Beständeübersicht
Bestand
30822 Grundherrschaft Taltitz
Datierung | 1672 - 1863 |
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Benutzung im | Staatsarchiv Chemnitz |
Umfang (nur lfm) | 1,97 |
Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform: Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 61.
Erbregister.- Prozesse des Grundherrn.- Ablösungen.- Grundstücksangelegenheiten.- Schulangelegenheiten.- Nachlässe.- Gerichtsprotokolle.- Kaufprotokolle.- Grund- und Hypothekenprotokolle.
Das nordwestlich von Oelsnitz im Vogtland gelegene schriftsässige Rittergut Taltitz wird 1262 als Allodium erstmals erwähnt. Die Grundherrschaft umfasste das Dorf Taltitz und einzelne Häuser in Meßbach. Über die dortigen Untertanen übte der Grundherr die Ober- und Erbgerichtsbarkeit aus. Bis etwa 1670 waren die Rittergüter Taltitz und Schönbrunn (bei Oelsnitz) eng verbun-den, eine Vermischung der Gerichtsbarkeit ist möglich. Im 19. Jahrhundert war Taltitz kombiniert mit dem neuschriftsässigen Einzelgut Eulenstein im Amt Voigtsberg. Mit 4.248,15 Steuereinheiten zählte Taltitz um 1840 zu den mittelgroßen Gütern in Sachsen. Das Rittergut Taltitz besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Dobeneck, Eulenstein, Hermsgrün, Meßbach, Raschau (bei Oelsnitz), Schönbrunn (bei Oelsnitz) und Taltitz. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ging am 2. Mai 1856 auf das Justizamt Plauen über. Die Gerichtsbefugnisse in Eulenstein übernahm zeitgleich das Justizamt Voigtsberg.
- | ohne Findmittel für 0,10 lfm
- 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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