Beständeübersicht
Bestand
40041 Fiskalische Risse zum Braunkohlenbergbau
Datierung | 1825 - 1948 (1983, 1988) |
---|---|
Benutzung im | Bergarchiv Freiberg |
Umfang (nur lfm) | 0,00 |
Vorwort
Bestandsgeschichte
Im Gegensatz zum Erzbergbau wurde der sächsische Kohlenbergbau von Seiten des Staates anfänglich nur wenig reglementiert. Weder das kursächsische Kohlenmandat vom 19. August 1743 noch dessen Nachfolger, das Kohlenmandat vom 10. September 1822 bzw. das Oberlausitzer Kohlenmandat vom 2. April 1830, enthielten Vorschriften zur Anfertigung von Grubenrissen. Ohne besonderen Anlass und Anordnung war demnach kein Kohlenwerksbesitzer zur Fertigung von Rissen verpflichtet.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts führte die zunehmende Bedeutung des Kohlebergbaus zu einer Umstrukturierung der Aufsichtsführung. An die Stelle der Bergämter, die dieses Metier nur unzureichend beherrschten und wahrnahmen, traten Fachbeamte – die Kohlenwerksinspektoren. Mit der "Verordnung, die Fertigung markscheiderischer Grubenrisse über unterirdische Kohlenwerke" vom 19. Juni 1850 wurden die Kohlenwerksbesitzer erstmals zur Anfertigung zuverlässiger Markscheiderrisse im Maßstab 1:1000 verpflichtet. Dies konnte auch durch eigene Werksbeamte erfolgen, wenn diese zuvor ihre Befähigung zum Kohlenwerksmarkscheider durch praktische und theoretische Prüfung nachgewiesen hatten. Damit arbeiteten erstmals neben den königlichen Markscheidern in Sachsen auch Privatmarkscheider. Im Gegensatz zu den Markscheidern mussten die Kohlenwerksmarkscheider keine bergakademische Vorbildung besitzen. Auf Verlangen hatten die Kohlenwerksbesitzer den Bergbehörden Risskopien zuzustellen, die Kosten daher übernahm der Staat. Beim Auflässigwerden eines Kohlenwerks waren die Werksrisse und Winkelbücher bei der Bergbehörde zu deponieren.
Mit dem Allgemeinen Berggesetz vom 16. Juni 1868 kam das Staatsprivileg für die Anstel-lung der Markscheider in Wegfall und sie erhielten das Recht zur freien Ausübung ihres Ge-werbes als konzessionierte Markscheider nach den Regelungen der Reichs-Gewerbe-Ordnung. Durch die "Verordnung, die Markscheider und das Risswesen bei dem Bergbaue betreffend" vom 3. Dezember 1868 kam es zur Abschaffung der Kohlenwerksmarkscheider. Zugleich enthielt die Verordnung für die Bergwerksbesitzer auch die Option der Zustellung der originalen Werksrisse an das (Landes-)Bergamt zur Fertigung und Nachbringung der Bergamtskopien durch den Bergamtsmarkscheider anstelle der Lieferung fiskalischer Rissduplikate.
Erste fiskalische Risssammlungen wurden bei den Kohlenwerksinspektionen (KWI) Dresden und Zwickau angelegt. Aus dem erhaltenen Rissverzeichnis der KWI Zwickau ist ersichtlich, dass die Braunkohlenrisse gegenüber den Steinkohlenrissen nur eine geringe Minderzahl bildeten. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Braunkohlenabbau zu der Zeit hauptsächlich in sog. "Bauernschächten" bzw. in Kleinsttagebauen erfolgte, die wenig bergmännische Kenntnisse erforderten. Nach der Aufhebung der KWI wurden deren Kohlenwerkrisse an die zuständigen Berginspektionen übergeben.
Aus dem 1870 angelegten Verzeichnis des Kohlenwerksrisse des (Landes-)Bergamtes ist zu ersehen, dass der im Bergamtsarchiv befindliche fiskalische Rissbestand zum Braunkohlenbergbau bis 1884 lediglich 11 Risse umfasste und danach über ein Jahrzehnt auch keinen Zuwachs erhielt. Erst 1892 und 1894 erfolgten zwei größere Übernahmen von insgesamt 62 Rissen der Berginspektion Chemnitz, wobei darin kein Riss aus der Sammlung der KWI Zwickau identifiziert werden konnte. Zeitgleich begann auch ein stetiger Zugang neu angelegter Risse.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erhielt die fiskalische Braunkohlenrisssammlung einen neuen Schwerpunkt – die landesweiten Braunkohlenbohrungen zur Aufsuchung großer, im Tagebau abzubauender Lagerstätten sowie vor allem die Sicherung der Abbaurechte des Staates am Kohlenunterirdischen in Konkurrenz mit der aufstrebenden Braunkohlenindustrie.
