Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

50505 Patrimonialgericht über die Mühle in Wuischke

Datierung1812 - 1854
Benutzung im Staatsfilialarchiv Bautzen
Umfang (nur lfm)0,2
1689 erwarb Heinrich Wenzel von Hundt und Alten-Grottkau auf Niedergebelzig die Mühle zu Wuischke. Seit dieser Zeit gehörte sie zu den Pertinentien dieses Rittergutes. Nach der Teilung der Oberlausitz 1815 verblieb die Mühle auf sächsischem Territorium, während das Rittergut Niedergebelzig an Preußen fiel. 1821 verkaufte Ludwig Ephraim Lehmann, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Niedergebelzig die Mühle bei Wuischke an den Müllermeister Johann Gottlieb Tschorsch aus Malschwitz. Trotzdem sie mit diesem Kauf aus den Pertinentien des Rittergutes Niedergebelzig ausgeklammert wurde, blieb sie unter dessen Jurisdiktion. Erst mit der Ablösung der Mühle am 01.01.1841 erlosch auch die Patrimonialgerichtsbarkeit des Gutes Niedergebelzig. Die Mühle zu Wuischke bildete ab dieser Zeit ein eigenes Patrimonialgericht, welchem der Stadtrichter zu Weißenberg als Richter vorstand. Mit dem Übergang der Patrimonialgerichtsbarkeit auf den Staat am 15.12.1851 wurde das Gericht aufgelöst und die Mühle zu Wuischke, wie auch die Gemeinde Wuischke und der Rat zu Weißenberg dem neu errichteten Königlichen Gericht Weißenberg unterstellt.
Nachlässe.- Grundstücksangelegenheiten.- Ablösung.
  • 2011 | Findbuch/Datenbank
  • 2024-03-07 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang