Beständeübersicht
Bestand
13890 Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft
Datierung | 1828 - 1930 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 16,35 |
1. Geschichte des Bestandsbildners
Beim Übergang Sachsens zur konstitutionellen Monarchie im Jahr 1831 wurden die Kunstwerke und Sammlungsgegenstände des Grünen Gewölbes, der Gemäldegalerie, des Kupferstich-, Münz- und Naturalienkabinetts, der Bibliothek sowie der übrigen Kabinette, Kammern und Sammlungen Teil des Königlichen Hausfideikommisses. Damit blieb die königliche Familie zwar Eigentümer der in Jahrhunderten zusammengetragenen Kostbarkeiten, verlor aber insofern ihre unbeschränkte Verfügungsbefugnis, als die Verfassung vom 4. September 1831 die Sammlungen als "von dem Lande unzertrennlich und unveräußerlich" erklärte. Die staatliche Aufsicht über die Königlichen Sammlungen wurde am 7. November 1831 dem Ministerium des Innern übertragen und danach direkt vom kunstinteressierten Minister Bernhard August von Lindenau wahrgenommen, der bereits 1829 als geheimer Rat mit der Oberaufsicht über die Sammlungen betraut worden war. Nach Lindenaus Rücktritt als Minister (1843) ging das Direktorat auf Kultusminister Karl August Wilhelm Eduard von Wietersheim über. Als Wietersheim das Direktorat 1853 niederlegte, beschloss König Friedrich August II., die Leitung der Sammlungen vom 1. Oktober 1853 ab mit dem Ministerium des Königlichen Hauses zu verbinden, welches sich aber in bestimmten wichtigen Fragen mit dem Ministerium des Innern abstimmen musste. Aus dieser unglücklich geregelten Zuständigkeit ergaben sich in der Folgezeit vielfache administrative und fachliche Schwierigkeiten: Sie führten am 30. Juni 1869 dazu, dass die Zuständigkeiten des Ministeriums des Königlichen Hauses und des Ministeriums des Innern für die Sammlungen aufgehoben und diese vom 1. Juli 1869 an unter eine besondere Direktion gestellt wurden. Am 25. April 1870 erhielt sie die Bezeichnung "Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft".
Der Generaldirektion unterstanden 11 Museen sowie die Königliche öffentliche Bibliothek. Als Sonderbehörde unter Leitung eines amtierenden Staatsministers war sie keinem Ministerium untergeordnet und besaß eine eigene Verantwortung gegenüber der Ständeversammlung. Personell bestand sie zunächst aus dem Generaldirektor (dieses Amt übte ein Staatsminister im Nebenamt aus), zwei Hofräten, einem Registrator/Kassierer sowie einem Expedienten. Wegen der Zunahme der amtlichen Geschäfte wurden ihr zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein dritter höherer Beamter sowie zwei weitere Verwaltungsbeamte zugeteilt. Als Generaldirektoren fungierten Finanzminister Richard von Friesen (bis 1876), Kultusminister Karl Friedrich Wilhelm von Gerber (bis 1891), Finanzminister Julius Hans von Thümmel (bis 1895), Finanzminister Werner Rudolf Heinrich von Watzdorf (bis 1902), Finanzminister Konrad Wilhelm von Rüger (bis 1910) sowie Kultusminister Heinrich Gustav Beck (bis 1918).
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, aber auch mit dem Ziel einer schrittweisen Bündelung der staatlichen Kunstpolitik stimmte das Gesamtministerium im Februar 1918 einem Vorschlag aus dem Landtag zu, die Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft ab der nächsten Haushaltsperiode in das Ministerium für Kultus und öffentlichen Unterricht einzugliedern. Dieser Beschluss wurde vorzeitig im Dezember 1918 umgesetzt, nachdem Kultusminister Beck im Zuge der Novemberrevolution zurückgetreten war. Mit Wirkung zum 1. Januar 1919 erfolgte die Auflösung der Generaldirektion als selbstständige Behörde und ihre Eingliederung in das Kultusministerium (ab 1923 Ministerium für Volksbildung). Diesem unterstanden die staatlichen Dresdner Kunstsammlungen bis Mai 1945.