Umfangreich dokumentiert wurden die Besitzverhältnisse der Kohlenfelder und deren Veränderungen. Seit den 1920er Jahren finden sich in der fiskalischen Risssammlung auch Pläne von Tagebaubetrieben.
Bearbeitungsbericht
Die Fiskalischen Braunkohlenrisse waren bis Ende 1999 mit "Brk" und einer fortlaufenden Ziffer signiert und in einer zu Beginn des 20. Jahrhunderts gebauten Holzregalanlage gelagert. Wegen der beengten Raumverhältnisse lagen Risse unterschiedlichster Größen zusammengerollt und ungeschützt aufeinander, Überformate waren auf den Regalen abgelegt. Baumaßnahmen im Bergarchiv machten die Räumung der Rissmagazine erforderlich. Dies wurde zum Anlass genommen, die Risse auszumessen, zu reinigen und – soweit möglich – planzulegen. Zur Optimierung des Platzbedarfs wurden die unterschiedlichen Signatursysteme der verschiedenen Bestände durch ein einheitliches zweigliedriges ersetzt. Die Buchstaben A bis L geben einen Hinweis auf Größe und Form des Risses und damit auf seine Lagerung. Die sich anschließende fortlaufende Zahl ist die eigentliche Signatur.
Während des Rissprojekts wurden auch etwaige Schäden erfasst. Risse, die wegen ihres Erhaltungszustands nicht mehr benutzt werden können, wurden als "gesperrt" gekennzeichnet.
2001 wurden neun Risse (B 15991, K16033 – K16040) dem Bestand 40048 Bergamt Görlitz zugeordnet. In den Folgejahren erfolgte die bestandsübergreifende Schutzverfilmung der Rollrisse, da mit jeder Benutzung eine mechanische Beanspruchung erfolgt, bei der mit einer Vergrößerung von Einrissen im Beschreibstoff zu rechnen ist.
Im Jahre 2011 wurde die nur dürftige Informationen und keine Systematik enthaltene Findkartei des Bestandsbildners in das Archivsystem AUGIAS retrokonvertiert, ohne Einsicht in die Archivalien zu nehmen. Klassifiziert wurde nach den einzelnen Gruben sowie den Übersichtsrissen; schon bei der Bearbeitung fiel ein starkes Ungleichgewicht der überlieferten Betriebe auf, so dass eine Vielzahl von Gliederungspunkten mit nur einem Eintrag entstand. Nach der Beendigung des Retrokonversionsprojektes war der Bestand vorläufig erschlossen und recherchierbar, am Bestandsende lagerten jedoch weiterhin 173 unverzeichnete Risse.
Es zeigte sich bald, dass die zu feingliedrige Systematik, die sehr flache Erschließung sowie vor allem die fehlende Titelbildung – anstelle eines Risstitels war vielfach nur die Kartentype angegeben, weil der Grubenname bereits den Klassifikationstitel bildete – die Benutzung erschwerten.
Zwischen 2014 und 2018 erfolgte deshalb sukzessive eine erweiterte Erschließung des gesamten Bestandes, wobei auch das ursprüngliche Behördenrepertorium beigezogen wurde, in dem sich oftmals auch Angaben zur Herkunft der Risse befanden. Auf der Grundlage der inhaltlichen Schwerpunkte wurde eine neue Systematik erarbeitet. 61 Blätter wurden kassiert, dabei handelte es sich überwiegend um Grubenfeldbesitzkarten aus dem bisher unverzeichneten Teil, die in zwei Kartensätzen sowohl auf Meßtischblattkopien (1.25.000) als auch auf –verkleinerungen (1:50.000) vorlagen. Der Bestand umfasst nunmehr 654 voll erschlossene Vezeichnungseinheiten.
Freiberg, Januar 2019 Beate Lohse / A. Henry Zimmermann
Abkürzungsverzeichnis
Korrespondierende Bestände
Literatur
Die Bestände des sächsischen Bergarchivs Freiberg, Halle 2003.
