Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

22134 Spezialkinderheim "Ernst Schneller" Eilenburg

Datierung(1928 - 1948) 1949 - 1990 (1991 - 1995)
Benutzung im Staatsarchiv Leipzig
Umfang (nur lfm)4,64

Bestand enthält auch 12 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Geschichte des Spezialkinderheimes "Ernst Schneller" Eilenburg


Das spätere Spezialkinderheim "Ernst Schneller" wurde bereits 1926 als Heim für sozial gefährdete Mädchen eingerichtet. Von 1941 bis 1945 nutzte man es als Lazarett, Seuchenkrankenhaus und danach als Verwaltungsgebäude. 1946 wurde es als Landesjugendheim der damaligen Provinz Sachsen wieder seiner ursprünglichen Funktion zugeführt.[01]

Schon 1947 erfolgte mit dem Befehl Nr. 156 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Eingliederung aller Jugendämter und Heime in die Organe für Volksbildung. Zuvor war der Unterhalt der Heime von örtlichen Verwaltungen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Privatpersonen und kirchlichen Gemeinden getragen worden. In der unmittelbaren Nachkriegszeit hatte man zunächst mit der Bewältigung der Kriegsfolgen zu kämpfen. Bedingt durch die schweren Lebensbedingungen und die Arbeitslosigkeit waren viele, vor allem verwaiste, Jugendliche kriminell gefährdet und man suchte nach Möglichkeiten diese zu betreuen.[02]

Anfang der 1950er Jahre bemühte sich das Ministerium für Volksbildung um eine Vereinheitlichung der Organisation und der Bedingungen der Unterbringung. Mit der "Verordnung über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen" vom 26. Juli 1951 schuf man ein einheitliches System, welches eine Trennung zwischen Normal- und Spezialheimen vorsah. Die Spezialheime waren gegliedert in Spezialkinderheime für schwererziehbare und "bildungsfähige schwachsinnige"[03] Kinder sowie Jugendwerkhöfe für schwererziehbare und straffällige Jugendliche. Verantwortlich für die Heime waren zunächst die Ministerien für Volksbildung der Länder, später die Räte der Bezirke, Abteilung Volksbildung.[04] 1953 wurde in Berlin eine "Zentrale Lenkungsstelle" eingerichtet. Sie war sowohl für die Einweisung in die Spezialheime als auch für die Kontrolle der Kreisreferate für Jugendhilfe/Heimerziehung zuständig.

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform 1952 wechselte die Zuständigkeit für das Landesjugendheim "Ernst Schneller", das seit 1949 den Namen eines während der NS-Zeit ermordeten Lehrers und Reichstagsabgeordneten der KPD trug[05] , vom Land Sachsen-Anhalt zum Rat des Kreises Eilenburg, Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe/Heimerziehung.

Es war zunächst ein Aufnahme- und Beobachtungsheim, bis es im Zuge der Verordnung über Heimerziehung zum 1. Januar 1953 als Spezialkinderheim mit 210 Plätzen bestätigt und registriert wurde.[06] Angegliedert war außerdem ein Jugendwohnheim für familiengelöste und sozial gefährdete Mädchen, welches 1954 in einen Jugendwerkhof für beide Geschlechter umgewandelt wurde. Da es zu Problemen bei der gemeinsamen Erziehung von Jungen und Mädchen kam, wies man auf Veranlassung der zentralen Lenkungsstelle beim Ministerium für Volksbildung in Berlin ab 1955 nur noch weibliche Jugendliche in den Jugendwerkhof ein.[07]

Unterrichtet wurden die Kinder an der heimeigenen Schule, welche nach dem Lehrplan der allgemeinbildenden zehnklassigen polytechnischen Oberschule arbeitete. Zu dem Jugendwerkhofteil gehörte eine Berufsschule, wo die Lehrpläne in Anlehnung an amtliche Lehrprogramme durch die Lehrer entsprechend dem Leistungsstand der Schülerinnen selbst aufgestellt wurden.[08]

Anfang der 1960er Jahre kam es sowohl intern als auch von außen zu einer massiven Kritik an der Arbeit der Spezialheime. Aus diesem Grund ordnete der Ministerrat 1963 eine Überprüfung dieser Heime an und kam zu dem Ergebnis, dass diese ihre Aufgabe nur unzureichend erfüllten. Ein Problem waren unter anderem die nicht eindeutig festgelegten Kriterien für die Einweisung in ein Spezialheim, so dass es oft zu Fehleinweisungen kam. Weiterhin hieß es in einem Beschluss des Ministerrats von 1964, dass eine weitere Ursache in der mangelnden Leitungstätigkeit des Ministeriums für Volksbildung liege, wodurch auf Missstände nur verspätet reagiert und zentrale Anweisungen nur zögerlich verwirklicht wurden. Des Weiteren seien die Kreis- und Bezirksschulräte, welche für die Anleitung der Spezialheime zuständig waren, mit dieser Aufgabe überfordert.[09]

