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Beständeübersicht

Bestand

30861 Standesherrschaft Wildenfels

Datierung1173 - 1945
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)41,37
1. Geschichte der Standesherrschaft Wildenfels
Die Herrschaft Wildenfels entstand im Verlauf des Landesausbaus am Ende des 11. und zu Beginn des 12. Jahrhunderts. 1119 wurden die Herren von Wildenfels erstmals urkundlich erwähnt. Sie erreichten relativ frühzeitig die Reichsstandschaft, vermochten sie aber nicht dauerhaft zu sichern. Nach einem jahrhundertelangen Prozess vor dem Reichskammergericht mussten sie schließlich 1706 die Landeshoheit der albertininischen Kurfürsten von Sachsen anerkennen. Die danach als Standesherrschaft Wildenfels bezeichnete Herrschaft, seit 1602 im Besitz der Grafen zu Solms, wurde dem Amt Zwickau zugeordnet. Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Clodra (bei Berga in Thüringen), Culmitzsch (bei Berga in Thüringen), Cunersdorf (bei Kirchberg), Friedrichsgrün (bei Zwickau), Friedrichsthal (bei Wildenfels), Härtensdorf, Heinrichsort, Hermannsdorf (bei Zwickau), Hohndorf (bei Lichtenstein), Langenbach (bei Wildenfels), Lößnitz (bei Aue), Markersdorf (bei Berga in Thüringen), Neudörfel (südwestl. von Wildenfels), Neuschönburg (bei Wildenfels), Neuwittendorf, Niederhaßlau, Oberschlema, Ortmannsdorf, Reinsdorf (bei Zwickau), Rüßdorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Schönau (bei Wildenfels), Sorge (bei Härtensdorf), Trünzig, Vielau, Waltersdorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Weißbach (bei Kirchberg), Wildenfels, Wittendorf und Zschocken. Die Gerichtsbarkeit ging 1856 in die Zuständigkeit des Gerichtsamtes Wildenfels über. Mit der Bodenreform 1945 wurden die Grafen zu Solms entschädigungslos enteignet.


2. Bestandsgeschichte
Das Archiv der Standesherrschaft Wildenfels gelangte nach der Bodenreform in staatlichen Besitz. Im Oktober 1948 wurden der Kreisarchivpfleger Dr. Lindner (Crimmitschau) und Curt Vogel vom Zwickauer Archivoberinspektor Jäger beauftragt, das Wildenfelser Schlossarchiv zu sichern. Ein Teil des Archivs war zunächst vom Schloss in Lagerräume des Wildenfelser Altwarenhändlers Kutele verbracht worden, jedoch vor Eintreffen der beiden Beauftragten im Oktober 1948 bei Regen in offenen Lastwagen in die Steinpleiser Pappenfabrik gelangt. Dort sollte es offenbar vernichtet werden. Ein weiterer Teil mit Urkunden befand sich 1948 offenbar noch im Schloss, war aus baulichen Gegebenheiten aber zunächst nicht zugänglich. Die nach Steinpleis verbrachten Archivalien fanden Lindner und Vogel in sehr schlechtem Zustand vor. Mitte November 1948 wurden die sichergestellten Unterlagen in das Stadtarchiv Zwickau/Ratsschulbibliothek gebracht. Später gelangten sie in das Sächsische Landeshauptarchiv Glauchau, wo der Bestand 1955/56 von Willhelm Flehmig erschlossen wurde. Aus Glauchau kam der Bestand ins Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden und im Rahmen einer Beständebereinigung schließlich 2002 in das Staatsarchiv Chemnitz.

