesen eine grenzübergreifende montane Kulturlandschaft, die bis heute an den Bergstädten und den zugehörigen Erzbergbaulandschaften sichtbar und so im weltweiten Kontext einzigartig ist.

Das Bergarchiv Freiberg, die Abteilung 5 des Sächsischen Staatsarchivs, ist ein Spezialarchiv für die Überlieferung der Bergverwaltung und der staatlich geleiteten Montanindustrie sowie deren Vorgängern auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen und seiner Vorläufer. Es verwahrt somit sächsische Bergbauüberlieferung aus mehr als sechs Jahrhunderten und macht diese für Forschung, Verwaltung und Bürger zugänglich.

Zu sämtlichen Objekten der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří – einschließlich der tschechischen – finden sich im Bergarchiv Freiberg Dokumente und Zeugnisse. Damit kommt dem Bergarchiv eine besondere Bedeutung bei der Erforschung, Bewahrung und Weiterentwicklung der Welterbeobjekte zu. Die im Bergarchiv Freiberg verwahrten Archivalien decken die gesamte Bandbreite der möglichen Überlieferungsformen ab, es handelt sich um Akten, Karten und Pläne (Risse), Fotografien und audiovisuelle Medien. Ihre Bedeutung erlangen diese Archivalien in der Regel erst durch ihr Zusammenspiel und ihre Herkunft, Einzelstücke sind oft wenig aussagekräftig. Und auch lange nicht jedes Stück besitzt einen individuellen Schauwert, der überwiegende Teil der Archivalien ist optisch unspektakulär. In ihren Entstehungskontext gestellt, gewinnen die Archivalien jedoch eine erhebliche Aussagekraft und sind die entscheidende Basis zum Verständnis der einzelnen Objekte der Montanregion.

Die hier in den folgenden Monaten bis Ende Februar 2022 gezeigten Archivalien sollen genau dies deutlich machen: Die Objekte und die dazugehörigen Archivdokumente sind ein Teil desselben Welterbes und zum gegenseitigen Verständnis unerlässlich.

Zeugnisse der Montanregion aus dem Bergarchiv Freiberg

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(© Quelle: SächsStA-F, 40044 Generalrisse, Nr. 1-K20061)

Alte Elisabeth Fundgrube bei Freiberg; Kunstgezeuge, 1815 Papier, 64 x 95 cm

Zeichnung einer Wasserhebemaschine, links im Bild in der Vorderansicht, rechts in der Seitenansicht mit dem Gestänge und einem so genannten Kunstrad.
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Zu Erschließungsinformationen und Digitalisat
(© Quelle: SächsStA-F, 40044 Generalrisse, Nr. 1-K20134)

Archivale 11: Wolfgang Maßen Fundgrube bei Schneeberg; Tagegebäude für die Dampfgöpelanlage, 1874, Papier, 63 x83 cm

Archivale
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Zu Erschließungsonformationen
(© Quelle: SächsStA-F, 40015 Bergamt Schneeberg, Nr. 1277, fol 12v - 13r)

Archivale 10: Bergbelehnungsbuch, 1503 - 1505, Papier gebunden, mit geprägtem Ledereinband, 47 Blatt

Archivale
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Zu Erschließungsinformationen
(© Quelle: SächsStA-F, 40044 Generalrisse, Nr. 1-H20912)

Archivale 9: St. Joachimsthaler Bergbau GmbH, Grubenbaue zwischen Wernerschacht und Einigkeitschacht in St. Joachimsthal [Jachymov], 1943, Kolorierte Lichtpause, 35 x 57 cm

Archivale
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Zu Erschließungsinformationen und Digitalisat
(© Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. 1722)

Archivale 8: Karte mit Ansicht der Bergbaulandschaft zwischen Lauenstein, Geising, Altenberg und Bärenstein (Bernstein), Papier, 47 x 65 cm, 17. Jahrhundert (Restaurierung 2011)

Archivale
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Zu Erschließungsinformationen und Digitalisat
(© Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I634)

Archivale 7: Riss mit einem Querschnitt des Zwitterstocks (1/5)

Archivale
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Zu Erschließungsinformationen und Digitalisat
(© Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I634)

Archivale 7: Riss mit einem Querschnitt des Zwitterstocks (2/5)

Archivale
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Zu Erschließungsinformationen und Digitalisat
(© Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I634)

Archivale 7: Riss mit einem Querschnitt des Zwitterstocks (3/5)

Archivale
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Zu Erschließungsinformationen und Digitalisat
(© Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I634)

Archivale 7: Riss mit einem Querschnitt des Zwitterstocks (4/5)

Archivale
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Zu Erschließungsinformationen und Digitalisat
(© Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I634)

Archivale 7: Riss mit einem Querschnitt des Zwitterstocks (5/5)

Archivale
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Zu Erschließungsinformationen und Digitalisat
(© Quelle: SächsStA-F, 40017 Obergebirgisches Oberzehntamt, Nr. 32, fol. 6r)

Archivale 6: Gottfried Rübners Zain-, Zeug- und Schaufelhammer in Frohnau sowie der von David Martin gekaufte alte Kupferhammer an der Weißen Sehma zwischen Buchholz und der oberen kurfürstlichen Schmelzhütte, 1660-1661

Archivalie
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(© Quelle: SächsStA-F, 40138 Blaufarbenwerk Schindlerswerk / Schneeberger Ultramarinfabrik, Nr. Ü5)

Archivale 5: Blaufarbenwerke, Pergament, Rotwachssiegel in gedrechselter Holzkapsel, 35 x 27 cm, 28. September 1677

Handschriftliche Urkunde mit Wachssiegel
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(© Quelle: SächsStA-F, 40133 Hütte Halsbrücke, Nr. 2-K28)

Archivale 4: Hütte Halsbrücke, Papier, 97,5 x 75 cm, 1887

Archivale
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(© Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I1309)

Archivale 3: Grund- und Seigerriss – Räumliche Darstellung als Grundlage für Recht und Planung, Papier, 83 x 53 cm, 1761

Archivale
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(© Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, StA-F, 40044 Generalrisse, Nr. 1-K20034)

Archivale 2: Riss einer Wassersäulenmaschine der Grube Segen Gottes Erbstolln bei Gersdorf bei Roßwein in der Vorder- und Seitenansicht, Papier, 99 x 67 cm, 1844

Archivale
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(© Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, StA-F, 40089 Revierwasserlaufanstalt des Freiberger Reviers mit Vorgängern, Nr. 2-K864)

Archivale 1: »Bergbau um Freiberg – Historisches Welterbe im Überblick«, Papier auf Leinen, 116 x 77 cm, um 1690

Archivale

Die Alte Elisabeth Fundgrube – heute zwischen Donatsfriedhof und Zentralfriedhof gelegen – war eine über 300 Jahre alte selbstständige Erzgrube, als sie Ende des 18. Jahrhunderts Teil der Fundgrube Himmelfahrt samt Abraham wurde. Die neuen Grubenbesitzer investierten in die Alte Elisabeth, um deren Betriebskosten zu decken und sich reichhaltige Erzerträge zu sichern. Dafür musste aus größerer Abbautiefe gefördert werden, was auch Anpassungen der untertägigen Wasserhaltung, also der Entfernung des Grubenwassers, erforderte. Die hier gezeigte, von Hieronymus Heinrich Kunz 1815 angefertigte Zeichnung stellt die realisierte Lösung für dieses bergbauliche Problem bildlich dar.

Zeichnung einer Wasserhebemaschine, links im Bild in der Vorderansicht, rechts in der Seitenansicht mit dem Gestänge und einem so genannten Kunstrad.
Alte Elisabeth Fundgrube bei Freiberg; Kunstgezeuge, 1815, Papier, 64 x 95 cm  © Quelle: SächsStA-F, 40044 Generalrisse, Nr. 1-K20061

Im Freiberger Revier war es vor allem Niederschlagswasser, das in die Grubenbaue floss und mitunter zu Betriebsstilllegungen führte. In der Frühzeit des Bergbaus erfolgte die Wasserhaltung noch händisch mittels wasserdichter Gefäße, ab dem 13. Jahrhundert kamen Stolln hinzu, über die das Wasser aus den darüberliegenden Grubenbauen abfließen konnte. Das Mitte des 16. Jahrhunderts entwickelte Kunstgezeuge, ein wasserradbetriebenes Kolbenpumpensystem, mechanisierte die Wasserhaltung.

In der Alten Elisabeth erfolgte die Wasserhaltung zunächst über den Thurmhofer Hilfsstolln. Aus den Abbauen unterhalb des Hilfsstollns wurde das Wasser manuell auf dessen Niveau gehoben. Menschenkraft kam auch bei der Förderung zum Einsatz.

