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Fotografieren und kopieren

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    Was darf fotografiert werden?

    Fotografiert werden darf grundsätzlich das Archiv- und Bibliotheksgut, das Ihnen zur Benutzung bereitgestellt wird. Es kann Ausnahmen geben, z. B. für Archivgut mit besonderen Schutzbestimmungen. Das Aufsichtspersonal im Lesesaal wird Sie darauf hinweisen.

    Was kostet das?

    Es fallen keine Gebühren an, wenn Sie selbst fotografieren.

    Was ist beim Fotografieren zu beachten?

    Das Foto zeigt einen Mann, der eine Akte mit seinem Smartphone fotografiert.
    Fotografieren mit dem Smartphone (Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Sylvia Reinhardt). 
    • Die Kopie erfolgt geräuschlos, berührungsfrei, ohne Stativ und ohne zusätzliche Lichtquellen (z. B. Blitz).
    • Kein Ausheften und keine Herausnahme von Blättern aus dem Archivgut.
    • Kein Glätten von Vorlagen sowie Aufdrücken des Falzes.
    • Zum vorsichtigen Planlegen sind die bereitgestellten Hilfsmittel (insbesondere Stützen, Sandsäckchen, Bleischlangen) zu verwenden.

    Fotografieren mit dem Scan-Zelt

    Das Foto zeigt Scanzelt, auf dem ein Smartphone liegt. Im Inneren des Zeltes liegt eine aufgeschlagene historische Akte.
    Fotografieren mit dem Scan-Tent (Scan-Zelt) (Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Stephanie Kortyla). 
    • Die Nutzung des Scan-Zelts ist kostenfrei.
    • Damit können Archivalien bis zu einer Größe von DIN A3 über ein Smartphone abfotografiert werden.
    • Zur besseren Ausleuchtung ist es möglich, eine LED-Beleuchtung hinzuzuschalten.
    • Optional kann das Fotografieren, Speichern und Bearbeiten der Dateien über Scan-Apps unterstützt werden.

    Wichtiger Hinweis

    Es wird dringend empfohlen, die Signatur des Archivgutes (Bestandssignatur, Bestandsname und Archivaliensignatur) mit aufzunehmen, um die kopierten Inhalte später eindeutig dem Archivgut zuordnen zu können. Die nachträgliche Ermittlung durch das Staatsarchiv ist nicht möglich.

    Was darf selbst kopiert werden?

    Kopiert werden darf grundsätzlich das Archiv- und Bibliotheksgut, das Ihnen zur Benutzung bereitgestellt wird. Es kann Ausnahmen geben, z. B. für Archivgut mit besonderen Schutzbestimmungen. Das Aufsichtspersonal im Lesesaal wird Sie darauf hinweisen.

    Was kostet das?

    Es wird eine Grundgebühr je Kalendertag erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die erstellten Kopien. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite »Gebühren und Kosten«.

    Was ist beim Kopieren zu beachten?

    Das Foto zeigt einen Mann vor einem Scangerät, auf dem eine aufgeschlagene Akte liegt.
    Am Selbstbedienungsscanner (Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Swen Reichhold). 

    Sie können an Geräten des Staatsarchivs selbständig Kopien anfertigen. Die Geräte dürfen nur nach Einweisung durch das Aufsichtspersonal genutzt werden.

    Kopiert werden können grundsätzlich alle Archivalien, die aufgeschlagen oder plangelegt ein Format von DIN A2 nicht überschreiten. Von Mikrofilmen kann ebenfalls kopiert werden.

    Möglich sind Papierausdrucke (s/w) oder die Ausgabe als Datei (PDF, farbig, 300 dpi). Bringen Sie bitte eigene Speichermedien (Formate FATFAT32 und NTFS) mit. Diese werden vom Staatsarchiv nicht bereitgestellt.

    Hinweis: Im Staatsfilialarchiv Bautzen können Kopien nicht selbst angefertigt, sondern nur bestellt werden.

    Was darf nicht kopiert werden?

    Aus konservatorischen Gründen dürfen nicht kopiert werden:

    • Urkunden mit anhängenden Siegeln
    • Vorlagen im Format größer als DIN A2
    • stark geschädigte Archivalien
    • sonstige in der Erhaltung gefährdete Archivalien.

    Wie können Sie Kopien bestellen?

    Auf Antrag stellt das Staatsarchiv im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Kopien für Sie her.

    Bitte füllen Sie dafür das unten verlinkte Antragsformular aus und übersenden Sie es uns per Brief oder E-Mail. Sie können den Antrag auch im Lesesaal abgeben. Geben Sie ihn bitte rechtzeitig vor Verlassen des Lesesaals ab, um Verzögerungen bei eventuellen Rückfragen zu vermeiden.

    Über die Bestellung von Kopien im Staatsfilialarchiv Bautzen informiert die unten verlinkte Webseite.

    Was kostet das?

    Es wird eine Grundgebühr je Kopierantrag erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die erstellten Kopien. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite »Gebühren und Kosten«.

    In welcher Form können Sie Kopien erhalten?

    Kopien sind möglich auf Papier oder als Datei. Dateien werden per E-Mail oder auf Datenträger zugesandt bzw. über einen Downloadlink in der Cloud SiDaS (Sicherer Datenaustausch Sachsen) zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung oder ein Account sind für die Cloud nicht notwendig.

    Wichtiger Hinweis

    Eine Bestellung von Kopien kompletter Akten ist nicht empfehlenswert, wenn Ihnen deren Umfang und der genaue Inhalt unbekannt sind. Für solche Bestellungen können hohe Gebühren anfallen und sie können erheblich von Ihren Erwartungen abweichen.

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