Beständeübersicht
Bestand
Nach jahrzehntelangem Ringen um die Neugestaltung der überholten Gerichtsorganisation in Sachsen schrieb schließlich das Gesetz vom 11. August 1855 die generelle Übernahme aller Patrimonialgerichtsbarkeiten durch den Staat vor.
In den Zeitraum der Durchsetzung dieses neuen Gesetzes fällt auch die Entstehung des Königlichen Gerichtes Burgstädt.
Burgstädt war um 1600 vom Landesfürsten zur Stadt erhoben worden [01] und hatte sich 1833 die Einführung eines Stadtrates erkämpft. [02] Bis 1838 blieb Burgstädt eine Gräflich-Schönburgische Stadt im Bezirk des Justizamtes Zwickau, danach gehörte es zum Amt Rochlitz. [03]
Auf Anordnung des Justizministeriums kam es am 28. Juni 1856 nach Übergang der Gerichtsbarkeiten der Herrschaften Wechselburg, Rochsburg und Penig sowie der Stadt Burgstädt an den Staat zur Eröffnung des Königlichen Gerichtes Burgstädt. [04] Die Abgrenzung des Wirkungskreises des Stadtrates zu Burgstädt und des Königlichen Gerichtes als Ortspolizeibehörde wurde in einem speziellen Regulativ festgelegt. [05] Im Juli und August 1856 erfolgten weitere Abgaben von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das neu geschaffene Justitiariat. (Vgl. Anlage 2)
Über die gerichtlichen Angelegenheiten sollte künftig das "Amts- und Anzeigeblatt für die Königlichen Gerichtsbezirke Burgstädt und Limbach nebst Umgebung" berichten. [06]
Am 28.06.1856 fand die Einführung des Justitiars Friedrich Theodor Martini, der bis dahin als Vorstand des Judiciums Rochsburg gewirkt hatte, statt. Er führte nach Auflösung des Königlichen Gerichtes Ende 1856 das Gerichtsamt Burgstädt als Gerichtsamtmann weiter. Der bisherige Bürgermeister von Burgstädt, Ludwig Hermann Hohlfeld, stand ihm als Aktuar I. Klasse zur Seite. Daneben umfasste das Gerichtspersonal noch 2 Aktuare II. Klasse, 1 Sporteleinnehmer, 1 Sportelkontrolleur, 2 Registratoren und 1 Diener. [07] (Vgl. dazu Anlage 1)
Zu den Gerichtslokalitäten gehörten 3 Expeditionszimmer, 1 Zimmer des Dirigenten, 1 Vorzimmer, 1 Archivlokal, 1 Depositengewölbe, 1 Gefängnis und eine Wohnung für den Wachtmeister. Da die Expeditionsräume nicht ausreichten, holte man die Erlaubnis der Stadtgemeinde ein, dass öffentliche Verhandlungen im Ratssessionszimmer abgehalten werden durften.
1962/63 gelangten die wenigen überlieferten Akten im Rahmen der Abgabegemeinschaft "AG Burgstädt" aus dem Landeshauptarchiv Dresden (Sächsisches Hauptstaatsarchiv, StA-D) in das damalige Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). [09] Bereits in den 60er Jahren wurde ein kleiner Bestand gebildet und in Karteiform zugänglich gemacht.
Im Rahmen einer intensiveren Bearbeitung der Justizbestände des 19. Jh. wurden Ende der 90er Jahre weitere Akten aus den Amtsbeständen Wechselburg, Rochsburg und Penig sowie dem Rittergut Penig herausgelöst. Die Erstellung eines Findbuches erfolgte mit dem Programm AUGIAS für Windows.
Der Bestand Königliches Gericht Burgstädt enthält nur wenige Akten, die sich u. a. mit der Eröffnung des Gerichtes, Zwangsversteigerungen und Heimatangelegenheiten befassen.
Als korrespondierender Bestand im Staatsarchiv Leipzig kann das Gerichtsamt Burgstädt herangezogen werden.
Für die gesamte Bestandsgruppe Königliche Gerichte ist eine übergreifende Findbucheinleitung erarbeitet worden [10] , so dass hier nur in verkürzter Form auf den konkreten Bestand eingegangen wurde.
Dem Zweck übergreifender Recherchen dient die ebenfalls für die gesamte Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation, die diesem Findbuch zugrundeliegt. Da die meisten Klassifikationsgruppen nicht belegt sind, erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".
[01] Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, hrsg. v. A. Schumann, Bd. 1, Zwickau 1825, S. 594 f.
[02] A. Beil, Zur Geschichte Burgstädts, Burgstädt 1928, S. 115.
[03] Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, hrsg. v. T. Klein, Bd. 14: Sachsen, Marburg 1982, S. 192.
[04] LZ, 08.07.1856, S. 3839.
[05] StA-L, Kgl. Gericht Burgstädt 1.
[06] Amts- und Anzeigeblatt für die Königlichen Gerichtsbezirke Burgstädt und Limbach nebst Umgebung, 23.07.1856, S. 129.
[07] StA-L, Kgl. Gericht Burgstädt 1.
[09] Vgl. StA-L, Verwaltungsarchiv, Zu- und Abgangsbuch 1954 - 1975, Nr. 187.
[10] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
20060 Königliches Gericht Burgstädt
Datierung | 1852 - 1856 |
---|---|
Benutzung im | Staatsarchiv Leipzig |
Umfang (nur lfm) | 0,30 |
Nach jahrzehntelangem Ringen um die Neugestaltung der überholten Gerichtsorganisation in Sachsen schrieb schließlich das Gesetz vom 11. August 1855 die generelle Übernahme aller Patrimonialgerichtsbarkeiten durch den Staat vor.
In den Zeitraum der Durchsetzung dieses neuen Gesetzes fällt auch die Entstehung des Königlichen Gerichtes Burgstädt.
Burgstädt war um 1600 vom Landesfürsten zur Stadt erhoben worden [01] und hatte sich 1833 die Einführung eines Stadtrates erkämpft. [02] Bis 1838 blieb Burgstädt eine Gräflich-Schönburgische Stadt im Bezirk des Justizamtes Zwickau, danach gehörte es zum Amt Rochlitz. [03]
Auf Anordnung des Justizministeriums kam es am 28. Juni 1856 nach Übergang der Gerichtsbarkeiten der Herrschaften Wechselburg, Rochsburg und Penig sowie der Stadt Burgstädt an den Staat zur Eröffnung des Königlichen Gerichtes Burgstädt. [04] Die Abgrenzung des Wirkungskreises des Stadtrates zu Burgstädt und des Königlichen Gerichtes als Ortspolizeibehörde wurde in einem speziellen Regulativ festgelegt. [05] Im Juli und August 1856 erfolgten weitere Abgaben von Patrimonialgerichtsbarkeiten an das neu geschaffene Justitiariat. (Vgl. Anlage 2)
Über die gerichtlichen Angelegenheiten sollte künftig das "Amts- und Anzeigeblatt für die Königlichen Gerichtsbezirke Burgstädt und Limbach nebst Umgebung" berichten. [06]
Am 28.06.1856 fand die Einführung des Justitiars Friedrich Theodor Martini, der bis dahin als Vorstand des Judiciums Rochsburg gewirkt hatte, statt. Er führte nach Auflösung des Königlichen Gerichtes Ende 1856 das Gerichtsamt Burgstädt als Gerichtsamtmann weiter. Der bisherige Bürgermeister von Burgstädt, Ludwig Hermann Hohlfeld, stand ihm als Aktuar I. Klasse zur Seite. Daneben umfasste das Gerichtspersonal noch 2 Aktuare II. Klasse, 1 Sporteleinnehmer, 1 Sportelkontrolleur, 2 Registratoren und 1 Diener. [07] (Vgl. dazu Anlage 1)
Zu den Gerichtslokalitäten gehörten 3 Expeditionszimmer, 1 Zimmer des Dirigenten, 1 Vorzimmer, 1 Archivlokal, 1 Depositengewölbe, 1 Gefängnis und eine Wohnung für den Wachtmeister. Da die Expeditionsräume nicht ausreichten, holte man die Erlaubnis der Stadtgemeinde ein, dass öffentliche Verhandlungen im Ratssessionszimmer abgehalten werden durften.