Um auf der Suche nach reicherem Erzgestein sowohl in größere Abbautiefen vorstoßen zu können als auch die Kosten für die Wasserhaltung und Förderung zu minimieren, reichte der Schichtmeister der Alten Elisabeth, Bergfaktor Goldberg, beim Bergamt Freiberg Vorschläge zur Errichtung eines neuen Schachtes ein. Dieser war als Kunst- und Treibeschacht konzipiert, das heißt ein und derselbe Schacht diente der Wasserhaltung und der Förderung. Für die Wasserhaltung war ein untertägiges wasserbetriebenes Kunstgezeuge mit Kunstrad vorgesehen, für die Förderung ein ebenfalls mit Wasserkraft angetriebener übertägiger Wassergöpel.

1808 begann das Abteufen des tonnlägigen (schrägen) Schachtes mit einer Neigung von 46 Grad und 55 Minuten, um schon bei den Schachtarbeiten Erz zu gewinnen und durch das weniger feste Gestein zügiger in die Tiefe zu gelangen. Der Schacht verfügte über drei vertikal verlaufende Abteilungen, die in Hieronymus Heinrich Kunz‘ Zeichnung in der Vorderansicht des Schachtes (links) nachvollziehbar sind. Über Leitern fuhren die Bergleute ein und aus, die beiden danebenliegenden Schachtteile dienten der Förderung. Drei Öffnungen führten vom Schacht in die dahinterliegende aus dem Fels gehauene Kunstradstube. Das Kunstrad selbst ist schemenhaft in der mittleren Schachtöffnung zu erkennen. Aus den Öffnungen links und rechts führte das Kunstgestänge, das Bestandteil des Kunstgezeuges war. 1810 war der Schacht bis zum Thurmhofer Hilfsstolln abgeteuft worden, 1812 war die Kunstradstube fertig, darin das 20 ¼ Ellen (ca. 11,5 Meter) hohe Kunstrad gehangen, das Kunstgestänge zur Kraftübertragung angeschlossen und die gesamte Anlage betriebsbereit. In Kunz‘ Zeichnung ist das Kunstgezeuge mit einzelnen Elementen in der Seitenansicht abgebildet (rechts): Das Kunstrad in der Kunstradstube ist über Bauteile wie Kunstkreuze und Korbstangen mit dem Gestänge im tonnlägigen Schacht verbunden. Der angefügte Maßstab lässt die Größenverhältnisse des Kunstgezeuges erkennen.

Der ursprünglich geplante Wassergöpel wurde aus ökonomischen Erwägungen zunächst zurückgestellt, letztlich aber nie ausgeführt; stattdessen erhielt die Grube 1811 einen Pferdegöpel mit Treibehaus. Nach »4 ¼ Jahren und 3 Wochen« wurde das Bauprojekt beendet. Die Kosten beliefen sich auf 20.094 Taler, neun Groschen und fünf Pfennige, wovon 19.432 Taler aus Vorschüssen aus der Gnadengroschenkasse und der Rest aus gewerkschaftlichen Mitteln finanziert wurden.

Doch um die Vorschüsse und anderen Schulden abbezahlen und Überschüsse produzieren zu können, reichte die Schachttiefe nicht aus. Bis 1830 wurde der Kunst- und Treibeschacht daher bis zu einer maximalen Tiefe von 213 Metern weiter abgesenkt und das Gestänge des Kunstgezeuges stetig in die Tiefe verlängert. Finanziell blieb die Alte Elisabeth weiterhin auf Zuschüsse angewiesen, auch weil die geförderte Erzmenge hinter den Erwartungen zurückblieb. 1843 wurde der Grubenbetrieb aufgegeben, im darauffolgenden Jahr wurden Kunstrad, Pferdegöpel und Treibehaus demontiert und der Schacht gesichert und geschlossen.

Doch 1847 begann die erneute Inbetriebnahme der Fundgrube, hauptsächlich zur Unterstützung des Baus des nordöstlich von Freiberg bis zum Fluss Triebisch verlaufenden Rothschönberger Stollns, aber auch zum weiteren Erzabbau im Grubenfeld. Dafür wurde eine Dampfmaschine der Chemnitzer Firma Constantin Pfaff montiert, die die Förderung und – zeitweise – Wasserhaltung besorgte. Im Zuge dieser Wiederinbetriebnahme entstanden das Kessel-, Maschinen- und Treibehaus, die das heute so markante Gebäudeensemble der Alten Elisabeth bilden. Nach der Produktionseinstellung der Grube 1913 betrieb die Bergakademie Freiberg die Anlage ab 1919 als Lehrbergwerk.

Als Tagegebäude oder Tagesanlagen werden die Teile eines Bergwerks bezeichnet, die sich an der Erdoberfläche »übertage« befinden und den Betrieb eines Bergwerks erst ermöglichen. Für den Bergbaubetrieb spielen die Tagesanlagen eine herausragende Rolle. Sie beherbergen beispielsweise die Räume für den Aufenthalt der Bergleute, die technischen Betriebseinrichungen und die Aufbereitung der geförderten Erze. Wie auch die untertägigen Teile eines Bergwerks unterliegen die Tagegebäude einem stetigen Wandel, je nach technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen werden Anlagen errichtet oder wieder abgerissen. Ästhetische oder historische Aspekte sind während des aktiven Bergwerksbetriebes zweitrangig. Nach der Betriebseinstellung eines Bergwerks sind jedoch die vorhandenen Tagesanlagen – soweit sie nicht abgerissen werden – diejenigen Teile des Bergwerks, die ohne größeren Aufwand auch weiterhin noch zugänglich sind.

Archivale
Wolfgang Maßen Fundgrube bei Schneeberg; Tagegebäude für die Dampfgöpelanlage, 1874  © Quelle: SächsStA-F, 40044 Generalrisse, Nr. 1-K20134

Im Bestand des Bergarchivs Freiberg befinden sich Unterlagen zu einer Vielzahl von Tagesanlagen. Beispielhaft wird hier ein Riss zu zwei Gebäuden der Grube Wolfgangmaßen bei Schneeberg in Neustädtel bei Schneeberg gezeigt. Seit Mitte des 16. Jahrhunderts wurden dort vor allem Silber, Kobalt und Wismut abgebaut. In den 20er bis 30er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde der Bergbau unter und über Tage sukzessive eingestellt. Auf dem hier präsentierten Riss sind das Maschinen- und Treibehaus sowie das Kesselhaus dargestellt. Der Riss wurde 1874 vom Untersteiger Paul Röhling angefertigt und ergänzt die dazugehörige Bauzeichnung (Bestand 40099 Konsortschaftliche Grubenverwaltung Schneeberg-Neustädtel, Nr. 2-K96). Der Konstrukteur der gesamten Anlage war Reinhard Schwamkrug, der Maschinenmeister der konsortschaftlichen Gruben in Schneeberg und Sohns des letzten sächsischen Oberkunstmeisters Friedrich Wilhelm Schwamkrug.

Das Treibehaus mit der zugehörigen Esse wurde 1875/76 für einen Dampfgöpel errichtet. Dieser löste den alten Pferdegöpel von 1790 ab, für den die immer größere Teufe des Schachtes und ein steigendes Förderaufkommen nicht mehr zu bewältigen waren. Das Treibehaus befand sich direkt über dem Kunst- und Treibeschacht, über den die Bergleute in die Grube ein- und ausfuhren und das Erz an die Oberfläche beförderten.

Das Treibehaus und Kesselhaus sind nur noch in Resten erhalten und teilen damit das Schicksal vieler Tagesanlagen. Zu dem Gebäudeensemble der Fundgrube Wolfgangmaßen gehörten unter anderem noch das Huthaus und eine eigene Bergschmiede. Das Huthaus diente der Aufbewahrung des Gezähes, das heißt der Werkzeuge und Arbeitsgeräte der Bergleute, und als Wohnort des Hutmannes, der für die Aufsicht über das Bergwerk sowie für Übernahme und Ausgabe des Gezähes verantwortlich war. In der Bergschmiede wurden verschlissene Gezähe geschmiedet und weitere Bergschmiedearbeiten durchgeführt. Eines der ältesten noch erhaltenen Gebäude und zugleich das markanteste der Fundgrube Wolfgangmaßen ist das Pochwerk. Es wurde in den Jahren 1816 bis 1818 erbaut. Nach dem Scheiden der Erze, also dem Trennen des Erzes vom tauben Gestein, wurden die größeren Brocken im Pochwerk mit Hilfe von durch Wasserkraft angetriebenen Pochstempeln weiter zerkleinert, um sie anschließend verhütten zu können.

Die Fundgrube Wolfgangmaßen steht heute unter Denkmalschutz. Der Bergbauverein Schneeberg e. V. engagiert sich in der Restaurierung der noch erhaltenen Gebäude, zu denen noch ein 1825 errichtetes Steigerhaus und ein Pochwerkssteigerhaus von 1820 gehört. Dieser großformatige Riss ist somit einerseits ein Zeugnis für den Teil eines wichtigen Gebäudeensembles, welcher in dieser Form nicht mehr besteht. Andererseits steht er aber auch für technischen Fortschritt und stetigen Wandel. Bergwerke waren und sind auch Wirtschaftsbetriebe, bei denen modernste Technik zur Effizienzsteigerung eingesetzt wurde und wird. Für Nostalgie ist hier zunächst kein Platz.