Bestandsgeschichte
Im Gegensatz zum Erzbergbau wurde der sächsische Kohlenbergbau von Seiten des Staates anfänglich nur wenig reglementiert. Weder das kursächsische Kohlenmandat vom 19. August 1743 noch dessen Nachfolger, das Kohlenmandat vom 10. September 1822 bzw. das Oberlausitzer Kohlenmandat vom 2. April 1830, enthielten Vorschriften zur Anfertigung von Grubenrissen. Ohne besonderen Anlass und Anordnung war demnach kein Kohlenwerksbesitzer zur Fertigung von Rissen verpflichtet.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts führte die zunehmende Bedeutung des Kohlebergbaus zu einer Umstrukturierung der Aufsichtsführung. An die Stelle der Bergämter, die dieses Metier nur unzureichend beherrschten und wahrnahmen, traten Fachbeamte – die Kohlenwerksinspektoren. Mit der "Verordnung, die Fertigung markscheiderischer Grubenrisse über unterirdische Kohlenwerke" vom 19. Juni 1850 wurden die Kohlenwerksbesitzer erstmals zur Anfertigung zuverlässiger Markscheiderrisse im Maßstab 1:1000 verpflichtet. Dies konnte auch durch eigene Werksbeamte erfolgen, wenn diese zuvor ihre Befähigung zum Kohlenwerksmarkscheider durch praktische und theoretische Prüfung nachgewiesen hatten. Damit arbeiteten erstmals neben den königlichen Markscheidern in Sachsen auch Privatmarkscheider. Im Gegensatz zu den Markscheidern mussten die Kohlenwerksmarkscheider keine bergakademische Vorbildung besitzen. Auf Verlangen hatten die Kohlenwerksbesitzer den Bergbehörden Risskopien zuzustellen, die Kosten daher übernahm der Staat. Beim Auflässigwerden eines Kohlenwerks waren die Werksrisse und Winkelbücher bei der Bergbehörde zu deponieren.
Mit dem Allgemeinen Berggesetz vom 16. Juni 1868 kam das Staatsprivileg für die Anstel-lung der Markscheider in Wegfall und sie erhielten das Recht zur freien Ausübung ihres Ge-werbes als konzessionierte Markscheider nach den Regelungen der Reichs-Gewerbe-Ordnung. Durch die "Verordnung, die Markscheider und das Risswesen bei dem Bergbaue betreffend" vom 3. Dezember 1868 kam es zur Abschaffung der Kohlenwerksmarkscheider. Zugleich enthielt die Verordnung für die Bergwerksbesitzer auch die Option der Zustellung der originalen Werksrisse an das (Landes-)Bergamt zur Fertigung und Nachbringung der Bergamtskopien durch den Bergamtsmarkscheider anstelle der Lieferung fiskalischer Rissduplikate.
Erste fiskalische Risssammlungen wurden bei den Kohlenwerksinspektionen (KWI) Dresden und Zwickau angelegt. Aus dem erhaltenen Rissverzeichnis der KWI Zwickau ist ersichtlich, dass die Braunkohlenrisse gegenüber den Steinkohlenrissen nur eine geringe Minderzahl bildeten. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Braunkohlenabbau zu der Zeit hauptsächlich in sog. "Bauernschächten" bzw. in Kleinsttagebauen erfolgte, die wenig bergmännische Kenntnisse erforderten. Nach der Aufhebung der KWI wurden deren Kohlenwerkrisse an die zuständigen Berginspektionen übergeben.
Aus dem 1870 angelegten Verzeichnis des Kohlenwerksrisse des (Landes-)Bergamtes ist zu ersehen, dass der im Bergamtsarchiv befindliche fiskalische Rissbestand zum Braunkohlenbergbau bis 1884 lediglich 11 Risse umfasste und danach über ein Jahrzehnt auch keinen Zuwachs erhielt. Erst 1892 und 1894 erfolgten zwei größere Übernahmen von insgesamt 62 Rissen der Berginspektion Chemnitz, wobei darin kein Riss aus der Sammlung der KWI Zwickau identifiziert werden konnte. Zeitgleich begann auch ein stetiger Zugang neu angelegter Risse.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erhielt die fiskalische Braunkohlenrisssammlung einen neuen Schwerpunkt – die landesweiten Braunkohlenbohrungen zur Aufsuchung großer, im Tagebau abzubauender Lagerstätten sowie vor allem die Sicherung der Abbaurechte des Staates am Kohlenunterirdischen in Konkurrenz mit der aufstrebenden Braunkohlenindustrie.
Umfangreich dokumentiert wurden die Besitzverhältnisse der Kohlenfelder und deren Veränderungen. Seit den 1920er Jahren finden sich in der fiskalischen Risssammlung auch Pläne von Tagebaubetrieben.
Bearbeitungsbericht
Die Fiskalischen Braunkohlenrisse waren bis Ende 1999 mit "Brk" und einer fortlaufenden Ziffer signiert und in einer zu Beginn des 20. Jahrhunderts gebauten Holzregalanlage gelagert. Wegen der beengten Raumverhältnisse lagen Risse unterschiedlichster Größen zusammengerollt und ungeschützt aufeinander, Überformate waren auf den Regalen abgelegt. Baumaßnahmen im Bergarchiv machten die Räumung der Rissmagazine erforderlich. Dies wurde zum Anlass genommen, die Risse auszumessen, zu reinigen und – soweit möglich – planzulegen. Zur Optimierung des Platzbedarfs wurden die unterschiedlichen Signatursysteme der verschiedenen Bestände durch ein einheitliches zweigliedriges ersetzt. Die Buchstaben A bis L geben einen Hinweis auf Größe und Form des Risses und damit auf seine Lagerung. Die sich anschließende fortlaufende Zahl ist die eigentliche Signatur.
Während des Rissprojekts wurden auch etwaige Schäden erfasst. Risse, die wegen ihres Erhaltungszustands nicht mehr benutzt werden können, wurden als "gesperrt" gekennzeichnet.
2001 wurden neun Risse (B 15991, K16033 – K16040) dem Bestand 40048 Bergamt Görlitz zugeordnet. In den Folgejahren erfolgte die bestandsübergreifende Schutzverfilmung der Rollrisse, da mit jeder Benutzung eine mechanische Beanspruchung erfolgt, bei der mit einer Vergrößerung von Einrissen im Beschreibstoff zu rechnen ist.
Im Jahre 2011 wurde die nur dürftige Informationen und keine Systematik enthaltene Findkartei des Bestandsbildners in das Archivsystem AUGIAS retrokonvertiert, ohne Einsicht in die Archivalien zu nehmen. Klassifiziert wurde nach den einzelnen Gruben sowie den Übersichtsrissen; schon bei der Bearbeitung fiel ein starkes Ungleichgewicht der überlieferten Betriebe auf, so dass eine Vielzahl von Gliederungspunkten mit nur einem Eintrag entstand. Nach der Beendigung des Retrokonversionsprojektes war der Bestand vorläufig erschlossen und recherchierbar, am Bestandsende lagerten jedoch weiterhin 173 unverzeichnete Risse.
Es zeigte sich bald, dass die zu feingliedrige Systematik, die sehr flache Erschließung sowie vor allem die fehlende Titelbildung – anstelle eines Risstitels war vielfach nur die Kartentype angegeben, weil der Grubenname bereits den Klassifikationstitel bildete – die Benutzung erschwerten.
Zwischen 2014 und 2018 erfolgte deshalb sukzessive eine erweiterte Erschließung des gesamten Bestandes, wobei auch das ursprüngliche Behördenrepertorium beigezogen wurde, in dem sich oftmals auch Angaben zur Herkunft der Risse befanden. Auf der Grundlage der inhaltlichen Schwerpunkte wurde eine neue Systematik erarbeitet. 61 Blätter wurden kassiert, dabei handelte es sich überwiegend um Grubenfeldbesitzkarten aus dem bisher unverzeichneten Teil, die in zwei Kartensätzen sowohl auf Meßtischblattkopien (1.25.000) als auch auf –verkleinerungen (1:50.000) vorlagen. Der Bestand umfasst nunmehr 654 voll erschlossene Vezeichnungseinheiten.
Freiberg, Januar 2019 Beate Lohse / A. Henry Zimmermann
Abkürzungsverzeichnis
Korrespondierende Bestände
Literatur
Die Bestände des sächsischen Bergarchivs Freiberg, Halle 2003.
Gruben- und Übersichtsrisse.- Schacht- und Flözprofile.- Geologische Schichtenrisse.
- 2019 | Findbuch/Datenbank
- 2024-02-20 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5