Aufgrund dessen wurde das System der Spezialheime noch einmal umstrukturiert. 1964 wurde auf Ministerratsbeschluss die "Zentralstelle für Spezialheime der Jugendhilfe" in Eilenburg eingerichtet, welche nun für die Einweisungen in die Spezialheime und deren Kontrolle zuständig war. Sie löste die Zentrale Lenkungsstelle in Berlin ab, war aber ebenso dem Ministerium für Volksbildung unterstellt.[10] In diesem Zusammenhang erklärte man das Spezialkinderheim mit Jugendwerkhofteil "Ernst Schneller" mit Wirkung vom 1. September 1964 zum zentralen Aufnahmeheim der Jugendhilfe. Diese Einrichtung besaß die notwendige Kapazität, war territorial zentral gelegen und hatte die entsprechenden personellen Voraussetzungen für diesen Zweck. Es war der Zentralstelle für Spezialheime und damit dem Ministerium für Volksbildung unterstellt und spielte die Hauptrolle innerhalb des Aufnahmeverfahrens.[11] Nach der Einweisung der Minderjährigen durch die Jugendhilfe oder durch die Gerichte, sollte dort geprüft werden, ob die Erziehung in einem Spezialheim notwendig war, gegebenenfalls für den Minderjährigen die geeignetste Einrichtung festgelegt und dem jeweiligen Heim Empfehlungen zur weiteren Erziehung gegeben werden. Zur Beobachtung war dafür ein Aufenthalt von 4 bis 6 Wochen vorgesehen.[12] Stellte sich der Antrag auf Einweisung in ein Spezialheim als unnötig heraus, erfolgte die Rücküberweisung an die örtlichen Organe der Jugendhilfe. Dieses Verfahren erwies sich in der Realität als nicht durchführbar. Die große Masse von Anträgen führte dazu, dass nur notwendigste Korrekturen erfolgten und eine eingehende "wissenschaftliche Beobachtung und Einschätzung der Persönlichkeit"[13] gar nicht möglich war. Bereits im Schuljahr 1964/65 wurden wiederum über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen durch die Bezirksreferate direkt in die Spezialheime eingewiesen, so dass man im Volksbildungsministerium schließlich nicht mehr den Umweg über das Aufnahmeheim gehen wollte. Es fungierte bereits ab 1. September 1965 wieder vorrangig als selbstständiges Spezialkinderheim.[14] 1967 gelangte das gesamte Objekt dann abermals in die Rechtsträgerschaft der Abteilung Volksbildung beim Rat des Bezirkes Leipzig. Der verbliebene Teil des Aufnahmeheimes, dessen Kapazität von 240 auf 30 Plätze reduziert worden war, blieb dem Ministerium für Volksbildung unterstellt.[15] 1971 wurde dann schließlich der Heimteil des Aufnahmeheims komplett aufgelöst und dessen Plätze dem Jugendwerkhofteil des Spezialkinderheimes zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung des Aufnahmeheimes und der Zentralstelle blieben jedoch vor Ort.[16]

Ferner kam es im Rahmen der Umstrukturierung zu einer Spezialisierung der Jugendwerkhöfe. Der Jugendwerkhofteil des Spezialkinderheimes "Ernst-Schneller" war vom sogenannten Typ II[17] und hatte eine Aufnahmefähigkeit von ca. 70 Plätzen. Er war für einen längerfristigen Aufenthalt mit Berufsausbildungsmöglichkeiten vorgesehen. In Eilenburg hatten die Jugendlichen die Möglichkeit, sich zum Teilfacharbeiter als Anlagenfahrer für alkoholfreie Getränke, Gärtner für Grünanlagen und Wirtschaftspfleger ausbilden zu lassen.[18] 1974 stellte das Heim die größte Einrichtung der Jugendhilfe im Bezirk Leipzig dar. Dagegen reduzierte sich 1985 die Gesamtzahl der Heimplätze durch den Beginn einer Rekonstruktion der Gebäude auf 195.

Mit einer Kapazität von ca. 150 Plätzen übernahm Ende 1990 schließlich der Freistaat Sachsen die Einrichtung und führte sie als Kinder- und Jugendheim weiter. Gleichzeitig wurden die Zentralstelle und das zentrale Aufnahmeheim aufgelöst.[19] Seit 1994 befindet sich das Kinderheim in der freien Trägerschaft des Caritasverbandes und wurde in deren speziell für die stationären Einrichtungen der Behinderten-, Jugend- und Altenhilfe gegründeten Gesellschaft "St. Mauritius" integriert.




Bestandsgeschichte und -bearbeitung

Die Akten wurden vom Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales Chemnitz, welches im Zuge der Umsetzung des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes vom 28. Januar 2008 aufgelöst wurde, übernommen.

Im Bestand befinden sich Akten des Landeserziehungsheimes, des Kinderheimes, des Jugendwerkhofes und des zentralen Aufnahmeheimes. Sofern es möglich war, wurde eine eindeutige Differenzierung vorgenommen. Als nicht durchführbar erwies sich die Abgrenzung zwischen dem Jugendwerkhofteil und dem Kinderheim im Bereich der Leitungstätigkeiten.