Die Erträge der Freiberger Bergbaus nahmen im 14. Jahrhundert immer weiter ab, und so verlagerten sich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts die Bergbauaktivitäten in das obere Erzgebirge. Deshalb wurde es erforderlich, dort ebenfalls – wie in Freiberg – eine Bergverwaltung zu etablieren. Im westerzgebirgischen Schneeberg war ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ein eigener Bergmeister tätig. Ihm oblag es vor allem, über Streitsachen zu entscheiden und für Rechtssicherheit zu sorgen. Eine seiner wichtigsten Aufgaben war es, die sogenannten Grubenverleihungen vorzunehmen und zu kontrollieren: Wenn ein Bergbautreibender Anspruch auf ein zukünftiges Bergwerk erhob oder auf eines, dessen Verleihung hinfällig geworden war, so musste er dieses »muten«, das heißt nach einem formalisierten Verfahren die Verleihung beantragen. In der Regel nahm der Bergmeister das infrage kommende Berglehen in Augenschein, und im Anschluss daran wurde die Verleihung in ein Bergbuch eingetragen. Dadurch war das Bergwerk rechtsgültig mit allen Rechten und Pflichten verliehen. Da vor allem die Befahrung der Bergwerke sehr zeitaufwändig war, wurde der Bergmeister bei seiner Tätigkeit durch Geschworene unterstützt.

Bei dem hier gezeigten Bergbuch handelt es sich um eines der ältesten Bergbücher in Sachsen überhaupt. Es ist das Bergbelehnungsbuch aus Schneeberg mit Einträgen aus den Jahr 1503 bis 1505. Auf insgesamt 47 Blatt wurden chronologisch die Bergwerksverleihungen eingetragen, und diese über ein vorgesetztes, alphabetisches Namensregister der Beliehenen ergänzt. Die Verleihungen selber waren ein förmlicher Rechtsakt und fanden immer mittwochs statt. Im Bergbuch eingetragen wurden unter dem Datum (die Datierung erfolgte nach dem kirchlichen Festkalender) der Name des Bergmeisters, der Geschworenen und der Bergverordneten als Zeugen. Die genannten Personen nahmen an dem Verleihakt durch persönliche Anwesenheit teil. Dann wurden in jeweils einem eigenen Absatz die Berglehner aufgeführt, um welches Berglehen es jeweils ging, mit Lage-, Orts- und Größenbeschreibung, gegebenenfalls auf dem Lehen liegenden Rechten und zuletzt Tag und Uhrzeit der Mutung.

Dieses vergleichsweise aufwändige Verfahren sorgte einerseits für die Rechtssicherheit, die der Berglehner benötigte, denn er investierte erhebliche Geldsummen, Zeit und Arbeitskraft. Andererseits war bot der Landesherr damit auch ein Verfahren an, dass für die nötige Ruhe und Sicherheit sorgte, die für die Gewinnung des Silbers notwendig war und in Form von Steuern zu einem kontinuierlichen Geldfluss in die herzogliche Kasse führte.

Gleichzeitig wurde auf diesem Wege aber auch etwas völlig Neues geschaffen: Nicht mehr eine Urkunde mit daran hängendem oder aufgedrücktem Siegel beglaubigte einen Rechtstitel, sondern der formalisierte Eintrag in ein Buch bezeugte einen Besitzanspruch. Diesen Vorgang mit seinen rechtlichen Auswirkungen kennen wir auch heute noch, wenn beispielsweise Grundbesitz im Grundbuch eingetragen wird. Im Bergbau finden sich somit sehr frühe Spuren der »freiwilligen Gerichtsbarkeit«. Die Aussage »alles kommt vom Bergwerk her« lässt sich somit auch auf Lebensbereiche anwenden, die nichts mit der primären Rohstoffgewinnung zu tun haben.

Archivgut © Quelle: SächsStA-F, 40015 Bergamt Schneeberg, Nr. 1277

Beispiel für einen Eintrag

Transkription:

Mitwuchen noch Misericordia domini Anno christi xvc quarto

Durch Hansen Fischer Bergmeyster, Hansen Kempffen Valentin Zeyßler Thomam Hornynck und Wenzel Hoerman geschworene yn beyweßin Michel Aegelmans Nicol Erlmans Georgn Strobelß und Hansen Burhwes vorodneter wye volget vorlihen und besteticht

Herren Caspar Richter die Zeyth Fruemesser zue Schwartznbergk vorlihen am Totensteyn hynter deß Peter Fleyschers garthen. Oswald Schneyderß Zech Eyn funtgrub mit dreye wheeren. Dor zue eynen Erbstollen mit seinir gerechtigkeyth und bemueth Sonabenths noch Resurexi in der zwolften stund uf jar wye berurth

Am Rand von jüngerer Hand: Todenstein

Übersetzung:

[Am] Mittwoch nach [dem Sonntag] Misericordia Domini im Jahre des Herrn 1504 [24. April 1504]

Durch den Bergmeister Hans Fischer, die Geschworenen Hans Kempf, Valentin Zeissler, Thomas Horning und Wenzel Hörmann wurde in Anwesenheit der Bergverordneten Michael Egelmann, Nikolaus Erlmann, Georg Strobel und Hans Burwes verliehen und bestätigt:

Herrn Caspar Richter, zur Zeit Frühmesser zu Schwarzenberg, wurde  verliehen am Totenstein hinter dem Garten Peter Fleischers die Zeche Oswald Schneiders, eine Fundgrube mit drei Wehren, dazu einen Erbstolln mit allen Rechten und Pflichten. Die Mutung fand am Sonnabend nach Resurrexit statt [13. April], zur zwölften Stunde, im Jahr wie genannt.

Anmerkung: Ein »Wehr« bezeichnet ein altes Flächenmaß, ca. 14 x 7 m.

 

 

Zu den fünf tschechischen Bestandteilen der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří gehört die Bergbaulandschaft Jáchymov (St. Jochamisthal). Mitten im Stadtgebiet von St. Joachimsthal liegt die seit 1530 nachgewiesene Grube »Einigkeit« (tschechisch: Důl Svornost). Gefördert wurden zunächst Silber- und Kobalterze. Seit dem 19. Jahrhundert kam Pechblende hinzu, was vor allem für die Produktion bestimmter Uranfarben und zu medizinischen Zwecken benötigt wurde. Im 20. Jahrhundert war die uranhaltige Pechblende das wichtigste Produkt der Grube, so dass sie nach der Annexion des sogenannten »Sudetenlandes« im Jahr 1938 Teil der St. Joachimsthaler Bergbau GmbH wurde und damit zu den Reichswerken Hermann Göring gehörte, eines der größten Konzerne im nationalsozialistischen Deutschland. Dieser war Teil der nationalsozialistischen Autarkiepolitik, um im Zuge der Kriegsvorbereitungen von Rohstoffimporten weitgehend unabhängig zu werden. Während des 2. Weltkriegs wurden hier vor allem Sowjetische Kriegsgefangene eingesetzt. Nach Kriegsende diente die Grube als »Stollen Nr. 1« der Uranförderung für die UdSSR, wozu bis Mitte der 1950er Jahre mehrere Hunderttausend Strafgefangene eingesetzt wurden, die den Begriff der »Hölle von Joachimsthal« prägten. 1964 wurde der aktive Bergbau in der Grube eingestellt, nur noch die tschechischen Staatsbäder nutzen ihn für medizinische Zwecke. Seit 2008 sind Teile der Anlage als Besucherbergwerk begehbar.

Archivale
St. Joachimsthaler Bergbau GmbH, Grubenbaue zwischen Wernerschacht und Einigkeitschacht in St. Joachimsthal [Jachymov], 1943  © Quelle: SächsStA-F, 40044 Generalrisse, Nr. 1-H20912

Der hier gezeigte Riss wurde im Mai 1943 durch den Werksmarkscheider der St. Joachimsthaler Bergbau GmbH R. Herrmann erstellt (Unterschrift am rechten unteren Rand). Er zeigt sehr stark schematisiert im Maßstab 1:5000 die untertägigen Gebäude zwischen dem Werner- und dem Einigkeitsschacht. Auf schmückendes Beiwerk wird vollständig verzichtet, ebenso auf eine Darstellung der Übertagesituation. Die einzelnen Sohlen sind durch die unterschiedliche Farbgebung erkennbar. Die Besonderheit dieses Risses liegt in seiner isometrischen Darstellung, das heißt die Zeichnung vermittelt den perspektivischen Eindruck, behält dabei aber die korrekten Größenverhältnisse bei, so dass alle Abmessungen direkt aus der Darstellung entnommen werden können. Das ist bei einer »echten« perspektivischen Zeichnung nicht möglich. Allerdings ist zu beachten, dass der Verlauf der dargestellten Stollen und Schächte nur idealisiert wiedergegeben wird. Es geht in diesem Riss um eine Überblicksdarstellung, wichtig ist vor allem der Gesamteindruck.