1962/63 gelangten die wenigen überlieferten Akten im Rahmen der Abgabegemeinschaft "AG Burgstädt" aus dem Landeshauptarchiv Dresden (Sächsisches Hauptstaatsarchiv, StA-D) in das damalige Landesarchiv Leipzig (heute: Sächsisches Staatsarchiv Leipzig, StA-L). [09] Bereits in den 60er Jahren wurde ein kleiner Bestand gebildet und in Karteiform zugänglich gemacht.
Im Rahmen einer intensiveren Bearbeitung der Justizbestände des 19. Jh. wurden Ende der 90er Jahre weitere Akten aus den Amtsbeständen Wechselburg, Rochsburg und Penig sowie dem Rittergut Penig herausgelöst. Die Erstellung eines Findbuches erfolgte mit dem Programm AUGIAS für Windows.
Der Bestand Königliches Gericht Burgstädt enthält nur wenige Akten, die sich u. a. mit der Eröffnung des Gerichtes, Zwangsversteigerungen und Heimatangelegenheiten befassen.
Als korrespondierender Bestand im Staatsarchiv Leipzig kann das Gerichtsamt Burgstädt herangezogen werden.
Für die gesamte Bestandsgruppe Königliche Gerichte ist eine übergreifende Findbucheinleitung erarbeitet worden [10] , so dass hier nur in verkürzter Form auf den konkreten Bestand eingegangen wurde.
Dem Zweck übergreifender Recherchen dient die ebenfalls für die gesamte Bestandsgruppe erarbeitete Klassifikation, die diesem Findbuch zugrundeliegt. Da die meisten Klassifikationsgruppen nicht belegt sind, erscheint in Klammern der Vermerk "entfällt".
[01] Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, hrsg. v. A. Schumann, Bd. 1, Zwickau 1825, S. 594 f.
[02] A. Beil, Zur Geschichte Burgstädts, Burgstädt 1928, S. 115.
[03] Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, hrsg. v. T. Klein, Bd. 14: Sachsen, Marburg 1982, S. 192.
[04] LZ, 08.07.1856, S. 3839.
[05] StA-L, Kgl. Gericht Burgstädt 1.
[06] Amts- und Anzeigeblatt für die Königlichen Gerichtsbezirke Burgstädt und Limbach nebst Umgebung, 23.07.1856, S. 129.
[07] StA-L, Kgl. Gericht Burgstädt 1.
[09] Vgl. StA-L, Verwaltungsarchiv, Zu- und Abgangsbuch 1954 - 1975, Nr. 187.
[10] Vgl. V. Jäger, Findbucheinleitung zur Bestandsgruppe Königliche Gerichte, 1998.
Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Zivilgerichtsbarkeit.- Lokalverwaltung.
Nach Abtretung der Gerichtsbarkeit der Herrschaft Wechselburg sowie der Administrativjustizpflege, der polizeilichen und Verwaltungsbefugnisse des Stadtrats Burgstädt wurde das Königliche Gericht Burgstädt eingerichtet und am 28. Juni 1856 eröffnet. Dieses Gericht erhielt auch die Gerichtsbarkeit der Herrschaften Rochsburg und Penig sowie des Pfarrlehens Rochsburg über einige Orte und Ortsanteile in ihrer Umgebung. Im Juli und August 1856 folgte die Abgabe der Patrimonialgerichtsbarkeiten der Rittergüter Mittelfrohna und Wittgensdorf anteilig sowie des Erbgerichts Mühlau. Nachfolger war das Gerichtsamt Burgstädt.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.3 Königliche Gerichte.
- 1999 | Findbuch / Datenbank
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5