Bereits ab der Mitte des 19. Jahrhunderts gelangten mit dem Übergang der Patrimonal-gerichtsbarkeit vom Gutsbesitzer auf den Staat die dazuhörigen Akten in die Altregistraturen der neu gebildeten sächsischen Gerichte. Von dort wurden sie an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben. Auch diese Unterlagen wurden im Jahr 2002 mit der dazu gehörigen Findkartei dem Staatsarchiv Chemnitz übergeben. Von 2005 bis 2009 wurden die Lagerungsgemeinschaften im Staatsarchiv Chemnitz aufgelöst und die Akten ihren ursprünglichen Provenienzen zugeordnet. Teile der Lagerungsgemeinschaften der Amtsgerichte Aue, Hohenstein-Ernstthal, Schöneck, Wildenfels und Zwickau sowie Vorakten der Amtshauptmannschaften Schwarzenberg, Zwickau und Glauchau wurden im Jahr 2006 dem Bestand 30861 Standesherrschaft Wildenfels zugeordnet.

2008 wurden die Urkunden des Bestands neu erschlossen. 2011 bzw. 2013 erfolgten die Retrokonversion der Findkartei bzw. des Findbuches. Ziel der Konversion war die Verbesserung der Recherchemöglichkeiten durch die Eingabe in die Erschließungsdatenbank Augias-Archiv. Dabei wurden die maschinen- und handschriftlich vorliegenden Angaben ohne inhaltliche Veränderung in die digitale Form überführt. Die im Findbuch von 1955/56 verwendete Terminologie, welche auch die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Bearbeitung widerspiegelt, blieb folglich unberührt. Ein letzter unerschlossener Teil des Bestands wurde 2015 verzeichnet und in einem Nachtrags-Findbuch unter den Signaturen 2239 bis 2291 erfasst. Eine - fachlich wünschenswerte - Überarbeitung kann derzeit aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.

Der Bestand Standesherrschaft Wildenfels umfasst 43 Urkunden und 41,34 lfm Akten. Die Urkunden und 2.291 Archivalieneinheiten sind elektronisch recherchierbar.


3. Bestandsanalyse
Der Bestand enthält umfangreiche Unterlagen zur Verwaltung des Territoriums (Bestallungen, Pachtsachen, Finanzangelegenheiten, Gerichtssachen, Ablösungen, Fronsachen, Hutsachen, Triftsachen, Kirchen- und Schulangelegenheiten etc.). Daneben findet sich Material zur Wahrnehmung der Reichsstandschaft (Militär, Bergbauangelegenheiten, Jagdsachen etc.) und der Auseinandersetzung um ihren Erhalt sowie Familienunterlagen (Hausgesetze, Geburten, Sterbefälle, Erbangelegenheiten). Auch Grenzstreitigkeiten mit den Schönburgern sind überliefert. Außerdem sind weitere Solmsische Herrschaften dokumentiert (Rittergut Trünzig, Rittergut Culmitzsch, Herrschaft Teupitz, Herrschaft Baruth, Herrschaft Pouch, Herrschaft Sonnewalde, Herrschaft Engeltal, Herrschaft Rödelheim, Herrschaft Laubach).


4. Quellen und Literatur
K. Chl. Freiherr von Reitzenstein, Zur ältesten Geschichte der Herren von Wildenfels, in: Der Deutsche Herold 3 (1872), S. 5f., 9-11, 18f., 39f.

Zur Geschichte der Herrschaft Wildenfels (bis 1602), in: Fest-Schrift zum Heimatfest in Wildenfels. Vom 18.-20. Juli 1925, Wildenfels 1925, S. 4-6.

Hermann Löscher/Johannes Voigt, Heimatgeschichte der Pflege Stollberg i.E., Stollberg 1931ff., S. 30.
Kurt Schmidt, Die älteste Urkunde des Wildenfelser Schloßarchivs, in: Wildenfelser Anzeiger 57 (1933), Nr. 95 vom 26.11.1933.
Zur Geschichte der Herrschaft Wildenfels bis 1602, in: Festschrift zum Heimatfest in Wildenfels, Wildenfels 1925, S. 3 - 5 (im Findbuch enthalten).