Dieser Riss steht nicht nur exemplarisch für den besonderen Darstellungstyp der isometrischen Zeichnung, sondern auch für die Überlieferung der nordböhmischen Montanregion, die durch Annexion zwischen 1938 und 1945 ein Teil des Bezirks des Oberbergamts Freiberg war. Die nüchterne und unprätentiöse Darstellung lässt leicht übersehen, dass der Riss eine enge Beziehung zu den dunkelsten Epochen des Bergbaus in der Region vor und nach 1945 hat.

Die gesüdete Karte aus dem 17. Jahrhundert zeigt die Bergbaulandschaft zwischen den Orten Lauenstein, Geising, Altenberg und Bärenstein (Bernstein). Die Wege nach Lauenstein und Altenberg sowie der Fluss Müglitz (Mieglitz) kreuzen das vor allem im oberen Teil des Lageplans noch stark bewaldete Gebiet. Über Tage ist die Landschaft durch zahlreiche Bergbauanlagen geprägt; unter Tage durchziehen die als Stolln und Querschläge angedeuteten Grubengebäude diesen Abschnitt des Osterzgebirges.

Ähnliche Darstellungen existieren in sieben weiteren Versionen der sogenannten „Land Charte von Bärenstein“, die als Bärensteiner und Lauensteiner Exemplare vorliegen. Die Originale und historischen Kopien befinden sich im Stadtarchiv Bärenstein, Schloss Lauenstein sowie in Privateigentum.

In der oberen linken Ecke ist der heutige Welterbebestandteil Lauenstein mit den Hauptelementen Schloss Lauenstein und Stadtkirche Lauenstein zu sehen. Lauenstein wurde verstärkt bergbaulich relevant, als der Freiberger Ratsherr und Bergbauunternehmer Hans Münzer 1464 Schloss Lauenstein vom sächsischen Kurfürst Friedrich II. erwarb. Münzer wurde damit Herr über die Grundherrschaft Lauenstein. Reichlich zehn Jahre später schuf er für sein Herrschaftsgebiet ein Vasallenbergamt in Neugeising, nachdem er sich vom Kurfürst das niedere Bergregal verleihen lassen hat.

Bei diesen Vasallenbergämtern, von denen es in Sachsen nur wenige gab, handelte es sich um eine Sonderform der Bergverwaltung. Das Bergregal war ursprünglich im Mittelalter ein Privileg des Landesherrn, das ihm das alleinige Verfügungsrecht über die Bodenschätze in seinem Territorium gewährte. Die Verfügungsrechte über Gold, Silber und Salz verblieben in Form des höheren Bergregals beim Landesherrn. Neben diesem staatlichen oder fiskalischen Bergbau existierte jedoch auch der grundherrliche Bergbau, auch Vasallenbergbau genannt. Über die im höheren Bergregal nicht erfassten Bodenschätze verfügten üblicherweise die Grundherren als Vasallen (Lehnsmänner) des Landesfürsten. Diese Verfügungsgewalt wurde ihnen durch landesherrliche Verleihung zuteil. Das niedere Bergregal umfasste beispielsweise die Abbaurechte für Zinn, Eisen, Kobalt und Wismut.

Die Landesherren versuchten stets wirtschaftlich bedeutsam gewordene Metalle in ihr Bergregal einzubeziehen. Das für das östliche Erzgebirge bedeutsame Zinn blieb jedoch immer mit dem Grundeigentum verbunden. Der Landesherr erhielt somit nur dann Zugriff auf die Erträge aus dem Zinnerzbergbau, wenn er selbst Grundherr über das entsprechende Gebiet wurde. Die Wettiner erwarben deshalb im 15. Jahrhundert ihrerseits die Herrschaften Bärenstein (auf der Karte in der unteren rechten Ecke) und Altenberg (auf der Karte oben rechts), um sich das Monopol über den dortigen Zinnbergbau zu sichern.

Die Verwaltung der grundherrlichen Bergbauangelegenheiten oblag einem Bergamt, das zur Unterscheidung von den landesherrlichen Bergämtern Vasallenbergamt genannt wurde. Die Beamten des Vasallenbergamtes konnten den in ihrem Bergrevier liegenden Bergwerken den Abbau niederer Metalle gewähren, sie führten die technische und administrative Kontrolle über das Bergbaugeschehen und förderten auch sonst den Bergbau ihres Reviers. Das niedere Bergregal enthielt auch das Recht zur Ausübung der Berggerichtsbarkeit, womit dem Bergamt die Gerichtsbarkeit über Zechen, Wäschen und Räume sowie das Disziplinarrecht gegenüber Bergarbeitern und Steigern zukam.

Archivale
Ausschnitt aus einem Riss mit der Stadtansicht von Lauenstein  © Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I722

Die Aufteilung des Bergregals hatte zur Folge, dass ein geografisches Gebiet aus bergbaulicher Sicht theoretisch zwei Herren unterstehen konnte. Der Bergbau auf niedere Metalle mitsamt seinen Kosten und Gewinnen stand dem Grundherrn zu, der Bergbau auf höhere Metalle dem Landesherrn. Sofern es den Bergbau auf höhere Metalle betraf, konnte der Landesherr also auch auf dem Gebiet einer Grundherrschaft aktiv werden. Die Karte kann somit als Überblicksdarstellung unterschiedlicher bergrechtlicher Verhältnisse in einem eng umgrenzten Gebiet verstanden werden.

Die bergbaulichen Sonderrechte der Grundherren wurden im Königreich Sachsen erst mit dem Regalbergbaugesetz von 1851 aufgehoben. Der Vasallenbergbau wurde eingezogen, indem die grundherrlichen Bergregalitätsrechte an den Staat übergingen. Damit wurde auch das Vasallenbergamt Neugeising aufgelöst, dessen Revier danach dem Zuständigkeitsbereich des Bergamts Altenberg zufiel.

Die Grundherrschaft Lauenstein selbst gelangte im 16. Jahrhundert an die Adelsfamilie von Bünau, welche damit Inhaber des niederen Bergregals wurde und in ihrer rund 300 Jahre andauernden Herrschaft über Lauenstein einen intensiven Zinnerzbergbau betrieb. Die Einnahmen aus dem einträglichen Bergbau flossen u. a. in den Wiederaufbau des Schlosses und der Stadtkirche, die durch den Stadtbrand von 1594 zerstört worden waren. Beide Gebäude sind auf der kleinen Stadtansicht oben links gut zu erkennen.

Die historische Darstellung von Rissen erfolgte üblicherweise in zweidimensionaler Form. Die heute geläufige dreidimensionale Darstellung von geografischen Gegebenheiten stellt mit moderner Technik und Grafiksoftware kein Problem mehr dar. Wer aber vor dem Computerzeitalter Dinge räumlich darstellen wollte, musste kreativ werden. Eine Lösungsmöglichkeit aus dem 18. Jahrhundert wird in dieser Ausstellung anhand des Risses zum Zwitterstock Altenberg gezeigt.

Bei dem Zwitterstock Altenberg handelt es sich um die bedeutendste Zinnlagerstätte des Erzgebirges. Der Begriff Zwitter bezeichnet dabei eine bestimmte Art von Zinnstein, den Kassiterit, den man im 15. Jahrhundert für einen Zwitter aus Erz und Gestein hielt. Ein Stock im geologischen Sinn ist eine größere, unregelmäßig geformte Gesteinsmasse.

Das vorliegende Archivale ist Teil einer Serie von drei zusammengehörigen »Heften«, die 1738 von den beiden Freiberger Bergakademisten Carl Friedrich Freiesleben und Johann Friedrich Freiesleben, welcher auch Markscheiderstipendiat war, angefertigt wurden. Bei Ersterem handelt es sich um den Onkel des bekannten Berghauptmanns Johann Carl Freiesleben, bei dem zweiten um dessen Vater.

Um sich einen Überblick über die Lagerstätte zu verschaffen, wurden drei großformatige »Hefte« angefertigt, deren Grundrisse und Profile übereinandergelegt werden konnten. Das erste Heft (Archivaliensignatur: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I633) umfasst die Grundrisse des Zwitterstocks, das zweite Heft (Archivaliensignatur: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I634) die Profile (Saigerrisse) von Osten nach Westen und das dritte Heft (Archivaliensignatur: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I635) die Profile von Norden nach Süden.

Jede Seite der drei Hefte zeigt einen Riss mit einem Querschnitt des Zwitterstocks. Dargestellt wurden Anlagen des Bergbaus sowohl über Tage als auch unter Tage.