Es erfolgte die Verzeichnung aller Akten in AUGIAS nach der Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs. Die Unterlagen zu den Insassen sind hauptsächlich in alphabetischer Reihenfolge abgelegt.




Überlieferungsschwerpunkte

Die Unterlagen sind nicht vollständig vorhanden. Hauptsächlich überliefert sind die Heimkarteikarten mit allen notwendigen Angaben der Kinder und Jugendlichen. So sind Einweisungs- und Entlassungsdaten, Angaben über die Eltern, die Schulbildung sowie die Einweisungsgründe angegeben. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die verschiedenen Schülerunterlagen, Zeugnisse, Lehrverträge, Beurteilungen sowie Entwicklungsberichte. Vollständige Heimakten sind in dem Bestand nicht überliefert, da die Unterlagen im Regelfall mit den Minderjährigen mitreisten und beim Verlassen eines Heimes an das jeweils zuständige Referat Jugendhilfe zurückgegeben wurden.




Hinweise für die Benutzung

Die Bestellung der Akten ist wie folgt vorzunehmen:



Bestand: 22134 Spezialkinderheim "Ernst Schneller" Eilenburg

Signatur: Nr. der Akte.



Für die Einsichtnahme sind die Regelungen zum Datenschutz zu beachten. Es gelten die im § 10 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Archivgesetzes[20] festgelegten Schutzfristen. Aktentitel mit personenbezogenen Daten und laufenden Schutzfristen sind in der Online-Version des Findbuchs nicht einsehbar.




Korrespondierende Bestände

20237 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Leipzig, Teilbestand 08.02 Jugendfragen, Körper-kultur und Sport




Ch. Enderlein, F. Grüner / Dezember 2011

M. Fechner / November 2021




[01] StA-L, 20237 BT/RdB, Nr. 23550.
[02] Zimmermann, Verena: Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945 – 1990). Köln u. a.: Böhlau, 2004, S. 243.
[03] GBl. der DDR, Nr. 91, 2. August 1951, S. 708: Verordnung über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen, vom 26. Juli 1951.
[04] Ebd.
[05] StA-L, 20301 ABI der DDR, Bezirk Leipzig, Nr. 362.
[06] StA-L, 20237 BT/RdB Leipzig, Nr. 396, Bl. 217.
[07] StA-L, 20237 BT/RdB Leipzig, Nr. 396, Bl. 6 und Nr. 1733, Bl. 15.
[08] StA-L, 22134 Spezialkinderheim "Ernst Schneller" Eilenburg, Nr. 207.
[09] Zimmermann, Verena 2004, S. 246f.
[10] GBl. der DDR, Teil II, Nr. 53, 17. Mai 1965, S. 370: Statut der Zentralstelle für Spezialheime der Jugendhilfe, vom 22. April 1965.
[11] StA-L, 20237 BT/RdB Leipzig, Nr. 5453, Bl. 28f.
[12] Ebd. Bl. 31.
[13] BAB, DR 2/A 8162 – Bericht über das Aufnahmeheim "Ernst Schneller" Eilenburg vom 23.05.1965, zit. nach: Zimmermann, Verena 2004, S. 260.
[14] Zimmermann, Verena 2004, S. 260.
[15] StA-L, 20237 BT/RdB Leipzig, Nr. 4626, Bl. 21.
[16] StA -L, 20237 BT/RdB , Leipzig, Nr. 23550.
[17] Typ I war für einen kurzfristigen Aufenthalt ohne Möglichkeit zur Berufsausbildung vorgesehen, Typ III entsprach dem 1964 neu eingerichteten Geschlossenen Jugendwerkhof der DDR in Torgau.
[18] StA -L, 20301 ABI der DDR, Bezirk Leipzig, Nr. 362.
[19] StA -L, 20237 BT/RdB Leipzig, Nr. 23550.
[20] SächsArchivG vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl S.449)
Schülerunterlagen.- Lehrverträge.- Personalunterlagen und Personalakten.- Entwicklungs- und Erziehungspläne.- Abschlussberichte.- Gruppenbücher.- Erziehungs- und Entlassungsberichte.- Heimkarteikarten.- Zeugnisse.
Das Kinderheim wurde bereits 1926 eingerichtet. Mit der Verwaltungsreform 1952 wechselte die Zuständigkeit vom Land Sachsen-Anhalt zum Rat des Kreises Eilenburg, Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe/Heimerziehung. 1953 wurde es als Spezialkinderheim bestätigt und ab 1955 ein Jugendwerkhof für Mädchen eingerichtet. In den Jahren 1964/65 war es das zentrale Aufnahmeheim der Jugendhilfe der DDR und dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Danach fungierte es wieder als Spezialkinderheim einschließlich Jugendwerkhof als nachgeordnete Einrichtung des Rates des Bezirkes Leipzig bis es 1990 vom Freistaat Sachsen übernommen wurde. Seit 1994 befindet sich das Kinderheim in der freien Trägerschaft des Caritasverbandes.
  • 2011 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-13 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang