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Beständeübersicht

Bestand

32961 Stadtrat und Stadtgerichte Waldenburg

Datierung1594 - 1843
Benutzung im Staatsarchiv Chemnitz
Umfang (nur lfm)5,88
Kaufprotokolle.- Konsensprotokolle.- Einnahmen und Ausgaben des Predigtstuhls.- Statuten der Stadt.- Stadtordnungen.- Witwenbuch.- Waisenbuch.- Gerichtsprotokolle.- Nachlassangelegenheiten.- Belehnungen.- Grundstücksangelegenheiten.
Im Umfeld der auf 1165 - 1172 datierten Errichtung der Burg Waldenburg an der Zwickauer Mulde entstanden zu beiden Seiten des Flusses die Ansiedlungen Altwaldenburg und Altstadt Waldenburg, deren Existenz Urkunden von 1290 bzw. 1319 nachweisen. Sie traten jedoch bald in den Schatten einer planmäßigen Neuanlage, die als "Stat Waldinberg" am 10. Januar 1336 erstmals sicher belegt ist. Gründer der Stadt waren die Herren von Waldenburg, die ihre gleichnamige Herrschaft zwischen 1375 und 1378 an die Herren von Schönburg veräußerten.
Als Träger der städtischen Verwaltung treten 1389 geschworene Bürger auf. Bürgermeister und Rat fungierten mindestens seit 1487, besaßen aber nur sehr eingeschränkte jurisdiktionelle und administrative Befugnisse. Stattdessen nahmen die schönburgischen Stadtherren über die Institution des Amtes nachhaltig Einfluss auf alle Belange des Gemeinwesens. Alle wichtigen städtischen Ämter wurden von den Stadtherren besetzt, während der Bürgerschaft nur ein Präsentationsrecht zustand. Richtungsweisend für die Stadtverfassung wurden die Statuten Ernsts II. von Schönburg von 1533 und die Stadtordnung Georgs I. von Schönburg von 1557. Die Innungsartikel der Waldenburger Töpfer von 1388 gelten als die ersten ihrer Art in Mitteldeutschland und stehen exemplarisch für die Bedeutung und Vielfalt des gewerblichen Lebens.
Wiederholt wurde Waldenburg Austragungsort schwerer Konflikte zwischen den Stadtherren und der Bürgerschaft. 1719/20 opponierte die Stadt gegen Abgabenerhöhungen und provozierte den Einmarsch kursächsischen Militärs. Am 5. April 1848 steckte eine revolutionäre Volksmenge Schloss Waldenburg in Brand.
Die Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Altstadt Waldenburg, Altwaldenburg, Callenberg (bei Waldenburg), Dürrenuhlsdorf, Flemmingen (bei Jückelberg in Thüringen), Garbisdorf (in Thüringen), Göpfersdorf (in Thüringen), Kertzsch, Naundorf (bei Gößnitz in Thüringen), Niederwinkel, Schwaben, Waldenburg und Wickersdorf (bei Waldenburg). Die städtische Gerichtsbarkeit ging zum Jahresende 1843 auf das Justizamt Waldenburg über. Der über Jahrhunderte gewerblich geprägte Vorort Altstadt Waldenburg wurde 1928 eingemeindet.
  • 2024-02-15 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
  • o. D. | Findkartei
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