Archivale
Ausschnitt aus einem Riss mit einem Querschnitt des Zwitterstocks, hier: Anlagen über als auch unter Tage, darunter Wasserräder, Fahrten und Pinge  © Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I634

Details wie beispielsweise Kunsträder sind deutlich erkennbar. Dabei handelt es sich um Wasserräder, die im Bergbau unter Tage als Antriebsmaschinen für andere Maschinen und Anlagen dienten, im Ausschnitt rechts zu erkennen am oberen Ende des Schachtes direkt unter der Kaue und in der unteren Hälfte des Berggebäudes, gekennzeichnet mit dem roten Buchstaben »f«.

Fahrten (Leitern) dienten den Bergarbeitern als Übergang zwischen den einzelnen Sohlen unter Tage.

Über Tage wiederum sind die Abhänge der Pinge gut zu erkennen.

In den beiden Heften mit den Profilrissen wurden im Bereich der übertägigen Zeichnungen Teile ausgeschnitten, so dass die dahinterliegende Fläche sichtbar wird und eine räumliche Tiefe entsteht. Zudem finden sich an mehreren Stellen in den Strecken unter Tage kleine eckige Löcher im Papier. Diese stellen Übergänge in andere Strecken dar – eine einfallsreiche Lösung für die Darstellung in der Zweidimensionalität des Querschnitts.

Die drei Hefte bilden ein Gesamtwerk zur Darstellung des Zwitterstocks im Raum. Innerhalb dieses Werks erfolgt die Orientierung anhand eines Gitternetzes und der Bezeichnung der Strecken und Schächte mithilfe von Buchstaben. Eine weitere Hilfe stellen die Entfernungsangaben an den Rändern des Gitternetzes dar. Die Vermessung und entsprechende Einzeichnung der Maße in die Risse erfolgte maßstabsgerecht, so dass die Seiten punktgenau aufeinanderliegen und dadurch die bereits erwähnte räumliche Tiefe schaffen. Die Entfernung im Bergwesen wurde in Sachsen bis zum Jahr 1870 in Lachter angegeben, wobei ein Lachter etwa zwei Metern entspricht.

Die Heftserie der Herren Freiesleben zum Zwitterstock Altenberg zeigt eindrucksvoll, mit welcher Akribie und Kreativität die früheren Bergleute ihre Arbeit ausgeübt haben. Ohne Computer und moderne Vermessungsmöglichkeiten gelang ihnen bereits die Darstellung komplexer Daten nicht nur in der Ebene (2D), sondern im Raum (3D). Dadurch konnten sie dem Betrachter zusätzliche Informationen zur Orientierung anbieten. So schufen sie – lange, bevor Computertechnik aufkam – exakte Arbeitsmittel, die auch heutigen Bergleuten, Geologen und Historikern noch wertvolle Hinweise bieten können.

Archivalie
Gottfried Rübners Zain-, Zeug- und Schaufelhammer in Frohnau sowie der von David Martin gekaufte alte Kupferhammer an der Weißen Sehma zwischen Buchholz und der oberen kurfürstlichen Schmelzhütte, 1660-1661  © Quelle: StA-F, 40017 Obergebirgisches Oberzehntamt, Nr. 32, fol. 6r

Der Frohnauer Hammer ist nicht nur ein wichtiges Objekt der Montanregion Erzgebirge, sondern auch das älteste technische Denkmal in Sachsen. Eingerichtet wurde es bereits im Jahr 1908.

Die Überlieferung im Bergarchiv Freiberg zu diesem bedeutenden Sachzeugen der erzgebirgischen Montangeschichte beginnt im Jahr 1660, als sich der Hammerherr, der erfolgreiche Annaberger Kaufmann Gottfried Rübner, beim Kurfürsten darüber beschwerte, dass in nicht allzu großer Entfernung der Annaberger Tuchscherer David Martin ein weiteres Hammerwerk errichten wollte. Die Hintergründe dieser Auseinandersetzung liegen in den Bemühungen, den Bergbau im oberen Erzgebirge nach den schweren Zerstörungen, die der Dreißigjährige Krieg mit sich gebracht hatte, wieder in Gang zu bringen. Gottfried Rübner hatte erkannt, dass der Betrieb von Bergwerken eine spezifische Infrastruktur benötigte, neben Schmelzhütten vor allem Hammerwerke. Im Jahr 1657, neun Jahre nach dem Westfälischen Frieden, erwarb er vom Kurfürsten einen seit gut 20 Jahren wüst liegenden Kupferhammer in Frohnau unterhalb von Annaberg an der Sehma und erwirkte vom Kurfürsten gleichzeitig das Privileg, dort einen »Zain-, Zeug- und Schaufelhammer« zu errichten. Als »Zaine« bezeichnet man Metallrohlinge oder -barren, aus denen dann beispielsweise Münzen geschlagen oder andere Produkte hergestellt werden können. Unter »Zeug« ist Werkzeug zu verstehen. Um die Gebäude instand zu setzen und die Hammertechnik einzubauen, wandte Gottfried Rübner einschließlich des Kaufpreises die stolze Summe von 463 Gulden auf. Zum Vergleich: Der Zainschmied, den Rübner einstellte, verdiente im Jahr insgesamt 50 Gulden. Als Rübner nun erfuhr, dass der Annaberger Tuchscherer David Martin beabsichtigte, auf dem Gelände einer ehemaligen Schmelzhütte an der Sehma oberhalb des Frohnauer Hammers in einem verfallenen Hüttenstadel ebenfalls ein Hammerwerk einzurichten, sah er seine Investitionen bedroht und wandte sich am 9. April 1660 an den Kurfürsten mit der Bitte, das Oberzehntamt in Annaberg anzuweisen, David Martin keine Konzession für den Betrieb eines weiteren Hammerwerkes zu erteilen. Er, Rübner, besitze schließlich die ältere Konzession und für zwei relativ dicht beieinanderliegende Hammerwerke wäre gar nicht genug Arbeit vorhanden. Es entsteht der Eindruck, als versuchte Rübner, sich Konkurrenz vom Leibe zu halten. Die kurfürstliche Kanzlei reagierte entsprechend zurückhaltend und beauftragte das Annaberger Oberzehntamt um Aufklärung. Dieses wiederum holte Informationen und wiederholt Stellungnahmen aller Beteiligter ein und verfasste schließlich ein mehrseitiges Gutachten. Der Schriftwechsel zog sich über fast eineinhalb Jahre bis in den August 1661 hin. Schließlich wies die kurfürstliche Kanzlei in Dresden das Oberzehntamt tatsächlich an, David Martin den Bau eines weiteren Hammerwerks zu verwehren. Die Begründung ist bemerkenswert, spielte doch Rübners Hauptargument keine Rolle, er sei in Besitz der älteren Konzession und es gäbe nicht genug Arbeit für zwei Hammerwerke. Zum einen befürchtete man durch zwei nahe beieinander befindliche Hammerwerke immer wiederkehrenden Zank und Streit. Zum anderen sah man Probleme im zukünftigen Bedarf gleich zweier Hammerwerke an Holzkohle. Die Ressource Holz war knapp, musste geschont und restriktiv bewirtschaftet werden, auch bereits rund 50 Jahre vor Carlowitz‘ »silvicultura oeconomica« und der Prägung des Begriffs der Nachhaltigkeit.

Archivalie © Quelle: StA-F, 40017 Obergebirgisches Oberzehntamt, Nr. 32

Dieses Archivale beleuchtet schlaglichtartig, welche Chancen auf Überlieferung von Bauwerken bestehen, zumal aus einer Zeit, in der es weder systematisch geführte Bauakten noch ein Grundstückskataster oder ein Grundbuch gibt. Erhalten haben sich oft die Dinge, die entweder rechtssetzend sind (beispielsweise Urkunden) oder aus der Masse des Gewöhnlichen herausstechen, wie beispielsweise ein Rechtsstreit. Ein besonderer Glücksfall ist es, wenn sich dann noch aus einer Gerichtsakte Dinge herauslesen lassen, die Rückschlüsse auf den Gebäudebestand und auf Einrichtungen zulassen.

Handschriftliche Urkunde mit Wachssiegel © Quelle: SächsStA-F, 40138 Blaufarbenwerk Schindlerswerk / Schneeberger Ultramarinfabrik, Nr. Ü5

Bei der hier gezeigten Urkunde handelt es sich um ein sogenanntes »Libell« (von lat. »libellus«, Büchlein), eine Urkunde in Buchform. Mit ihr erneuerte der sächsische Kurfürst Johann Georg II. am 28. September 1677 das Privileg des Schindlerswerkes zur Blaufarbenherstellung. Dem Gründer und Namensgeber des Blaufarbenwerkes, Erasmus Schindler (1608 – 1673), wurde erstmalig am 4. Mai 1649 die Genehmigung zur Produktion von Blaufarben auf seinem Grundstück bei Albernau erteilt. Das Privileg ist eine von nur sechs im Bergarchiv aufbewahrten Urkunden.