2. Bestandsgeschichte und -inhalt
Die zuletzt im Coselpalais an der Frauenkirche untergebrachte Geschäftsstelle der Generaldirektion unterhielt ein eigenes Behördenarchiv. Aus diesem erfolgte Ende 1902 eine erste Aktenabgabe an das Hauptstaatsarchiv, wobei es sich im Wesentlichen um Unterlagen der königlichen Sammlungen aus der Zeit bis 1855 sowie um Akten des Oberkammerherrendepartements handelte. Beide Aktenbestände sind bei der Bombardierung Dresden im Februar 1945 an ihrem Auslagerungsort in der Tiergartenstraße verloren gegangen. Die jüngeren, ab 1869 von der Generaldirektion neu angelegten oder weitergeführten Akten (sowie einige ihrer Vorgängereinrichtungen) gelangten mit einer größeren Abgabe des Volksbildungsministeriums im März 1941 in das Hauptstaatsarchiv. Sie gehörten seitdem zum Bestand 11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts und wurden 2017 im Zuge einer Provenienzbereinigung aus ihm herausgelöst. Im Bestand 11125 verblieben sind jene Generaldirektionsakten, die nach 1918 im Kultusministerium weitergeführt wurden. Sie sollten für Untersuchungen zur Geschichte der Generaldirektion jeweils mit herangezogen werden. Aus sachlichen Gründen wurden einige Akten und Registranden beim Bestand 13890 belassen, die bei Vorgängereinrichtungen der Generaldirektion entstanden (darunter bei der Direktion der Sammlungen unter der Leitung von Lindenau und Wietersheim sowie beim Ministerium des Königlichen Hauses).
Inhaltlich spiegelt der Bestand 13890 Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft die Tätigkeit dieser Behörde zwischen 1869 und 1919 recht gut wider. Er enthält Unterlagen zu Haushalt und Personal, zur baulichen Unterbringung und zum Besuch der Sammlungen sowie zu ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem umfasst er Akten über die einzelnen Museen und die Königliche öffentliche Bibliothek (die spätere Sächsische Landesbibliothek).
3. Verweis auf andere Bestände im Hauptstaatsarchiv Dresden
Weitere Akten über die Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft und ihre Generaldirektion befinden sich in den Beständen 10692 Ständeversammlung des Königreichs Sachsen, 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, 10736 Ministerium des Innern und 11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Hinzuweisen ist auch auf die Aufzeichnungen von Staatsminister Richard von Friesen über seine Tätigkeit als Generaldirektor der Sammlungen im Bestand 12677 Personennachlass Richard Freiherr von Friesen.
Jörg Ludwig
Januar 2018
Beim Übergang Sachsens zur konstitutionellen Monarchie im Jahr 1831 wurden die Kunstwerke und Sammlungsgegenstände des Grünen Gewölbes, der Gemäldegalerie, des Kupferstich-, Münz- und Naturalienkabinetts, der Bibliothek sowie der übrigen Kabinette, Kammern und Sammlungen Teil des Königlichen Hausfideikommisses. Damit blieb die königliche Familie zwar Eigentümer der in Jahrhunderten zusammengetragenen Kostbarkeiten, verlor aber insofern ihre unbeschränkte Verfügungsbefugnis, als die Verfassung vom 4. September 1831 die Sammlungen als "von dem Lande unzertrennlich und unveräußerlich" erklärte. Die staatliche Aufsicht über die Königlichen Sammlungen wurde am 7. November 1831 dem Ministerium des Innern übertragen und danach direkt vom kunstinteressierten Minister Bernhard August von Lindenau wahrgenommen, der bereits 1829 als geheimer Rat mit der Oberaufsicht über die Sammlungen betraut worden war. Nach Lindenaus Rücktritt als Minister (1843) ging das Direktorat auf Kultusminister Karl August Wilhelm Eduard von Wietersheim über. Als Wietersheim das Direktorat 1853 niederlegte, beschloss König Friedrich August II., die Leitung der Sammlungen vom 1. Oktober 1853 ab mit dem Ministerium des Königlichen Hauses zu verbinden, welches sich aber in bestimmten wichtigen Fragen mit dem Ministerium des Innern abstimmen musste. Aus dieser unglücklich geregelten Zuständigkeit ergaben sich in der Folgezeit vielfache administrative und fachliche Schwierigkeiten: Sie führten am 30. Juni 1869 dazu, dass die Zuständigkeiten des Ministeriums des Königlichen Hauses und des Ministeriums des Innern für die Sammlungen aufgehoben und diese vom 1. Juli 1869 an unter eine besondere Direktion gestellt wurden. Am 25. April 1870 erhielt sie die Bezeichnung "Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft".
Der Generaldirektion unterstanden 11 Museen sowie die Königliche öffentliche Bibliothek. Als Sonderbehörde unter Leitung eines amtierenden Staatsministers war sie keinem Ministerium untergeordnet und besaß eine eigene Verantwortung gegenüber der Ständeversammlung. Personell bestand sie zunächst aus dem Generaldirektor (dieses Amt übte ein Staatsminister im Nebenamt aus), zwei Hofräten, einem Registrator/Kassierer sowie einem Expedienten. Wegen der Zunahme der amtlichen Geschäfte wurden ihr zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein dritter höherer Beamter sowie zwei weitere Verwaltungsbeamte zugeteilt. Als Generaldirektoren fungierten Finanzminister Richard von Friesen (bis 1876), Kultusminister Karl Friedrich Wilhelm von Gerber (bis 1891), Finanzminister Julius Hans von Thümmel (bis 1895), Finanzminister Werner Rudolf Heinrich von Watzdorf (bis 1902), Finanzminister Konrad Wilhelm von Rüger (bis 1910) sowie Kultusminister Heinrich Gustav Beck (bis 1918).
