Beständeübersicht
Bestand
13465 Arbeitsgericht Dresden
Datierung | 1993 ff. |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 66,94 |
Arbeitsgerichtsverfahren.- Verwaltung des Arbeitsgerichts.
Das Arbeitsgericht Dresden wurde durch Artikel 2 § 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 10 SächsGerOrgG vom 30.06.1992 zum 01.07.1993 errichtet. Seine Aufgaben leiten sich aus den § 2 und 2 a des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 02.07.1979, zuletzt geändert durch Artikel 94 der Verordnung vom 31.10.2006, her und betreffen vor allem bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragspartnern, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie bestimmte Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsgesetz. Sein Sprengel umfasste zunächst die Landkreise Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Großenhain, Meißen, Pirna, Riesa und Sebnitz sowie die Kreisfreie Stadt Dresden, seit der Kreisreform von 1994 / 1995 dann die Landkreise Meißen, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz und den Weißeritzkreis sowie die kreisfreie Stadt Dresden.
Weitere Angaben siehe 5.3.2.2.4 Fachgerichte
Weitere Angaben siehe 5.3.2.2.4 Fachgerichte
- 2010, Nachträge 2012 - 2022 | Abgabeverzeichnis
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5