Nach dem Tod des Schneeberger Kaufmanns Erasmus Schindler wandte sich sein Erbe Carl von Ryßel an den Kurfürsten mit der Bitte um Bestätigung und Erneuerung der Genehmigung zur Fortführung des Blaufarbenwerksbetriebes. Unter Zitierung des ursprünglichen Privilegs von 1649 und eines weiteren Privilegs von 1672 zur Errichtung einer Getreidemühle auf dem Grundstück kam der Kurfürst der Bitte Ryßels nach und der Regelungsinhalt der beiden älteren Schriftstücke wurde auf den Supplikanten übertragen. Dieser erhielt damit nicht nur die Erlaubnis zur Fortführung des Blaufarbenwerksbetriebes, sondern auch zum Bierausschank, Schlachten und Backen sowie zum Bau von Wohnhäusern und Bergschmieden. Zusätzlich erlangte er die niedere Gerichtsbarkeit, die Holzversorgung seines Betriebes wurde gesichert und Abgabe des Zehnten geregelt.

Ausschnitt aus handschriftlicher Urkunde © Quelle: SächsStA-F, 40138 Blaufarbenwerk Schindlerswerk / Schneeberger Ultramarinfabrik, Nr. Ü5

Das erneuerte, von einem Kanzleischreiber verschriftlichte Privileg beglaubigte Kurfürst Johann Georg II. mit seiner eigenhändigen Unterschrift.

Ausschnitt Rotwachssiegel © Quelle: SächsStA-F, 40138 Blaufarbenwerk Schindlerswerk / Schneeberger Ultramarinfabrik, Nr. Ü5

Das ebenfalls zur Beglaubigung angehängte Rotwachssiegel zeigt das kurfürstliche Kammersiegel. Rot galt als vornehme Wachsfarbe und wurde vor allem von Souveränen benutzt.

Schindlerswerk war nicht die einzige Produktionsstätte für die Blaufarbenherstellung in Sachsen. Das Erzgebirge, das sich aufgrund seiner Wälder, Wasserläufe und Kobalterzvorkommen, die jahrhundertelang als die weltweit reichsten galten, besonders für den Betrieb von Blaufarbenwerken eignete, erlebte eine besondere Häufung solcher Werke. Allein zwischen 1635 und 1644 entstanden maßgeblich vier Werke: Blaufarbenwerk Niederpfannenstiel, Blaufarbenwerk Jugel, Blaufarbenwerk Oberschlema und Blaufarbenwerk Sehma (nach Werksverlegung Blaufarbenwerk Zschopenthal). Diese Betriebe setzten das Handwerk der Blaufarbenherstellung auf der Basis von Kobalt – in zeitgenössischen Quellen auch kobold genannt – fort.

Bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts wurde im Erzgebirge Glas mit Kobalterz gefärbt und Kobaltblau für Töpferwaren verwendet. Im darauffolgenden Jahrhundert verarbeitete man das Kobalterz durch Röstung zu Safflor und stellte schließlich selber Smalte, das heißt den eigentlichen blauen Farbstoff her. Erzgebirgisches Kobalterz, Safflor und Smalte waren gefragte Exportgüter, die vor allem von holländischen Kaufleuten gehandelt und bis nach Venedig, dem damaligen Zentrum der kunsthandwerklichen Glasherstellung, gebracht wurden. Erzgebirgisches Kobaltblau war zudem die Grundlage des Delfter Blau.

Kobalterze, die bei der Silbergewinnung anfielen und in früheren Zeiten noch achtlos auf die Halden gestürzt wurden, bildeten nach dem Niedergang des Silberbergbaus im Schneeberger Raum die Grundlage für einen neuerlichen wirtschaftlichen Aufschwung der Region.

Zum Schutz ihrer Produkte und Unternehmen schlossen sich 1641 die Kobaltgewerke und Blaufarbenwerksbesitzer im mehrfach erneuerten Schneeberger Hauptkobaltkontrakt zusammen, der unter anderem den Verkauf der Erzeugnisse und ihre Preise, die Versorgung mit Pottasche zur Blaufarbenherstellung und die Verwendung von Warenzeichen zur Abhebung von ausländischen Erzeugnissen regelte. Weiterhin wurde das Verbot zur Errichtung zusätzlicher Blaufarbenwerke in Sachsen sowie die Einrichtung gemeinsamer Handelslager vertraglich fixiert. Die weltweit gemeinsame Vermarktung ihrer Produkte sicherte den erzgebirgischen Blaufarbenwerken über lange Zeit ein Quasi-Monopol. Die Rentabilität des Kobaltgeschäftes rief auch die Landesherren auf den Plan, die sich gemeinsam mit den privaten Blaufarbenwerksbesitzern kartellartig zusammenschlossen.

Aufgrund Rohstoffmangels und Absatzschwierigkeiten infolge ausländischer Konkurrenten geriet das sächsische Blaufarbenwesen Mitte des 19. Jahrhunderts in die Krise. Konkurrenz brachte auch der chemische Fortschritt, der die Herstellung von billigerem, synthetischem Ultramarinblau ab 1828 ermöglichte. Schindlerswerk wurde daraufhin 1855 in eine Ultramarinfabrik umgewandelt. Das seit 1946 unter der Bezeichnung VEB Ultramarinfabrik Schindlerswerk firmierende Unternehmen war der einzige Hersteller von Ultramarin in der DDR. Heute ist Schindlerswerk die wahrscheinlich weltweit älteste noch produzierende Farbenfabrik.

Archivale, Situationsplan einer Hütte © Quelle: SächsStA-F, 40133 Hütte Halsbrücke, Nr. 2-K28

Der Hüttenstandort Halsbrücke, nördlich Freiberg gelegen, galt im 19. Jahrhundert als »metallurgisches Weltwunder« und ist auf einer Vielzahl von Karten und Rissen abgebildet. Der hier präsentierte Riss zeigt das Areal der Hütte Halsbrücke im Jahr 1887. Er ist das Ergebnis eines markscheiderischen Studienprojekts der Bergakademie Freiberg unter Leitung von Prof. Dr. Max Carl Ludwig Schmidt.
Bei dieser Darstellung handelt es sich um einen Druck, hergestellt von der Aubeldruck-Anstalt Aubel & Kaiser in Köln. Das ausgestellte Exemplar enthält aber auch einige händische Ergänzungen, die nachträglich aufgebracht wurden. So wurden im Zentrum des Risses der unterirdische Verlauf des Hüttengrabens mit blauer Farbe nachgetragen sowie am rechten Rand weitere Halden mit roter Farbe eingezeichnet.
Das Halsbrücker Wahrzeichen, die Hohe Esse, ist auf dem Riss nicht zu finden. Sie wurde einerseits erst 1888/1889 erbaut, ein Jahr nach der Drucklegung des Risses. Andererseits befindet sich ihr Standort nördlich der Mulde außerhalb des Blattschnitts, doch auch der über die Mulde führende Rauchkanal ist noch nicht verzeichnet.
Die Entwicklung des Hüttenstandortes Halsbrücke begann 1612 mit der Gründung der »Schmelzhütte auf dem Halsbrücker Spat«. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde die Hütte infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten stillgelegt, bis sie 1663 in kurfürstlich-sächsischen Besitz überging und durch das Oberhüttenamt Freiberg ausgebaut wurde. Die frühe Entwicklung der Hütte wurde durch die Verhüttung von silberhaltigen Erzen geprägt. Anfangs noch eine typische Schmelzhütte aus dem 17. Jahrhundert, wurde 1791 das weltgrößte Amalgamierwerk in Halsbrücke gebaut. Dieses diente der Gewinnung von Silber durch das Lösen in Quecksilber. Das Werk war bis 1857 in Betrieb, als die Amalgamation mit der fortschrittlicheren Konkurrenz nicht mehr mithalten konnte.
Seit dem 19. Jahrhundert zeigten sich jedoch auch zunehmend die durch chemische Prozesse entstehenden Umweltschäden. Bereits 1853 gab es erste Beschwerden wegen Hüttenrauchschäden. Daher wurde 1888/1889 die sogenannte Hohe Esse errichtet, ein frei stehender Schornstein, der die giftigen Rauchgase ableiten und in größerer Höhe verdünnen sollte. Mit seiner Höhe von 140m galt die Hohe Esse damals als höchster Schornstein der Welt.
Die Frage dieser Schäden führte jedoch nicht nur zu einer ständigen Verbesserung der Technik, sondern ebenso zu neuen Erkenntnissen in der Gewinnung und Nutzbarmachung der Metalle und Verbindungen, die sich in den Hüttenabgasen befinden, wie zum Beispiel Blei, Zink, Arsen und Schwefeldioxid. Damit erweiterte sich das Verarbeitungsspektrum in der Hütte. 1853 wurde eine eigene Bleiwarenfabrik gebaut, die einerseits zur Deckung des eigenen Bedarfs an Bleihalbzeugen und Bleiapparaten, andererseits auch zur Belieferung fremder Auftraggeber diente. Innerhalb der nächsten Jahre entstanden eine Kupfervitriolanlage (1859), eine Goldscheideanstalt (1861/62) und eine Schwefelsäurefabrik (1865).
Anfang des 20. Jahrhunderts musste das Verarbeitungsspektrum abgewandelt werden. Importbeschränkungen und die kriegsbedingte Rohstoffbewirtschaftung entzogen der Halsbrücker Hütte zunehmend ihre traditionelle Produktionsbasis und führten zum Rückgang der Metallproduktion. Dies führte in den zwanziger Jahren zur Entwicklung und Produktion neuer Erzeugnisse. So erweiterte beispielsweise die Goldscheideanstalt ihr Programm um Salze (Silbernitrat, Chlorgold und Glanzgold), keramische Farben, Lote und Dentallegierungen aus Edelmetallen. In der Bleiwarenfabrik wurde die Herstellung von Apparaturen aus Blei (Pumpen, Ventilatoren, Ventile) forciert.
Infolge des Kriegsendes 1945 kam die Bergbau- und Hüttenindustrie in Freiberg vorerst zum Erliegen. Stück für Stück konnten die einzelnen Bereiche der Hütte Halsbrücke ihre Arbeit jedoch wieder aufnehmen. Zuerst begann die Bleihütte wieder mit dem Schmelzbetrieb, wobei sie aus den noch vorhandenen Vorräten überwiegend Werkblei, Elektrolytblei und Raffinatsilber anfertigte. Es folgten die Bleiwarenfabrik und schließlich auch die Goldscheideanstalt.
Während des 20. Jahrhunderts wurde das Hüttenwerk Halsbrücke mehrere Male umbenannt und gehörte nach dem Zweiten Weltkrieg unterschiedlichen übergeordneten Betrieben an, darunter ab 1961 dem VEB Bergbau- und Hüttenkombinat »Albert Funk«. Der Wiederaufbau in der DDR eröffnete für die Hütte Halsbrücke weitere Betätigungs- und Produktionsfelder, wodurch es ihr gelang, sich stetig weiterzuentwickeln und so ihr Bestehen bis in die Gegenwart zu sichern.
1990 erfolgte die Privatisierung des Kombinats. Heute haben sich auf dem ehemaligen Gelände des Hüttenwerkes die Feinhütte GmbH Halsbrücke und die Saxonia Edelmetall GmbH Halsbrücke etabliert.