Groß, Reiner: Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform, Beiheft zur Karte B II 1. Dresden/Leipzig, 2004, S. 66.

Löscher, H.; Voigt, J.: Heimatgeschichte der Pflege Stollberg i.E., Stollberg 1931, S. 30.

R[eitzenstein], K. Chl. Frh. v.: Wildenfels. Die edlen Herren von Wildenfels im Erzgebirge, in: Der Deutsche Herold. Jg. 3, 1872, S. 5 f., 9-11, 18 f., 39 f.

Schmidt, K.: Die älteste Urkunde des Wildenfelser Schloßarchivs, in: Wildenfelser Anzeiger 57 (1933), Nr. 95 vom 26.11.1933.
Staatsrechtsfragen.- Hausgesetze.- Postsachen.- Pachtsachen.- Rezesse.- Schulden.- Finanzangelegenheiten.- Salzwesen.- Bestallungen.- Testamentssachen.- Vormundschaftssachen.- Gerichtssachen.- Lehnssachen.- Ablösungen.- Fronsachen.- Dienstangelegenheiten.- Hutsachen.- Triftsachen.- Grenzangelegenheiten.- Wassersachen.- Dismembrationen.- Handwerkssachen.- Innungssachen.- Kirchensachen.- Schulsachen.- Bausachen.- Brausachen.- Schanksachen.- Bergbau.- Jagdsachen.- Forstsachen.- Fischerei.- Landtage.- Militär.- Familienangelegenheiten.- Rittergut Trünzig.- Rittergut Culmitzsch.- Herrschaft Teupitz.- Herrschaft Baruth.- Herrschaft Pouch.- Herrschaft Sonnewalde.- Herrschaft Engeltal.- Herrschaft Rödelheim.- Herrschaft Laubach.
Die Herrschaft Wildenfels entstand im Verlauf des Landesausbaus am Ende des 11. und zu Beginn des 12. Jahrhunderts. 1119 wurden die Herren von Wildenfels erstmals urkundlich erwähnt. Sie erreichten relativ frühzeitig die Reichsstandschaft, vermochten sie aber nicht dauerhaft zu sichern. Nach einem jahrhundertelangen Prozess vor dem Reichskammergericht mussten sie schließlich 1706 die Landeshoheit der albertininischen Kurfürsten von Sachsen anerkennen. Die danach als Standesherrschaft Wildenfels bezeichnete Herrschaft, seit 1602 im Besitz der Grafen zu Solms, wurde dem Amt Zwickau zugeordnet. Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Clodra (bei Berga in Thüringen), Culmitzsch (bei Berga in Thüringen), Cunersdorf (bei Kirchberg), Friedrichsgrün (bei Zwickau), Friedrichsthal (bei Wildenfels), Härtensdorf, Heinrichsort, Hermannsdorf (bei Zwickau), Hohndorf (bei Lichtenstein), Langenbach (bei Wildenfels), Lößnitz (bei Aue), Markersdorf (bei Berga in Thüringen), Neudörfel (südwestl. von Wildenfels), Neuschönburg (bei Wildenfels), Neuwittendorf, Niederhaßlau, Oberschlema, Ortmannsdorf, Reinsdorf (bei Zwickau), Rüßdorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Schönau (bei Wildenfels), Sorge (bei Härtensdorf), Trünzig, Vielau, Waltersdorf (bei Teichwolframsdorf in Thüringen), Weißbach (bei Kirchberg), Wildenfels, Wittendorf und Zschocken. Die Gerichtsbarkeit ging 1856 in die Zuständigkeit des Gerichtsamtes Wildenfels über. Nach der Bodenreform 1945 wurde das Archiv der Standesherrschaft Wildenfels in das Sächsische Landeshauptarchiv übernommen.
  • 2014 [Nachtrag 2015] | Findbuch / Datenbank für 40,85 lfm, 43 Urkunden
  • 2015 | elektronisches Findmittel für 0,52 lfm
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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