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, aber auch mit dem Ziel einer schrittweisen Bündelung der staatlichen Kunstpolitik stimmte das Gesamtministerium im Februar 1918 einem Vorschlag aus dem Landtag zu, die Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft ab der nächsten Haushaltsperiode in das Ministerium für Kultus und öffentlichen Unterricht einzugliedern. Dieser Beschluss wurde vorzeitig im Dezember 1918 umgesetzt, nachdem Kultusminister Beck im Zuge der Novemberrevolution zurückgetreten war. Mit Wirkung zum 1. Januar 1919 erfolgte die Auflösung der Generaldirektion als selbstständige Behörde und ihre Eingliederung in das Kultusministerium (ab 1923 Ministerium für Volksbildung). Diesem unterstanden die staatlichen Dresdner Kunstsammlungen bis Mai 1945.
2. Bestandsgeschichte und -inhalt
Die zuletzt im Coselpalais an der Frauenkirche untergebrachte Geschäftsstelle der Generaldirektion unterhielt ein eigenes Behördenarchiv. Aus diesem erfolgte Ende 1902 eine erste Aktenabgabe an das Hauptstaatsarchiv, wobei es sich im Wesentlichen um Unterlagen der königlichen Sammlungen aus der Zeit bis 1855 sowie um Akten des Oberkammerherrendepartements handelte. Beide Aktenbestände sind bei der Bombardierung Dresden im Februar 1945 an ihrem Auslagerungsort in der Tiergartenstraße verloren gegangen. Die jüngeren, ab 1869 von der Generaldirektion neu angelegten oder weitergeführten Akten (sowie einige ihrer Vorgängereinrichtungen) gelangten mit einer größeren Abgabe des Volksbildungsministeriums im März 1941 in das Hauptstaatsarchiv. Sie gehörten seitdem zum Bestand 11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts und wurden 2017 im Zuge einer Provenienzbereinigung aus ihm herausgelöst. Im Bestand 11125 verblieben sind jene Generaldirektionsakten, die nach 1918 im Kultusministerium weitergeführt wurden. Sie sollten für Untersuchungen zur Geschichte der Generaldirektion jeweils mit herangezogen werden. Aus sachlichen Gründen wurden einige Akten und Registranden beim Bestand 13890 belassen, die bei Vorgängereinrichtungen der Generaldirektion entstanden (darunter bei der Direktion der Sammlungen unter der Leitung von Lindenau und Wietersheim sowie beim Ministerium des Königlichen Hauses).
Inhaltlich spiegelt der Bestand 13890 Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft die Tätigkeit dieser Behörde zwischen 1869 und 1919 recht gut wider. Er enthält Unterlagen zu Haushalt und Personal, zur baulichen Unterbringung und zum Besuch der Sammlungen sowie zu ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem umfasst er Akten über die einzelnen Museen und die Königliche öffentliche Bibliothek (die spätere Sächsische Landesbibliothek).
3. Verweis auf andere Bestände im Hauptstaatsarchiv Dresden
Weitere Akten über die Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft und ihre Generaldirektion befinden sich in den Beständen 10692 Ständeversammlung des Königreichs Sachsen, 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, 10736 Ministerium des Innern und 11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Hinzuweisen ist auch auf die Aufzeichnungen von Staatsminister Richard von Friesen über seine Tätigkeit als Generaldirektor der Sammlungen im Bestand 12677 Personennachlass Richard Freiherr von Friesen.
Jörg Ludwig
Januar 2018
Allgemeines.- Haushalt.- Bau und Gebäude.- Personal.- Erwerb und Verkauf.- Schutz der Sammlungen.- Besuch der Ausstellungen.- Kunstsammlungen.- Historische Museen.- Naturwissenschaftliche Sammlungen.- Öffentliche Bibliothek.- Registranden.
Von 1853 bis 1869 war die Verwaltung der zum Königlichen Hausfideikommiss gehörigen Sammlungen für Wissenschaft und Kunst den Ministerien des Königlichen Hauses und des Innern übertragen worden. Am 30. Juni 1869 endeten diese Zuständigkeiten und die Sammlungen wurden unter eine besondere Direktion gestellt, die am 25. April 1870 die Bezeichnung "Generaldirektion der Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft" erhielt. Der Generaldirektion unterstanden 11 Museen (darunter das Grüne Gewölbe, die Gemäldegalerie, das Kupferstichkabinett und die Porzellansammlung) sowie die Königliche öffentliche Bibliothek. Als Sonderbehörde unter der Leitung eines amtierenden Staatsministers war sie keinem Ministerium untergeordnet. Am 1. Januar 1919 wurde die Generaldirektion in das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung) eingegliedert. Ihm unterstanden die staatlichen Dresdner Kunstsammlungen bis 1945.
- 2018 | Findbuch / Datenbank
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