Grund- und Seigerriss © Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I1309

Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert nimmt im Bergbau – analog zur Entwicklung in der allgemeinen Kartografie – eine Darstellungsform Gestalt an, die eine dreidimensionale Situation in Landschaft und in der Grube zweidimensional abbildet: der Grund- und Seigerriss. Die untertägigen Vermessungsingenieure, die Markscheider, schaffen dafür nach und nach ein System, welches es ermöglicht, die zeichnerisch dargestellten Elemente vor Ort eindeutig zu identifizieren. Der Beweggrund dafür ist zunächst ein rechtlicher: Die Grubenfeldgrenzen, nach denen sich die Rechte und Pflichten des jeweiligen Eigentümers und des Abbauberechtigten bemessen, werden Übertage abgesteckt, wirken sich aber auf die untertägigen Grubengebäude maßgeblich aus. Eine eindeutige Beziehung zwischen der übertägigen und der untertägigen Situation muss also zwingend hergestellt werden. Dafür werden zwei Zeichnungen in einer vereinigt, die Draufsicht (der Grundriss) und eine vertikale Schnittdarstellung (seiger = senkrecht). Die Positionen markanter Punkte der beiden Darstellungen, meist übereinander angeordnet, werden durch gestrichelte Linien miteinander verbunden. Auf diese Weise wird aber nicht nur die Wirklichkeit zeichnerisch abgebildet, sondern es entsteht auch ein veritables Arbeitsinstrument, mit dem sich vorgesehene Maßnahmen planen und ihre Folgen abschätzen lassen. Damit das funktioniert, sind auf den bergbaulichen Grund- und Seigerrissen seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in der Regel folgende Elemente zu finden:

Ausschnitt aus Grund- und Seigerriss, hier Kartusche © Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I1309
  • die sogenannte Kartusche mit dem Titel der Darstellung, dem Entstehungszeitraum und dem anfertigenden Markscheider,
Ausschnitt aus Grund- und Seigerriss, hier Nord- oder Orientierungspfeil © Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I1309
  • der Nord- oder Orientierungspfeil,
Ausschnitt aus Grund- und Seigerriss, hier Maßstab © Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I1309
  • ein einheitlicher, für beide Darstellungen verbindlicher Maßstab,
Ausschnitt aus Grund- und Seigerriss, hier Legende © Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I1309
  • eine Legende,
Ausschnitt aus Grund- und Seigerriss, hier Verbindungen © Quelle: SächsStA-F, 40040 Fiskalische Risse zum Erzbergbau, Nr. I1309
  • und die Verbindungslinien zwischen den beiden Darstellungen.

Bei dem hier gezeigten Riss aus dem Jahr 1761 handelt es sich um eine unspektakuläre Darstellung, die sich auf das Wesentliche konzentriert und auf Beiwerk verzichtet. Es geht dabei um die Frage, ob es möglich ist, für die Silberspat-Fundgrube im Goldbachtal nördlich der Bergstadt Brand das Wasser des nahegelegenen Rotvorwerksteichs zu nutzen, um in der Grube ein Wasserrad für ein Kunstgezeuge anzutreiben. Die Darstellung offenbart, dass das durchaus möglich gewesen wäre, aufgrund der ungünstigen topographischen Verhältnisse jedoch aufwändig ein Stolln hätte vorgetrieben werden müssen. Das Vorhaben wurde deshalb so nicht umgesetzt. Aus anderen Grund- und Seigerrissen wissen wir, dass das Kunstgezeuge dennoch am vorgesehenen Standort eingebaut wurde (im Riss mit »G« gekennzeichnet). Das benötigte Aufschlagwasser wurde jedoch aus der entgegengesetzten, nordöstlichen Richtung über einen mehr als doppelt so langen, aber einfacher anzulegenden Kunstgraben von der Grube »Beschert Glück« herangeführt.

Darstellungen dieser Art sind in der Überlieferung des Bergarchivs Freiberg häufig zu finden. Typisch sind nicht nur die beschriebenen Zeichnungselemente, sondern auch die Reduktion der Darstellung. Die betroffenen untertägigen Anlagen, der Thelersberger Stolln, der Brandstolln und das Grubengebäude der Silberspat Fundgrube, sind deutlich umfangreicher als hier dargestellt. Für die Problemlösung ist allerdings nur ein kleiner Ausschnitt notwendig.

Riss einer Wassersäulenmaschine der Grube Segen Gottes Erbstolln bei Gersdorf bei Roßwein in der Vorder- und Seitenansicht © Quelle: SächsStA-F, 40044 Generalrisse, Nr. 1-K20034

Dieser Riss zeigt die Wassersäulenmaschine der Grube Segen Gottes Erbstolln bei Gersdorf bei Roßwein in der Vorder- und Seitenansicht. Angefertigt wurde der Riss von Edmund Backofen im Jahre 1844 und besteht insgesamt aus drei Teilen (Platten). Gezeigt wird hier die erste Platte. In den darauffolgenden werden Grundrisse, Querschnitte und weitere Details der Wassersäulenmaschine dargestellt.

Der Bergbau im Raum Gersdorf begann vermutlich bereits im 13. Jahrhundert, schriftlich überliefert sind erzliefernde Gruben aber erst seit dem 16. Jahrhundert. Die wichtigste Grube war der Segen Gottes Erbstolln. Die Grube lieferte seit 1679 Silbererz, hatte ihre ertragreichste Zeit aber vor allem in den 1850er- bis frühen 1870er-Jahren. Nach mehrjährigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die eine starke finanzielle Stützung durch Gelder der Gnadengroschenkasse erforderlich machten, stellte sie im Juli 1885 ihren Betrieb ein.

Schon im 18. Jahrhundert rüstete man die Grube mit leistungsfähigen technischen Anlagen aus. 1743 wurden für die Wasserhaltung ein Kunst- und Treibeschacht sowie die rd. 400m entfernten Krebsteiche zum Betrieb des Kunstgezeuges fertiggestellt. Damit war die Versorgung mit Aufschlagwasser ohne weitere Kraftverluste sichergestellt. 1778 wurde zur Erzförderung zusätzlich ein vom Freiberger Kunstmeister Johann Friedrich Mende (1743 - 1798) konstruiertes Treibewerk, bestehend aus einem Kunst- und Kehrrad, im Neuen Kunst- und Treibeschacht eingebaut. Ab 1790 begann der Transport des geförderten Erzes zur Wäsche über einen Kahnbetrieb, der 1841 durch den Transport per Grubeneisenbahn ergänzt wurde.

Im 19. Jahrhundert setzte man im Segen Gottes Erbstolln weiterhin auf konventionelle, wasserbetriebene Bergbaumaschinentechnik, daneben traten aber zunehmend technische Innovationen. So begann man 1833 mit der Förderung mittels eines vierrädrigen Förderwagens (Hunt) und errichtete noch 1848 zur Wasserhebung auf dem Wolfgangschacht einen Pferdegöpel. Das Kunstgezeug in diesem Schacht wurde weiterhin mit Feldgestänge betrieben, dessen Wasserrad aber 1845 durch eine vom Freiberger Kunstmeister Friedrich Wilhelm Schwamkrug (1808 - 1880) entwickelte, besonders langsam laufende Turbine ersetzt.

Ein ständiges Problem des Grubenbetriebs war die Wasserhaltung. Nachdem ein Einbruch von Grundwasser 1797 zur zeitweisen Stilllegung der Grube führte, sollte mit dem Bau einer Wassersäulenmaschine Abhilfe geschaffen werden. Daher baute der Freiberger Maschinendirektor Christian Friedrich Brendel (1776 - 1861) zwischen 1826 und 1833 im Josephschacht eine Wassersäulenmaschine mit zwei untereinanderliegenden Zylindern ein. Diese mit Wasserkraft betriebene Maschine sollte für eine kontinuierliche Wasserhebung sorgen und damit einen reibungslosen Erzabbau ermöglichen. Sie gehörte zu den innovativsten Wasserhebungsanlagen seiner Zeit. Zur weiteren Verstärkung der Wasserhebung aufgrund zunehmender Abbautiefe wurde 1849 am Josephschacht zusätzlich zur Wassersäulenmaschine über Tage eine Dampfmaschine aufgestellt, die ein untertägiges Kunstgezeug mit Kolbendruckpumpen antrieb. Somit trat der Dampf als neue Kraftquelle zur Wasserhebung an die Seite der Wasserkraft. Die Dampfmaschine am Josephschacht erforderte jedoch ständig Reparaturen und konnte den Anstieg des Grundwassers sowie das Absaufen tieferer Grubenbereiche nicht verhindern. Zudem verursachte die örtlich getrennte Aufstellung von Antriebsmaschine (Dampfmaschine) und Arbeitsmaschine (Kunstgezeug mit Kolbendruckpumpen) sowie deren Verbindung über ein mehrere Meter langes, gusseisernes Gestänge eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Dampfmaschine. Nicht nur die bergbaulichen Probleme konnten die Dampfmaschinen zunächst nicht ohne Weiteres lösen, sie stellten die Grubenbetreiber auch vor das wirtschaftliche Problem, die enormen Unterhaltungskosten für den Betrieb der Dampfmaschinen aufzubringen. Im Segen Gottes Erbstolln blieben daher Wasserkraftmaschinen auch weiterhin in Benutzung oder wurden – wie u. a. beim Bau einer 1863 von Carl Rudolf Bornemann (1821 - 1897) konstruierten Wassersäulenmaschine im Josephschacht – neu gebaut, während die Dampfmaschine wegen ihres ungünstigen Kosten-Nutzen-Aufwandes wieder stillgelegt wurde.

Im Freiberger Revier wurden die zu Beginn des 18. Jahrhunderts ursprünglich zur Wasserhaltung im englischen Bergbau entwickelten Dampfmaschinen erst 1844 eingeführt, im überregionalen Vergleich relativ spät. Berechnungen Brendels (1829) und Schwamkrugs (1851) hatten nachgewiesen, dass Wasserkraft billiger als Dampfkraft sei. Der hohe Brennstoffverbrauch und der teure Antransport der Kohle machten den Betrieb von Dampfmaschinen in wasserreichen Bergbauregionen über einen längeren Zeitraum zunächst unrentabel. Der nicht unerhebliche bauliche Aufwand zur Steigerung der Leistung der bestehenden Wasserkraftanlagen war noch immer billiger als die Dampfkraft am Ort der Grube. Im Freiberger Revier ersetzte daher die Dampfkraft nicht die Wasserkraft, sondern ergänzte diese vornehmlich dort, wo nicht genügend Aufschlagwasser zur Verfügung stand.

Der Einsatz von Wasserhaltungsmaschinen im 19. Jahrhundert im Segen Gottes Erbstolln kann damit wohl als beispielhaft für die Situation im Freiberger Revier angesehen werden.

Karte zum Bergbau um Freiberg um 1690 © Quelle: SächsStA-F, 40089 Revierwasserlaufanstalt des Freiberger Reviers mit Vorgängern, Nr. 2-K864

Der vorliegende Riss zeigt den Bergbau um die Bergstadt Freiberg, vermutlich entstanden um das Jahr 1690. Im Zentrum der Darstellung steht in der oberen Hälfte die Stadt Freiberg, begrenzt wird das dargestellte Gebiet im Norden durch Halsbrücke, im Westen durch den Hospital- und Stadtwald, im Süden durch Langenau und den Erzengler Teich und im Osten durch die Mulde.

Eine Datierung ist auf dem Riss selber nicht angegeben. Am oberen Bildrand wird die Titelrosette durch zwei Wappen eingerahmt. Das linke Wappen zeigt das kurfürstlich-sächsische Wappen, das rechte dasjenige der Familie von Schönberg. Erstellt worden ist der Riss vom Markscheider Johann Berger (1649 – 1695), einem vom Oberberghauptmann Abraham von Schönberg (1640 – 1711) geförderten Markscheider und »Bergbeamten«, dem wir auch die erste detaillierte Beschreibung der Grubengebäude des Freiberger Reviers verdanken, die »freiberga subterranea«. Ein Grund für die Anfertigung des Risses ist nicht bekannt. In der Titelrosette wird erwähnt, dass nicht nur bestehende Zechen mit ihren Tagegebäuden eingezeichnet sind, sondern auch solche, die bereits im vorhergehenden Jahrhundert erwähnt wurden. Man kann somit vermuten, dass der Riss im Zusammenhang mit den Bemühungen Abraham von Schönbergs entstand, den Freiberger Bergbau nach den Verwüstungen des Dreißigjährigen Kriegs neu zu organisieren und wieder zu beleben. In den Besitz der Bergverwaltung kam der Riss erst im Jahr 1851, als er vom Stollnfaktor Gustav Adolf Franke dem Rissarchiv der Stolln- und Röschenadministration geschenkt wurde, einer Vorläuferin der Revierwasserlaufanstalt.

Bemerkenswert sind die verzeichneten Details:

Kartenausschnitt
Stadt Freiberg  © Quelle: SächsStA-F, 40089 Revierwasserlaufanstalt des Freiberger Reviers mit Vorgängern, Nr. 2-K864

Die Stadt Freiberg (die Altstadt ist in ihrer Gesamtheit eines der Objekte der Welterberegion) ist mit dem Schloss im Norden, den markanten Kirchenbauten Dom, Petrikirche und Nikolaikirche sowie dem Rathaus, dem Kornhaus und der Stadtmauer mit Donatsturm und Erbischem Tor gut auszumachen.

Kartenausschnitt
Äquadukt  © Quelle: SächsStA-F, 40089 Revierwasserlaufanstalt des Freiberger Reviers mit Vorgängern, Nr. 2-K864

Ein weiteres heutiges Welterbeobjekt ist am oberen Rand des Risses zu entdecken. Über die Mulde wird die Wasserzuführung für die Grube Anna samt Altväter geführt, ein Aquädukt, der heute noch als Altväterbrücke befahrbar ist.

Kartenausschnitt
Hüttenstandort  © Quelle: SächsStA-F, 40089 Revierwasserlaufanstalt des Freiberger Reviers mit Vorgängern, Nr. 2-K864

Auch Hüttenstandorte sind gut zu identifizieren, so beispielsweise die Halsbrücker Schmelzhütte, die sich durch eine Vielzahl an Gebäuden und die Andeutung der beim Verhüttungsprozess entstehenden Rauchschwaden zu erkennen gibt. Außerdem bemerkenswert ist das über die Mulde geführte Feldgestänge, das es ermöglichte, per Wasserkraft erzeugte Bewegungsenergie über weite Strecken zu »transportieren« bzw. wirken zu lassen.

Kartenausschnitt
Schmelzhütten an einer Mulde  © Quelle: SächsStA-F, 40089 Revierwasserlaufanstalt des Freiberger Reviers mit Vorgängern, Nr. 2-K864

Weiterhin sind auch die Obere und Untere Schmelzhütte an der Mulde bei Hilbersdorf eingezeichnet (auch ein Pochwerk gehört dazu), die später den Standort Muldenhütten bilden sollten.

Allerdings: Viele der Objekte, die heute Teil der UNESCO-Welterbe Montanregion sind, entstanden erst im 18. und 19. Jahrhundert und können somit auf diesem Riss noch nicht verzeichnet sein.

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